Rolle Prozesseigner und Ausschuss Prozesse definiert

Mit der Weiterentwicklung zur prozessorientierten Infrastruktur werden auch neue Strukturen und Verantwortlichkeiten entwickelt. Eine zentrale Bedeutung fällt dem «Ausschuss Prozesse» sowie den Prozesseignern zu. Die GL I hat nun deren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen (AKV) definiert.

Lesedauer: 1 Minute

Ab Ende August 2019 nimmt der Ausschuss Prozesse seine Arbeit auf. Dieses Gremium verantwortet die Optimierung und Weiterentwicklung der Prozesse sowie die Steuerung von allen damit in Zusammenhang stehenden Initiativen. Er ist dafür das Entscheidungs-, Eskalations- und Genehmigungsgremium. Der Ausschuss wird vom Prozess- und Transformationsleiter Ruedi Büchi geleitet. Teilnehmende sind die elf Prozesseigner und die Leiter Finanzen, Human Resources, Sicherheit, Qualität und Umwelt sowie Information Solution Center Infrastruktur. Der Supply Chain Management-Verantwortliche nimmt situativ nach Bedarf teil. Der Ausschuss Prozesse findet monatlich statt.

Für die Entwicklung der elf Kernprozesse wurden im Projekt Infrastruktur 2.0 elf Prozesseigner bestimmt. Nun hat die GL I entschieden, wie deren Rolle in der Organisation verankert wird und deren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen definiert: Die Prozesseigner sind hierarchisch der Leitung des Geschäftsbereichs unterstellt und Mitglied des Führungsteams. Sie nehmen in der Regel sowohl die Prozess- als auch eine Linienverantwortung wahr. Die Prozesseigner werden (wo sinnvoll) dauerhaft von Prozessteams unterstützt. Sie tragen die Verantwortung für die Prozessführung, deren Dokumentation sowie deren kontinuierliche Weiterentwicklung.

Die detaillierten AKVs der Prozesseigner und des Ausschusses Prozesse sind auf der Projekt-Intranetseite aufgeschaltet.