Richtigstellung der SBB zu Behauptungen in K-Tipp Ausgabe Nr. 10/2017

In der Ausgabe K-Tipp Nr. 10 vom 17. Mai 2017 werden im Artikel «SBB drängen ihre Kunden weg von den Schaltern» mehrere kritische Aussagen gemacht, die nicht den Tatsachen entsprechen. Unter anderem wird der SBB vorgeworfen, sie sammle immer mehr Kundendaten und verkaufe diese an Werbekunden weiter.

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Die Redaktion hat es abgelehnt, die Position der SBB in Form einer Richtigstellung abzudrucken. Unsere Stellungnahme auf die Behauptungen von K-Tipp unten.

Behauptung I:

„Mehr Kunden im Internet bringt den SBB Vorteile: Sie sparen nicht nur Schalterräume und Personal ein. Sie sammeln so auch persönliche Daten, die sie gewinnbringend Werbefirmen verkaufen können.“

Diese Darstellung ist doppelt falsch: Erstens: Die SBB hat in den letzten fünf Jahren jedes Jahr rund 10 Millionen Franken in neue Reisezentren investiert und diese modernisiert. Zweitens: Die SBB verkauft keinerlei persönliche Daten.

Behauptung II:

„Bei den SBB kann man im Internet kein Billett kaufen, ohne dass man sich einloggt. Und das bedeutet: Kunden müssen persönliche Daten wie Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Klasse, Start und Ziel der Reise sowie das Reisedatum angeben.“

Diese Darstellung ist falsch: Im Webshop brauchen sich Kunden bei einem Gastkauf nicht einzuloggen. Für die Erstellung missbrauchssicherer Tickets benötigt die SBB aber den Namen und den Geburtstag des Fahrgasts, damit das Ticket missbrauchssicher erstellt werden kann.

Behauptung III:

„Übrigens: Nur die neueste SBB-App sammelt Daten. Benutzer eines älteren Handys mit der früheren App können von den SBB nicht überwacht werden.“

Diese Darstellung ist doppelt falsch: Erstens mussten Kunden auch bei der alten SBB Mobile App zur Verhinderung von Missbräuchen entsprechende Angaben machen, um Billette zu erwerben. Zweitens „überwacht“ die SBB ihre Kunden nicht.