Die Gesetze im Auge behalten

Ruth Aeschbacher arbeitet seit rund dreieinhalb Jahren im Rechtsdienst der SBB. Sie schaut bei den Immobilien in der Region West zum Rechten. So beobachtet sie zusammen mit weiteren SBB Mitarbeitenden unter anderem die Gesetze des Bundes und prüft, wie sich diese auf die SBB auswirken.

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Ruth, was ist das Gesetzesmonitoring der SBB?

Eine Community aus Fachspezialisten und Rechtsdienst beobachtet die Gesetzgebung des Bundes. Dieses Monitoring hat zum Ziel, dass die SBB die aktuellsten gesetzlichen Vorgaben kennt und anwendet. Die Community erkennt schnell, wenn sich im Gesetz etwas geändert hat, das für die SBB relevant ist. So stellt sie sicher, dass die SBB rechtzeitig Massnahmen ergreift, um stets nach den gesetzlichen Vorschriften zu handeln. Ein Beispiel: Am 11 September hat das Parlament Ja zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub gesagt. Damit sich die SBB auf diese Gesetzesänderung vorbereiten und die nötigen Schritte einleiten kann, ist es wichtig, diese Gesetzesänderung frühzeitig zu erkennen und innerhalb der SBB die richtigen Stellen zu informieren.

Ebenso beraten wir die verschiedenen SBB Bereiche bei Prozessen, Vorlagen oder internen Richtlinien, die aufgrund von Gesetzesänderungen überarbeitet werden müssen.

Wie stellt ihr sicher, dass Ihr keine Gesetzesänderung verpasst?

Für jeden Monitoringbereich ist jemand verantwortlich. Monitroingbereiche sind zum Beispiel das Arbeitsrecht, Energierecht oder Baurecht. Die Kolleginnen und Kollegen konsultieren regelmässig die einschlägigen Quellen wie Newsletter oder Homepages und prüfen, ob sich in ihrem Bereich etwas geändert hat. Relevante Änderungen und Neuerungen geben sie den zuständigen Linienverantwortlichen weiter. Diese prüfen, ob die Änderung für die SBB überhaupt Auswirkungen hat – Relevanzprüfung nennt sich das. Allfällige Massnahmen werden dann durch die Linie eingeleitet und umgesetzt und der oder dem Verantwortlichen je Monitoringbereich gemeldet. So stellen wir sicher, dass Gesetzesänderungen erkannt und konsequent umgesetzt werden. Die für die SBB wichtigsten Änderungen melden wir jährlich dem Verwaltungsrat.

Kannst du ein Beispiel aus der Praxis nennen?

Die Revision des Beschaffungsrechts betrifft die SBB stark. So werden nach der neuen Gesetzesfassung beispielsweise keine reinen Preisverhandlungen mehr erlaubt sein. Die zuständige Verantwortliche des Monitoringbereichs Beschaffungsrecht hat diese Änderungen zusammen mit den betroffenen Bereichen analysiert und entsprechende Massnahmen eingeleitet. So wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, welche die bestehenden Vorlagen und Weisungen anpasst, Schulungen plant und so sicherstellt, dass die internen Vorgaben der SBB der aktuellen Fassung des Gesetzes entsprechen.

An wen wende ich mich mit Fragen oder Wünschen zum Thema?

Auf dieser Communication Site ( https://sbb.sharepoint.com/sites/gesetzesmonitoring-sbb) ist ersichtlich, wer für welchen Monitoringbereich zuständig ist. Bei Fragen helfen wir gerne weiter. Auf der Seite finden sich auch weiterführende Informationen zu jedem Monitoringbereich.