PK SBB: «Die Senkung widerspiegelt die aktuellen Rahmenbedingungen»

Der Stiftungsrat der Pensionskasse (PK) SBB hat im März 2018 die Senkung des Umwandlungssatzes beschlossen. Die Kommunikation der SBB vom 22. Mai löste viele Emotionen und Fragen aus – bei uns wie auch bei der PK SBB. Markus Hübscher, Geschäftsführer der PK SBB, beantwortet die wichtigsten Fragen.

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Weshalb muss die PK SBB den Umwandlungssatz senken?

Die Senkung widerspiegelt die aktuellen Rahmenbedingungen: In der Schweiz und auch über die Landesgrenzen hinaus herrscht eine Niedrigzinspolitik, deren Ende nicht absehbar ist. Dadurch sind die Renditeerwartungen der Pensionskasse weiterhin sehr tief. Zudem hilft die Senkung, die seit Jahren stattfindende Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten – d.h. der einzahlenden Mitarbeitenden – zu reduzieren.

Wie steht die PK SBB im Vergleich zu anderen Pensionskassen da?

Die aktuelle Situation trifft alle Pensionskassen in der Schweiz. Bereits haben zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen den Umwandlungssatz auf unter fünf Prozent reduziert. Die PK SBB ist also kein Einzelfall. Wir sind mit dem heutigen Umwandlungssatz aber klar unter dem schweizerischen Durchschnitt. Ein Grund dafür ist der überdurchschnittlich hohe Rentneranteil, der in den kommenden Jahren noch zunehmen wird. Ausserdem haben wir die letzten Sanierungsmassnahmen noch in schlechter Erinnerung. Aus diesen Gründen sind wir gezwungen, früher auf veränderte finanzielle Rahmenbedingungen zu reagieren als andere Pensionskassen.

Die Mitarbeitenden sind anscheinend immer die Leidtragenden?

In der Tat fanden in den vergangenen Jahren erhebliche Umverteilungen zulasten der aktiven Versicherten statt. Im Gegensatz zu früher konnten wir die jüngste Senkung des Umwandlungssatzes für ältere Versicherte weniger abfedern. Gerne erinnere ich aber an den Einschuss der SBB von 690 Millionen Franken im Jahr 2016. Dieser ermöglichte es uns, die Altersguthaben um zwölf Prozent zu erhöhen und damit die Senkung des Umwandlungssatzes zu kompensieren.

Könnte man nicht die Renten der aktuellen Bezüger kürzen?

Ein Einbezug der Rentner, um die finanzielle Situation der Pensionskassen zu stärken und die Massnahmen und die damit verbundene Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten zu mindern, wird in der Schweiz seit Jahren diskutiert. Die gesetzlichen Grundlagen und auch die jüngsten Entscheide des Bundesgerichts sind aber eindeutig: Eine einmal gesprochene Pension kann nicht gekürzt werden. Nur ein Systemwechsel hin zu variablen Renten für Neurentner würde gesetzlich akzeptiert. Die PK SBB hat sich in der Vergangenheit intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Leider wurde diese Idee in der öffentlichen Diskussion zum Teil pauschal disqualifiziert, ohne dass man sich inhaltlich damit auseinandersetzte. Die jüngeren Versicherten erkennen zunehmend den Umfang der Umverteilung zugunsten der Rentner, der von der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK) auf jährlich sieben Milliarden Franken geschätzt wird. Das verstärkte Bewusstsein der jüngeren Versicherten kommt auch in den Kommentaren der SBB Kommunikation zum Ausdruck, hat doch diese Frage am meisten «Likes» erhalten.

Die Besitzstandsgarantie wurde von vielen Mitarbeitenden als «trügerische Massnahme» bezeichnet.
Die Aussagen zur Besitzstandsgarantie haben in der Tat viele Versicherten verwirrt. Das haben wir offensichtlich schlecht erklärt.

Wie genau funktioniert sie denn und wer profitiert davon?

Mit der Besitzstandsgarantie möchten wir verhindern, dass Mitarbeitende vorzeitig künden, um eine tiefere Pension zu vermeiden. Mit anderen Worten: Wir wollen sicherstellen, dass Versicherte, die ab dem 1. März 2019 in Pension gehen, mindestens diejenige Alterspension in Franken erhalten, auf die sie bei einem Altersrücktritt per 1. Februar 2019 Anspruch gehabt hätten.
Wir stellen fest, dass die Versicherten häufig den Umwandlungssatz mit der Höhe der Alterspension gleichsetzen. Das Vermögen steigt dank den Sparprozess und die Verzinsung aber weiter an. Ein Beispiel einer versicherten Person, die am 1 Februar 2019 63-jährig ist, hilft, die Wirkung der Besitzstandsgarantie zu verdeutlichen:

  • Situation per 1. Februar 2019:
    Altersguthaben 500 000 Franken, Umwandlungssatz bisher 4,918%, ergibt eine jährliche Alterspension von 24 590 Franken.

  • Situation per 1. März 2019 mit der Senkung des Umwandlungssatzes:
    Die Alterspension würde aufgrund des neuen Umwandlungssatzes auf 24 235 Franken fallen. Hier wirkt nun die Garantie und die versicherte Person erhält eine Alterspension im Umfang von 24 590 Franken.

Sollte die versicherte Person weiterarbeiten, setzt sich der Sparprozess fort: Das Altersguthaben und die Alterspension in Franken steigen an. Bereits nach sechs Monaten beträgt letztere 24 971 Franken und liegt somit über der Garantie von 24 590 Franken. Allerdings wäre die Alterspension ohne Senkung des Umwandlungssatzes höher gewesen. In diesem konkreten Fall hätte sie 25 467 Franken entsprochen.

Informationen der SBB zu den Abfederungen.

Die Kosten für die Senkung des technischen Zinssatzes per 1. Januar 2019 im Umfang von 922 Millionen Franken werden komplett von der PK SBB getragen. Weitere erhebliche Kosten zur Abfederung der Leistungseinbussen für die Versicherten kann die PK SBB nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren, ohne das Risiko einer erneuten Sanierung erheblich zu erhöhen.

Auch die SBB hat nur einen eingeschränkten finanziellen Spielraum. Nicht zuletzt die diversen Einlagen der SBB in die PK SBB in der Vergangenheit haben zu einem Anstieg der Verschuldung geführt. Trotzdem setzt sich die SBB dafür ein, die Senkung des Umwandlungssatzes weiter abfedern zu können.

Die SBB will ihren Mitarbeitenden auch weiterhin faire Renten ermöglichen. SBB und Sozialpartner haben deshalb auf Begehren der SBB gemeinsam nach Lösungen gesucht und eine Vereinbarung über verschiedene Abfederungsmassnahmen paraphiert. Solche Paraphierungen erfolgen immer vorbehältlich der Zustimmung der zuständigen Gremien (GAV-Konferenz seitens Sozialpartner, Verwaltungsrat seitens SBB) – dessen waren sich sowohl die Sozialpartner wie auch die SBB bewusst.

Die potentiellen Zusatzkosten zulasten der SBB könnten bis zu 200 Millionen Franken betragen. Die SBB muss sich derart hohe Abfederungskosten zugunsten der PK SBB leisten können. Der Verwaltungsrat der SBB hat deshalb entschieden, dass nur dann alle Abfederungsmassnahmen bewilligt werden können, wenn die SBB ihre Produktivität deutlich erhöhen kann. Dafür sind Anpassungen im GAV zwingend notwendig.

Von Gewerkschaftsseite wurde der SBB vorgeworfen, sie halte sich damit nicht an gültige Vereinbarungen. Dies ist nicht der Fall, betont SBB Personalchef Markus Jordi. «Die SBB verstösst damit gegen keinerlei Abmachungen. Die erwähnte Vereinbarung wurde lediglich paraphiert – mit ausdrücklichem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien. Es ist auch der SBB bereits verschiedentlich passiert, dass die zuständigen Gremien der Sozialpartner eine paraphierte Vereinbarung abgelehnt haben.» Und weiter: «Gerade im Bereich der Pensionskasse hat sich die SBB in den letzten Jahren überdurchschnittlich engagiert. Wir haben unsere finanzielle Verantwortung in einem umfassenden Sinne wahrzunehmen gegenüber dem Eigner, unseren Kundinnen und Kunden und auch gegenüber den Mitarbeitenden.»

Die Senkung des Umwandlungssatzes hat trotz der von der PK beschlossenen Abfederung grosse finanzielle Auswirkungen für die Mitarbeitenden. Die SBB will deshalb auch weitere Abfederungsmassnahmen ermöglichen. Mit erfolgreich abgeschlossenen GAV-Verhandlungen ist dies möglich.

Detaillierte Informationen zum ersten Abfederungsschritt findet ihr im Artikel «PK SBB senkt Umwandlungssatz».