Die Eisenbahn ist das sicherste Verkehrsmittel. Dennoch können Unfälle leider nie ganz ausgeschlossen werden. Die SBB verfolgt den Grundsatz «Safety first». Ereignisse und Unfälle werden systematisch untersucht, um die Sicherheit kontinuierlich verbessern zu können.
Nach dem tragischen Unfall eines Chefs Kundenbegleitung von Anfang August hat die SBB eine Taskforce eingesetzt und Sofortmassnahmen beschlossen. Die Taskforce setzt die Sofortmassnahmen um und überprüft sie laufend. In der Zwischenzeit hat die SBB ein Massnahmenpaket geschnürt, in welches die Empfehlungen der SUST und die Auflagen das BAV einfliessen; darin sind auch Massnahmen enthalten, welche bereits seit Juli 2019 in Umsetzung sind.
Zusätzlich zur normalen Kontrolle der Türen, die alle sieben bis zehn Tage erfolgt, unterzieht die SBB seit dem 12. August alle Türen des Wagentyps EW IV einer Sonderkontrolle; es handelt sich dabei um eine sehr detaillierte Prüfung. Bei 384 kontrollierten Zügen und 1536 Türen wurden 512 Mängel entdeckt, der grosse Teil davon wirkt sich nicht auf die Funktion der Türen aus und ist nicht sicherheitsrelevant. 66 Mal wurde beim Einklemmschutz ein Mangel in der Funktionsweise erkannt, wobei 7 nicht funktioniert haben. Alle Mängel werden so schnell wie möglich behoben. Die Sonderkontrolle ist bis am 28. August abgeschlossen.
Die SBB hat den Abfertigungsprozess unmittelbar nach dem tragischen Unfall überprüft, er ist sicher. Die SBB prüft zurzeit Anregungen, wie der Abfertigungsprozess weiter verbessert werden könnte. Der Abfertigungsprozess ist sicherheitsrelevant, deshalb gilt hier Qualität vor Tempo. Falls Anpassungen in einem sicheren Prozess eingeführt werden, muss dies mit allen betroffenen Berufsgruppen – Kundenbegleiterinnen, Lokführern und Flottentechnik – abgestimmt sein, ebenso mit der Personalkommission.
- Aufgrund des SUST-Zwischenberichts vom 21. August macht das BAV der SBB mehrere Auflagen:
- Per Ende Oktober ist das Türverriegelungs-Meldesystem so anzupassen, dass die Meldelampe erst erlischt, wenn die Türen vollständig verriegelt sind. Die SBB wird diese Auflage fristgerecht erfüllen. Eine Lösung wird bereits getestet.
- Die SBB prüft betriebliche Ersatzmassnahmen, um die Sicherheit bis zum Einbau der neuen technischen Komponenten zu gewährleisten.
- Das pneumatische Einklemmschutzsystem muss durch ein zuverlässigeres System ersetzt werden. Die SBB wird fristgerecht bis Ende Oktober einen Plan vorlegen, wie dies umgesetzt werden kann. Da dies einen grösseren Umbau bedeutet, gehen erste Schätzungen von einem Zeitbedarf von rund vier Jahren aus. Dann werden sämtliche EW IV-Wagen, die aus den 1980er Jahren stammen, über ein Türsystem entsprechend modernerer Züge haben.
- Die SBB begrüsst das Bestreben des BAV, die gesamte Instandhaltung einem externen Audit zu unterziehen. Die SBB beauftragt ein externes Unternehmen, Organisation und Prozesse im Fahrzeugunterhalt zu überprüfen. Sie legt bis Ende Oktober ein Pflichtenheft und einen Zeitplan vor.
- Die reguläre Instandhaltung der EW IV-Türen wird so angepasst, dass die bei den Sonderkontrollen aufgetauchten Mängel bei den ordentlichen Kontrollen umgehend entdeckt und behoben werden können.
- Die SBB macht derzeit im Rahmen der eingesetzten Taskforce eine Risikobeurteilung der ganzen Flotte des Personenverkehrs; sie hat eine erste Grobeinschätzung dazu gemacht. 90 IC-Bt4 Wagen und 232 EC-Wagen verfügen über modernere, aber ähnliche Türsysteme. Deshalb wird die SBB bei diesen Wagentypen bis voraussichtlich Ende Oktober 2019 ebenfalls Sonderkontrollen durchführen. Die restliche Flotte verfügt über modernere Türsysteme mit zusätzlichen Sicherheitselementen.
- Die SBB informiert das BAV in einem wöchentlichen Statusbericht über die Sonderprüfungen.
Gemäss jetzigem Wissensstand und der Sicherheitseinschätzung der SBB ist es nicht nötig, die EW-IV-Wagen ausser Betrieb zu nehmen. Die Sofortmassnahmen und die weiteren, auch vom BAV verlangten Anpassungen gewährleisten die Sicherheit von Reisenden und Mitarbeitenden. Die Taskforce überprüft diese Einschätzung laufend. Sollte sich die heutige Einschätzung verändern, wird die SBB geeignete Massnahmen ergreifen, unabhängig von den Auswirkungen auf den Betrieb.
Zu Kostenfolgen der verschiedenen Massnahmen kann die SBB noch keine Angaben machen.
Die vergangenen Wochen haben gezeigt: Bei einem Teil der Mitarbeitenden fehlt das Vertrauen, dass ihre Meldungen ernst genommen werden und zu Massnahmen und Verbesserungen führen. Die SBB überprüft deshalb alle Hinweise von Mitarbeitenden und Kunden zu sicherheitsrelevanten Mängeln der vergangenen Jahre im Personenverkehr. Sie hat bisher keine Anhaltspunkte gefunden, dass Rückmeldungen nicht genügend nachgegangen wurde.
Die SBB wird auch das ganze Meldewesen auf seine Wirksamkeit überprüfen. Denn sie will das Vertrauen der Mitarbeitenden ins Meldewesen verbessern. Zudem besteht Handlungsbedarf bei der Transparenz und den Rückmeldungen. Wirksame Meldeprozesse sind für die Beurteilung der Risiken im Eisenbahnbetrieb und eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit essentiell. Im Rahmen dieser Überprüfung wird auch ein externes Gutachten beauftragt.
Der SUST-Schlussbericht zum tragischen Unfall vom 4. August wird in einigen Monaten erwartet.



