Die SBB baut: Acht Fakten, die du dazu kennen solltest

Die SBB besitzt und bewirtschaftet eine Vielzahl von Gebäuden und Grundstücken. Mit den Verkäufen von Immobilien und Einnahmen von Mietern trägt SBB Immobilien zum guten Halbjahresergebnis bei. Mit diesen acht Fakten erhältst du einen Einblick ins Immobiliengeschäft der SBB.

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#1 Eine der grössten Immobilienfirmen

SBB Immobilien bewirtschaftet und entwickelt 3500 Gebäude, rund 3600 Grundstücke und baut Bahnhöfe und angrenzende Areale zu Dienstleistungszentren aus. Schweizweit sind derzeit über 160 Entwicklungsprojekte in Gang. Hier findest du eine Übersicht.

#2 Gesetze und Verordnungen entscheiden

Die SBB kann mit ihrem Besitz nicht tun, was sie will. Gesetze und Verordnungen schreiben vor, was die SBB darf und was nicht. Im sogenannten Raumplanungsgesetz (RPG) und der Raumplanungsverordnung (RPV) ist geregelt, wie mit dem Schweizer Boden und den Bauzonen umgegangen werden muss – nämlich haushälterisch und sparsam. Das gilt auch für die SBB.

#3 Zauberwort «verdichtet bauen»

Wer heute etwas bauen will, muss gemäss den Gesetzen und Verordnungen verdichtet bauen. Also brachliegende oder ungenügend genutzte Flächen innerhalb eines bestehen Baugebietes besser nutzen. Damit wird die Zersiedelung eingedämmt und hohe Kosten für die (Neu-)Erschliessung mit Strassen, Strom und Wasser vermieden. Areale der SBB, die bahnbetrieblich nicht mehr benötigt werden und somit umgenutzt werden können, befinden sich meistens an zentralen Lagen. Dies macht sie sehr attraktiv für Immobilienprojekte.

#4 Parzellenscharf geregelt

Die SBB muss für ein Areal, das sie verändern will, in der Regel einen Sondernutzungsplan erstellen. Je nach Kanton kann der beispielsweise auch Quartier- oder Überbauungsplan heissen. In jedem Fall wird in diesem Plan für jede Parzelle exakt festgelegt, wie der Boden genutzt werden darf. Beispielsweise als Wohnzone, als Arbeitszone oder als Zone, wo Wohnen und Arbeiten gemischt möglich ist.

#5 Mensch, Tier und Natur müssen geschützt werden

In jedem Plan wird festgelegt wie die Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen geschützt werden muss. Das können beispielsweise Vorkehrungen für Lärmschutz oder Gewässerschutz sein.

#6 Kanton und Stimmvolk bestimmen mit

SBB Immobilien entscheidet nicht alleine über die Einteilung ihrer Grundstücke. Die Pläne werden von den Gemeinden erlassen und müssen zusätzlich vom Kanton genehmigt werden. In manchen Gemeinden werden die Pläne sogar direkt dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt. Es ist deshalb sehr wichtig, dass die Bevölkerung nicht nur informiert, sondern auch involviert wird. Ein gutes Beispiel, ist das Projekt Neugasse Zürich. Dort bezieht die SBB die interessierte Öffentlichkeit in einem mehrstufigen Mitwirkungsverfahren aktiv in die Arealentwicklung mit ein.

#7 Trotzdem: Einsprachen sind immer möglich

Sind die Bewohner mit den Nutzungszonen nicht einverstanden, können sie das Referendum ergreifen. So geschehen letztes Jahr in Vevey. Aufgrund einer Differenz von wenigen hundert Wählerstimmen musste die SBB hier ein Projekt abbrechen, bei dem unter anderem 350 Wohnungen geplant waren, auch preisgünstige. Mehrere Jahre Planung und entsprechende Kosten musste die SBB somit vollumfänglich abschreiben.

#8 Auch die Gemeinden profitieren

Wird ein Grundstück der SBB, das als Bahnzone definiert war, zur Wohnzone aufgewertet, profitiert auch die jeweilige Gemeinde: Sie kann eine sogenannte Mehrwertabschöpfung erheben. Diese ist zumeist zweckgebunden und kommt der Bevölkerung zugute, beispielsweise mit der Aufwertungen des öffentlichen Raumes.