Offene Türen: SBB nimmt jeden Fall ernst und klärt Ursachen im Detail

Verkehrt ein Zug mit einer offenen Türe, ist dies ein ernster Zwischenfall. Die SBB unternimmt alles, um dies zu verhindern. Reisende sollen in solchen Fällen die Notbremse ziehen und sich nicht in Gefahr bringen. Die SBB geht jeder einzelnen Meldung nach und analysiert die Vorfälle im Detail.

Lesedauer: 19 Minuten

Stand: 11. November 2019

Verschiedene Schweizer Medien aus allen Landesteilen haben seit Anfang November einzelne Fälle vermeldet, in denen Züge mit offener Tür verkehrten. Die SBB kennt jeden dieser Fälle und nimmt sie sehr ernst.

Die SBB geht jeder Meldung nach und analysiert die Vorfälle im Detail. Die SBB prüft die Türen regelmässig im präventiven Unterhalt, um ein sicheres Funktionieren zu gewährleisten. Ein Defekt kann leider auch unterwegs auftreten.

Entdecken Reisende auf der Fahrt eine offene Türe, sollen sie unverzüglich die Notbremse ziehen. Anschliessend sollen sie die Kundenbegleiterinnen und -begleiter benachrichtigen und wenn möglich die Mitreisenden informieren. Kundinnen und Kunden sowie Kundenbegleiterinnen und Kundenbegleiter sollen sich nicht selbst in Gefahr bringen und deshalb auf keinen Fall versuchen, offene Türen während der Fahrt selbst zu schliessen.

Stand: 23. September 2019

Das Sicherheitsniveau der EW-IV-Türen wird auf das Level modernerer Züge erhöht. Dazu sind in den kommenden Jahren umfangreiche Arbeiten notwendig. Die SBB hat in Abstimmung mit den Sozialpartnern entschieden, dass der Abfertigungsprozess bis zum Abschluss der laufenden und zusätzlich geplanten technischen Arbeiten an den EW-IV-Türen ab Ende September angepasst wird. Bei Zügen mit diesen Türen oder ähnlichen Türsystemen betätigen die Kundenbegleiterinnen und -begleiter die zentrale Türschliessung mit dem Zeigersprung. Die Türschliessung beobachten sie von ausserhalb des Zugs und erteilen die Abfahrerlaubnis erst, nachdem sie eingestiegen sind und auch ihre Einstiegstüre geschlossen ist. Dadurch wird die Sicherheit für das Personal und die Reisenden weiter erhöht.

Die Änderung betrifft Re460-Pendelzüge und von Loks gezogene Kompositionen. Modernere Zugtypen verfügen über zusätzliche Sicherheitselemente in den Türschliesssystemen. Deshalb wird bei allen anderen Zügen weiterhin der Standardprozess angewendet.

Die Anpassung dieses Prozesses ist eine Massnahme, welche die SBB unabhängig von der noch laufenden Untersuchung des Unfalls eines Chefs Kundenbegleitung Anfang August umsetzt.

Stand 2. September 2019

  • Beim erwähnten Sachverhalt im «Sonntagsblick» vom 1. September 2019 geht es nicht um einen nicht funktionierenden Einklemmschutz, sondern um einen Mangel, der in seltenen Fällen zu einer spaltbreit geöffneten Türe führen kann.

  • Wie die SBB in der Medienmitteilung vom 23. August 2019 festgehalten hat, war dem Personenverkehr dieser Mangel bereits vor dem Unfall von Anfang August bekannt. Der Personenverkehr hat dann auch vor dem Unfall im Juli 2019 damit begonnen, diesen Defekt mit dem Einbau eines Türblattkontrollschalters auszuschliessen.

  • Es ist nicht korrekt, dass der Einbau des Türblattkontrollschalters hinausgeschoben wurde. Ein solcher Einbau ist komplex und muss genau geprüft werden. Im Rahmen des gesamten Umsetzungsprozesses werden technische, finanzielle, operative und rechtliche Fragen geklärt und bewilligt. Dabei kann es aus unterschiedlichen Gründen zu längeren Durchlaufzeiten kommen.

  • Ob der Sachverhalt in Zusammenhang mit dem Unfall von Anfang August steht, kann nicht beantwortet werden. Der genaue Unfallhergang ist noch nicht bekannt und Gegenstand der SUST-Untersuchung.

  • Ein Zwischenfall im Zusammenhang mit einer spaltbreit offenen Türe ist der SBB aktuell nicht bekannt.

  • Die vorletzte Woche bekannt gegebenen Auflagen des BAV setzt die SBB fristgerecht um; die Sofortmassnahmen und die weiteren, auch vom BAV verlangten Anpassungen gewährleisten die Sicherheit von Reisenden und Mitarbeitenden. In einer weiteren Medienmitteilung am 29. August 2019 hat die SBB nochmals über das Massnahmenpaket zu den EW IV Wagen informiert. Dieses ist von der unabhängigen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) überprüft und bestätigt worden.

Stand 29. August 2019

Das Wichtigste aus der Medieninformation ist hier zusammengefasst:

  • Die Sonderkontrolle ist abgeschlossen. Die Sicherheit der EW IV Wagen ist gewährleistet.

  • Ergebnis: An 458 kontrollierten EW IV Wagen mit 1832 Türen wurden 572 Mängel entdeckt. Der grosse Teil dieser Mängel wirkt sich nicht auf die Funktion der Türen aus und ist nicht sicherheitsrelevant. Beispielsweise mussten Einstellungen an den Türen nachjustiert werden.

  • An 69 Türen wurden sicherheitsrelevante Mängel an der Funktionsweise des Einklemmschutzes festgestellt. Diese wurden umgehend repariert oder gesperrt.

  • Neben den Sonderkontrollen der Türsysteme wurde der Abfertigungsprozess überprüft: er ist sicher, der Einbau weiterer Sicherheitselemente ist in Prüfung.

  • Das Türverriegelungs-Meldesystem für die korrekte Anzeige der Türpositionen im Führerstand wird bis Ende Oktober verbessert.

  • Die Taskforce bleibt an der Arbeit und koordiniert die Umsetzung des umfangreichen Massnahmenpakets.

Die gesamte Medieninformation findest du hier.

Linus Looser, Leiter Taskforce EW IV, im Interview:

Viele Mängel wurden in regulären Kontrollen nicht entdeckt. Ist das angeordnete Audit vom BAV ein Misstrauensvotum gegenüber den Mitarbeitenden der Instandhaltung?

Ich möchte zunächst die Anzahl der festgestellten Mängel in Relation zur Vorgehensweise bei den Sonderkontrollen setzen. Im Gegensatz zu den regulären Instandhaltungsmodulen beinhaltete dieser Kontrollauftrag alle wesentlichen Tür-Elemente nicht nur funktional zu prüfen, sondern auch deren Zustand zu klären. Zudem wurden die Mitarbeitenden angewiesen, dies minutiös zu melden. So wurden Mängel festgehalten, welche auf die Funktion der Türelemente keinen mittelbaren oder direkten Einfluss hatten, wie beispielweise leicht spröde Gummis beim Einklemmschutz. Wir haben aber auch sicherheitsrelevante Feststellungen gemacht. Bei den 1832 untersuchten Türen wurden 69 Einklemmschütze gefunden, welche zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vollständig funktionierten.

Das vom BAV angeordnete Audit sehen wir nicht als Misstrauensvotum, sondern als logische Folge aus dem SUST-Zwischenbericht, den vorliegenden Daten aus den Sonderkontrollen und als Chance, um uns weiter zu verbessern.

Ich möchte noch generell auf die BAV-Verfügung zu sprechen kommen. In der Taskforce haben wir in den vier Bereichen EW IV Wagen, Gesamteinschätzung der Flotte, Hinweise von Kunden und Mitarbeitenden sowie Meldeprozess SBB gearbeitet. Aus den Erkenntnissen haben wir proaktiv – und zwar vor der BAV-Verfügung – ein Massnahmenpaket geschnürt. Dieses deckt bis auf das Instandhaltungsaudit alle Verfügungen des BAV ab. Somit hat das BAV uns in unserer Arbeit auch bestätigt.

Wie funktioniert dieses Instandhaltungsaudit?

Das wird sich zeigen. Im Rahmen der weiterführenden Arbeiten wird nun ein Pflichtenheft erstellt und anschliessend eine geeignete Unternehmung für das Audit evaluiert. Ich kann mir gut vorstellen, dass das Audit umfassend sein wird. So können wir daraus echte Lehren ziehen. Deshalb werten wir dieses Audit auch als Chance für die SBB.

«Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen herzlich bedanken, welche im letzten Monat mitgeholfen haben, diese schwierige Situation zu meistern.»
Linus Looser, Leiter Taskforce EW IV

Beim Abfertigungsprozess hat die Taskforce untersucht, ob ein weiteres Sicherheitselement eingebaut wird. Wie ist der Stand der Dinge?

Wir haben Anpassungsmöglichkeiten geprüft. Dabei steht die Sicherheit für Personal und Kunden im Zentrum. Bis Mitte September werden die Erkenntnisse nach der Konzernrichtlinie K250.0 «Umgang mit sicherheitsrelevanten Änderungen» bewertet. Denn bei Änderungen an sicherheitsrelevanten Prozessen geht Qualität vor Geschwindigkeit. Diese Bewertung nehmen Verantwortliche aus dem Bereich Sicherheit und Qualität vor. Die Bereiche Kundenbegleitung und Cleaning, Zugführung und Flottentechnik arbeiten aktiv mit.

Bis voraussichtlich in vier bis fünf Jahren wird bei allen EW IV-Türen der Einklemmschutz modernisiert. Warum dauert das so lange?

Wir werden aus heutiger Sicht die Türsysteme der EW IV-Wagen umfassend modernisieren und der BAV-Verfügung nachkommen. Das bedeutet, dass wir ein sogenanntes «Fahrzeug-Änderungsprojekt» starten. Dazu braucht es zuerst eine klare Vorstellung, was wir erreichen wollen. Danach folgt die Ausschreibung von Leistungspaketen wie zum Beispiel umfassende Ingenieursleistungen aus Mechanik, Elektronik, Steuerung, Pneumatik und Integration ins bestehende Umfeld des Wagens. Je nach Ausmass der Änderung ergibt sich das notwendige Zulassungsverfahren. Die verabschiedete technische Lösung wird produziert und in den Wagen eingebaut. Der Umbau der Fahrzeuge muss – wo immer möglich – auf die betrieblichen Bedürfnisse Rücksicht nehmen. All dies braucht erfahrungsgemäss eine Zeitspanne von vier bis fünf Jahren.

Werden andere Züge ebenfalls überprüft?

Die Flottentechnik hat unmittelbar nach dem Unfall eine erste Risiko-Einschätzung vorgenommen. Wir haben diese in der Taskforce besprochen und bestätigt. Ergebnis: 90 IC-Bt4 Wagen und 232 EC-Wagen verfügen über modernere, aber ähnliche Türsysteme. Wir haben deshalb bereits vor der BAV-Verfügung die Vorbereitungen von Sonderkontrollen an EC und ICBt4 gestartet. Die restliche Flotte verfügt über modernere Türsysteme mit zum Teil zusätzlichen Sicherheitselementen, wie beispielsweise Lichtschranken.

Wann starten die Sonderkontrollen der IC-Bt4 und EC und wie lange dauern sie?

Die Sonderkontrollen der IC-Bt4 und der EC Wagen starten im September. Wir werden mit erster Priorität die IC-Bt4 kontrollieren, da diese Wagentüren noch denjenigen des EW IV ähnlicher sind. Wir werden die Sonderkontrollen beider Wagentypen spätestens Ende Oktober abschliessen.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen herzlich bedanken, welche im letzten Monat mitgeholfen haben, diese schwierige Situation zu meistern.

Stand 23. August 2019

Nach dem tödlichen Unfall eines Chefs Kundenbegleiter vom 4. August veröffentlichte die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) vergangenen Dienstag ihren Zwischenbericht zu diesem Ereignis mit einem EW IV. Heute präsentierte zudem das Bundesamt für Verkehr (BAV) seine Auflagen.

Heute hat die SBB die Medien zum Massnahmenpaket EW IV informiert. Hier kannst du das Video der Medienkonferenz anschauen.

Die Medienkonferenz hat auf Deutsch stattgefunden. Die Präsentation von Andreas Meyer findest du in allen Sprachen rechts unter «Downloads».

Das Wichtigste aus der Medienmitteilung ist hier zusammengefasst:

  • Nach dem tragischen Unfall eines Chefs Kundenbegleitung hat die SBB Sofortmassnahmen ergriffen.

  • Sie hat den Abfertigungsprozess letzte Woche überprüft; er ist sicher. Der Einbau weiterer Sicherheitselemente ist in Prüfung, dabei werden alle involvierten Berufsgruppen sowie die Personalkommission einbezogen.

  • Sie führt Sonderkontrollen an den EW-IV-Türen durch; dreiviertel davon sind durchgeführt. Die Sonderkontrolle ist voraussichtlich am 28. August abgeschlossen. Türen mit sicherheitsrelevanten Mängeln werden repariert oder verkehren nur noch gesperrt.

  • Inzwischen hat die SBB ein Massnahmenpaket Einheitswagen IV geschnürt. Darin fliessen die SUST-Empfehlungen und Auflagen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) ein. Die SBB wird alle Auflagen fristgerecht umsetzen.

  • Das Türverriegelungs-Meldesystem für die korrekte Anzeige der Türpositionen im Führerstand wird bis Ende Oktober verbessert. Bis in voraussichtlich vier Jahren wird bei allen EW-IV-Türen der Einklemmschutz modernisiert.

  • Die SBB unterzieht die ganze Rollmaterial-Flotte einer Risikobeurteilung.

  • Zudem lässt die SBB das System der Sicherheitsmeldungen des Personals extern überprüfen. Allen Hinweisen von Mitarbeitenden oder Kunden geht die SBB konsequent nach.

Die vollständige Medienmitteilung findest du in allen Sprachen rechts unter «Downloads».

So arbeitet die Taskforce

Seit dem tödlichen Unfall eines Chef Kundenbegleiters ist eine rund 20-köpfige Taskforce unter der Leitung von Linus Looser, Leiter Bahnproduktion, für die Überwachung und Umsetzung der Sofortmassnahmen zuständig. Ihre Aufgaben:

  • Sonderkontrolle der EW IV Türen (Einklemmschutz, Schliesssystem).

  • Überprüfen der aktuellen Prozesse inkl. Abfertigungsprozess

  • Überprüfen von Hinweisen der Mitarbeitenden sowie des Meldewesens

Die Taskforce kommt jeden Tag einmal zusammen, bespricht die neuesten Erkenntnisse und leitet wo möglich und nötig weitere Massnahmen in die Wege. Auch Toni Häne, Leiter Personenverkehr, schaltet sich regelmässig ein.

Zusammensetzung
– Leitung Task Force: Linus Looser
– Leitung Teilbereich Technik: Martin Hess
– Leitung Teilbereich Betrieb: Claudio Pellettieri
– Leitung Teilbereich Personal: Reto Liechti
– Leitung Teilbereich Qualität/Prozesse/Sicherheit: André Jenni
– Leitung Teilbereich Angebot/Kunden: Emmanuel Stoll
– Leitung Teilbereich Kontrollauftrag/Materialverfügbarkeit: Ernst Alder
– Leitung Teilbereich Kommunikation: Fritz Sterchi

Stand 21. August 2019

SUST-Zwischenbericht zum EW IV: SBB arbeitet bereits an Massnahmen zu den Sicherheitsempfehlungen

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hat heute einen Zwischenbericht zum tragischen Unfall vom 4. August veröffentlicht. Die SBB lässt nun die Empfehlungen der SUST in ihre eigenen Untersuchungen zum Türschliesssystem einfliessen; sie arbeitet bereits an konkreten Massnahmen zu den SUST-Sicherheitsempfehlungen. Nach Erhalt allfälliger Verfügungen des BAV wird die SBB im Detail informieren. Auch nach den Sicherheitsempfehlungen der SUST kann die SBB die EW IV-Wagen weiterhin sicher betreiben.

Heute hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ihren Zwischenbericht zum tödlichen Unfall vom 4. August publiziert. Darin macht sie zuhanden des Bundesamtes für Verkehrs (BAV) zwei Empfehlungen zur Verbesserung des Türschliesssystems. Die SBB hat unmittelbar nach dem Unfall eigene Untersuchungen zum Türschliesssystem und zum Einklemmschutz in die Wege geleitet und Sofortmassnahmen getroffen. Sie lässt nun die Erkenntnissen aus dem SUST-Zwischenbericht sowie deren Empfehlungen in ihre Arbeiten einfliessen. Auch sind bereits konkrete Massnahmen zur deren Erfüllung in Arbeit. Nach Erhalt allfälliger Verfügungen durch das zuständige BAV wird die SBB im Detail über die Korrekturmassnahmen sowie den Umsetzungsstand der bereits eingeleiteten Sofortmassnahmen informieren. SUST, BAV und SBB stehen in engem Kontakt.

Sonderkontrolle der Türen kommt zügig voran

Die SBB unternimmt alles sinnvoll Mögliche, damit Reisende und Mitarbeitende stets sicher sind. Obwohl die Unfallursache noch nicht geklärt ist, hat die SBB nach dem Unfall vom 4. August Sofortmassnahmen eingeleitet.

  • Die SBB unterzieht alle Türen des Wagentyps EW IV einer zusätzlichen Kontrolle. Bis jetzt wurden rund zwei Drittel aller Wagen kontrolliert. Türen, bei denen ein Mangel festgestellt wird, werden entweder umgehend instandgesetzt; oder sie werden gesperrt, als defekt gekennzeichnet, anschliessend wird der Wagen wieder im Betrieb eingesetzt und zum nächstmöglichen Zeitpunkt repariert. Falls nötig werden Wagen in den SBB Servicestandorten zurückbehalten, bis sie instand gesetzt sind.

  • Zusätzlich hat die SBB den Abfertigungsprozess überprüft und mit den Sozialpartnern diskutiert. Der heute gültige Abfertigungsprozess ist für die Kunden und das Personal sicher. Eine interne Expertengruppe prüft aktuell, ob es Prozessanpassungen gibt, welche die Sicherheit weiter erhöhen. Diese Analysen werden auch mit der Personalkommission besprochen.

Sicherheit ist gewährleistet

Gemäss jetzigem Wissensstand und der Sicherheitseinschätzung der SBB ist es nicht nötig, die EW-IV-Wagen ausser Betrieb zu nehmen. Die Sofortmassnahmen gewährleisten die Sicherheit von Reisenden und Mitarbeitenden. Die Taskforce überprüft diese Einschätzung aufgrund der Sonderkontrollen und der Untersuchungen der SUST laufend. Sollte sich die heutige Einschätzung verändern, wird die SBB geeignete Massnahmen ergreifen, unabhängig von den Auswirkungen auf den Betrieb.

Stand 17. August 2019

EW IV: Andreas Meyer, Toni Häne und Linus Looser zum aktuellen Stand

Am Samstag überzeugten sich SBB Chef Andreas Meyer, Toni Häne und Taskforce-Leiter Linus Looser über den Stand der Sonderkontrolle von EW IV-Wagen in Herdern. Im Video beantworten sie Fragen zur Sicherheit, zum Abfertigungsprozess und zum Meldeprozess. Und was sie persönlich bewegt.

Stand 14. August 2019

SBB hat Sofortmassnahmen nach tödlichem Unfall in Baden eingeleitet

Die SBB hat nach dem tragischen Unfall eines Chefs Kundenbegleitung den Abfertigungsprozess überprüft: Dieser ist für Mitarbeitende und Reisende sicher. Als weitere Sofortmassnahme unterzieht die SBB alle Türen des Wagentyps EW IV einer Sonderkontrolle.

Sicherheit ist das höchste Gut für SBB Mitarbeitende und Kunden und das zentrale Ziel der neun Konzernziele. Die SBB unternimmt alles sinnvoll Mögliche, damit Reisende und Mitarbeitende stets sicher sind. Obwohl die genaue Unfallursache noch nicht vorliegt (siehe Box), hat die SBB nach dem Unfall vom 4. August Sofortmassnahmen eingeleitet.

Abfertigungsprozess überprüft

Die SBB hat den bestehenden Abfertigungsprozess überprüft und auch den Sozialpartnern erläutert. Resultat: Der Abfertigungsprozess ist für Mitarbeitende und Reisende sicher. Er bewährt sich in der Praxis. Die Kundenbegleiterinnen und -begleiter der SBB fertigen täglich tausende Züge ab. Am Wochenende hat die SBB sämtliche Kundenbegleiterinnen mit einem Schreiben nochmals über den genauen Prozessinhalt informiert. Dieser Prozess wird auch in der Ausbildung geschult. Jede Kundenbegleiterin, jeder Kundenbegleiter hat eine entsprechende Checkliste bei sich.

Stephan Spörri, Chef Kundenbegleiter und Fachleiter PEX, demonstriert in der Bilderstrecke den Abfertigungsprozess.

Sonderkontrolle beschlossen

Alle sieben bis zehn Tage kommen die Einheitswagen (EW) IV in die Instandhaltung. Dort prüfen Techniker standardmässig den Einklemmschutz bei allen Türen. Ausserdem führt die SBB in regelmässigen Abständen Unterhaltsarbeiten an den Türen aus. So wird zum Beispiel alle 240 Tage der Antrieb geschmiert. Die SBB hat beschlossen, aufgrund des tragischen Unfalls diese Prüfung zu erweitern und eine Sonderkontrolle der EW IV durchzuführen. Dabei werden alle Sicherheitselemente der Einstiegstüren kontrolliert und bei Feststellen von Fehlern instandgesetzt. Es wird voraussichtlich sechs bis sieben Wochen dauern, bis alle Wagen kontrolliert sind. Pro Tag werden 15 bis 20 Wagen kontrolliert.

Versteckter Mangel aufgetaucht

Aufgrund des Unfalls analysiert die SBB zurzeit die gesamte Einklemmschutz Technik im Detail. Dabei haben erste Tests einen bisher versteckten Mangel zutage gefördert: Dieser hat zur Folge, dass der Einklemmschutz bei EW-IV-Wagen im so genannten UIC-Modus zwar funktioniert, aber weniger sensibel reagiert als vorgegeben. Im UIC-Modus leitet der Kundenbegleiter den Schliessvorgang aller noch offener Türen ausser der eigenen ein, nachdem er sich vergewissert hat, dass alle Reisenden eingestiegen sind.

Die SBB hat das BAV und die SUST über diesen bisher versteckten Mangel informiert. Die SBB ist daran, die Ursache zu finden, um den Mangel zu beheben. Gemäss jetzigem Wissensstand und der Sicherheitseinschätzung der SBB ist es nicht nötig, alle EW IV-Wagen ausser Betrieb zu nehmen. Zum tragischen Unfall vom 4. August 2019, bei dem ein Chef Kundenbegleiter sein Leben verlor, besteht gemäss dem heutigen Stand der SUST-Untersuchung kein Zusammenhang.

Sofortmassnahmen gewährleisten die Sicherheit

Die SBB hat eine Taskforce zur Koordinierungder Arbeiten eingesetzt, Die Sofortmassnahmen, welche die SBB bis jetzt beschlossen hat, gewährleisten nach heutigem Kenntnisstand die Sicherheit von Reisenden und Mitarbeitenden. Die Taskforce wird diese Einschätzung aufgrund der Sonderkontrollen und Untersuchungen der SUST laufend überprüfen. Sollte sich die heutige Einschätzung verändern, wird die SBB geeignete Massnahmen ergreifen, unabhängig von den Auswirkungen auf den Betrieb.

Die EW IV-Wagen stehen voraussichtlich noch bis in die 2030er-Jahre im Einsatz – ab den 2020ern nur noch als Verstärkungsmodule zusammen mit IC2000. Entsprechend werden dann noch rund 200 Fahrzeuge im Einsatz stehen. Die Zeitspanne hat keinen Zusammenhang mit den Verzögerungen bei der Einführung des FV-Dostos. Seit einiger Zeit führt die SBB an den EW IV im Werk Olten werterhaltende Massnahmen aus. Sie beseitigt Korrosionen, setzt Komponenten instand und lackiert die Wagenkästen neu. Aus Kapazitätsgründen finden dieselben Arbeiten an weiteren 93 Wagen ab 2020 voraussichtlich in Deutschland statt.

SBB-Rollmaterial der neuen Generation verfügt im Bereich der Türen über weitere Sicherheitselemente wie Lichtschranken und Sensoren.

Unfalluntersuchung erfolgt durch Staatsanwaltschaft und SUST

Die Staatsanwaltschaft und die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST untersuchen den tragischen Unfall vom 4. August. Unabhängig davon führt die SBB eigene Analysen durch. Nach ersten Aussagen der SUST war der Einklemmschutz der betroffenen Wagentür zum Zeitpunkt des Unfalls nicht funktionsfähig.
Der Grund dafür ist Gegenstand der laufenden Untersuchung. Die SBB hat den betroffenen Wagen am 31. Juli zum letzten Mal kontrolliert und keine Auffälligkeiten festgestellt. Die SUST hat der SBB nach der Überprüfung des Wagens keine Sofortmassnahmen angeordnet.

Stand 9. August 2019

Antworten zum tödlichen Arbeitsunfall eines Chefs Kundenbegleitung

Heute fand die Gedenkfeier im Hauptbahnhof Zürich zum tödlichen Unfall mit einer Schweigeminute statt. Der Unfall wirft Fragen auf. Erste Antworten dazu.

Der Unfall hat die Mitarbeitenden der SBB aufgewühlt und tief betroffen gemacht. Der Trauerfamilie wünschen alle Mitarbeitenden viel Kraft in diesen schweren Stunden. Die Untersuchung zum Unfallhergang läuft und wirft Fragen auf. Erste Antworten dazu.

Spart die SBB bei der Sicherheit?

Der Vorfall trifft die gesamte SBB sehr und verpflichtet, bei der Sicherheit weiterhin keine Kompromisse einzugehen. Die SBB unternimmt alles, damit Reisende und Mitarbeitende stets sicher sind. Sicherheit hat für die SBB immer oberste Priorität. Der Vorwurf, dass bei der Sicherheit gespart werde, stimmt nicht.

Was unternimmt die SBB, um den Unfall aufzuklären?

Die SBB unternimmt alles, um zusammen mit den untersuchenden Stellen diesen tragischen Unfall aufzuklären und eine Wiederholung auszuschliessen. Die SBB macht bei allen Türen des Wagentyps EW IV in den kommenden Wochen eine zusätzliche Kontrolle. Die Kontrolle erfolgt, wenn die Wagen das nächste Mal in eine Serviceanlage kommen. Weiter wird auch der Abfertigungsprozess überprüft.

Hat die SBB bei der Türkontrolle Kompromisse gemacht?

Bereits heute prüft die SBB bei allen Personenwagen alle sieben bis zehn Tagen sämtliche Türen auf ihre Funktionalität. Da Türen sicherheitsrelevant sind, werden sie bei einer Störungsmeldung abgetrennt, geschlossen und «bezettelt». Bei nächster Gelegenheit werden sie repariert.

Muss der Wagentyp EW IV ausser Betrieb genommen werden?

Gemäss dem jetzigen Wissensstand ist es nicht nötig, alle 493 EW IV ausser Betrieb zu nehmen, bis die Sofortkontrollen der Türen ausgeführt worden sind. Die untersuchenden Stellen und die SBB gehen von einem Einzelfall aus, bei dem mehrere Faktoren zusammengekommen sind. Deswegen sind die beschlossenen Sofortmassnahmen ausreichend. Zusätzlich könnte der Bahnbetrieb ohne diese Wagen nicht aufrecht erhalten werden. So werden die EW IV voraussichtlich noch bis in die 2030er-Jahre im Einsatz sein – ab den 2020ern nur noch als «Päckli»/Module zusammen mit IC2000. Entsprechend werden dann noch rund 200 Fahrzeuge im Einsatz stehen. Die Zeitspanne ist unabhängig von den Verzögerungen beim FV-Dosto.

Kann dieser Unfall auch bei anderen Zugtypen vorkommen?

Neben den EW IV haben auch alle anderen älteren Zugtypen (und damit eine Mehrheit der SBB Züge und Wagen) zwar kein technisches System, das die Abfahrt verhindert, wenn noch nicht alle Türen geschlossen sind. Es gibt aber ein seit Jahrzenten bewährtes Regime: Bei geschlossenen beziehungsweise eingefahrenen und verriegelten Einstiegstüren und Schiebetritten meldet die sogenannte Türrückmeldeschlaufe dies in den Führerstand. Die Türschliesstaste (leuchtet bei offenen Türen) auf dem Führertisch erlischt. Der/die Lokführer/in darf nun abfahren, sofern es die betrieblichen Bedingungen erlauben.

Dürfen Züge mit sicherheitsrelevanten Schäden fahren?

Falls der Mangel dank anderweitiger Vorkehrungen nicht sicherheitsrelevant ist, darf das Fahrzeug aus der Instandhaltung dem Betrieb übergeben werden.

Zwei Beispiele dazu:

  1. Ein Zug mit defekter Neigetechnik kann gemäss Vorschriften trotzdem sicher verkehren, wenn die Geschwindigkeit reduziert wird.

  2. Eine Fensterscheibe hat einen Riss oder Sprung. Wird die Scheibe mit einer Folie abgeklebt, darf der Zug mit reduzierter Geschwindigkeit (160 statt 200 km/h) sicher verkehren.

Die begründeten Fälle, in denen dies erlaubt ist, sind in einer Arbeitsanweisung für die betroffenen Mitarbeitenden klar und abschliessend festgehalten. Der Entscheid, ob ein entsprechender Zug für den Betrieb freigegeben wird, fällt der/die Schichtleiter/in der Serviceanlage. Diese Mitarbeitenden sind entsprechend geschult. Der sicherheitsrelevante Mangel muss für Lokführer und KundenbegleiterInnen klar festgehalten werden.

Wurde dieses Vorgehen an der besagten Tür angewandt?

Mit Bezug auf den vorliegenden Fall: Wäre der Defekt des Einklemmschutzes bereits bei der letzten Kontrolle des Wagens am 31. Juli bestanden (was nicht der Fall war), hätte der Wagen gemäss dieser Weisung mit verschlossener und «bezettelter» Tür in Betrieb genommen werden dürfen.

Andreas Meyer im Interview:

Gedenkminute im Hauptbahnhof Zürich.

Stand 7. August 2019

Tödlicher Arbeitsunfall eines Chefs Kundenbegleitung

In der Nacht auf den vergangenen Sonntag ist es auf einem Interregio zu einem tragischen Arbeitsunfall gekommen. Dabei wurde ein 54-jähriger Chef Kundenbegleitung tödlich verletzt. Dieser Vorfall macht die SBB sehr betroffen. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen, Kolleginnen und Kollegen.

Der Unfall passierte bei der Zugsabfertigung des Interrregio. Die unabhängige Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) und die entsprechenden Stellen der SBB führen detaillierte Untersuchungen durch, die nach wie vor am Laufen sind. Aussagen zum genauen Unfallhergang sind derzeit noch nicht möglich.

Die Leitung von SBB Personenverkehr hat unabhängig von den kommenden Untersuchungsergebnissen entschieden, die Abfertigungsprozesse sofort zu überprüfen. Auch werden die Wagentüren des entsprechenden Zugtyps einer vertieften Nachkontrolle unterzogen.

Der Vorfall trifft uns sehr und verpflichtet uns weiter, bei der Sicherheit keine Kompromisse einzugehen. Wir sprechen der Trauerfamilie unser tief empfundenes Beileid aus und wünschen den Angehörigen viel Kraft in diesen schweren Stunden. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht für Hilfe SBB Care (Tel. 051 220 40 10) jederzeit zur Verfügung.

Linus Looser, Leiter Bahnproduktion
Reto Liechti, Leiter Kundenbegleitung und Cleaning
Claudio Pellettieri, Leiter Zugführung und Rangier