Die Sicherheit der Reisenden war jederzeit gewährleistet

Ein Gericht bestätigte, dass die SBB einen Mitarbeiter, der bei Bremskontrollen grobfahrlässig handelte, zu Recht fristlos entlassen hat. Medial ist der Eindruck entstanden, dass ein Sicherheitsproblem bestand. Dies trifft nicht zu: Die Sicherheit der Reisenden war jederzeit gewährleistet.

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Der Mitarbeiter hat in einem sicherheitsrelevanten Bereich grobe Arbeitspflichtverletzungen begangen. Deshalb hat die SBB eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies in einem Urteil bestätigt. Die SBB betont, dass die Sicherheit der Reisenden aufgrund der grobfahrlässigen Handlungen des Mitarbeiters nie und in keiner Art und Weise gefährdet war. Denn: Mehrere Sicherheitsnetze sorgen für Sicherheit im Bahnbetrieb.

Grundsätzlich verkehrt kein Zug, ohne dass die Bremswirkung geprüft wurde. Ein gefährliches Verhalten des Bremssystems würde spätestens hier bemerkt werden, der Zug würde aus dem Verkehr gezogen.

Unmittelbar nach Bekanntwerden hat die SBB die notwendigen Massnahmen zur Identifizierung und Kontrolle der betroffenen Bremszangen getroffen und diese innert weniger Wochen abgeschlossen. Insgesamt wurden zweihundert Bremszangen kontrolliert. Davon waren sechs mangelhaft. Die betroffen Bremszangen waren in verschiedenen Zügen eingebaut. Die restlichen im Zug eingebauten Bremszangen funktionierten einwandfrei, es wurde also kein ganzer Zug integral manipuliert. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher doppelstöckiger Fernverkehrszug hat zwischen 32 und 64 Achsen mit insgesamt 64 resp. 128 Bremszangen. Auf dem Netz der SBB sind während der Betriebszeit permanent mehrere tausend Bremszangen gleichzeitig im Einsatz.

In seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass auf Seiten der SBB keine mangelhafte Kontrolle oder Aufsicht vorlag. Die SBB unterstreicht, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt und sie volles Vertrauen in die Professionalität ihrer Mitarbeitenden hat.

Zweiter Fall im Herbst 2021

Im Herbst 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem zweiten Fall, in dem ein Mitarbeitender im sicherheitsrelevanten Bereich Prüfungen nicht vorschriftsgemäss durchführte, die fristlose Kündigung eines SBB-Angestellten als gerechtfertigt beurteilt. Der ehemalige Mitarbeiter hatte in fünf Fällen Radsatzwellen nicht korrekt geprüft und das Prüfprotokoll manipuliert. Dies wurde bei internen Kontrollen entdeckt. Die SBB kündigte den Arbeitsvertrag wegen massiver Pflichtverletzung fristlos. Zudem reichte die SBB gegen den ehemaligen Mitarbeiter eine Strafanzeige ein. Dieses Verfahren ist noch hängig.

Mit der Pflichtverletzung gefährdete der Angestellte die Sicherheit potenziell. Nachkontrollen der nicht richtig geprüften Radsatzwellen ergaben keinen Befund. Es bestand somit kein direktes Risiko für Reisende und Mitarbeitende.

Grundsätzlich werden bei der SBB die Einhaltung der Vorgaben durch die Mitarbeitenden mit Qualitätssicherungsmassnahmen überprüft. Obwohl es sich um den zweiten Fall einer fristlosen Kündigung innert kurzer Zeit handelt, der gerichtlich gestützt wurde, betont die SBB, dass sie volles Vertrauen in die Professionalität ihrer Mitarbeitenden hat.