Angelehnt an die Anordnungen des Bundesrats und die schrittweise Lockerung im Hinblick auf den 6. Juni, heben die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs (ÖV) per 6. Juni beziehungsweise per 8. Juni weitere Einschränkungen auf. Insbesondere nehmen zu diesem Zeitpunkt Anbieter des rein touristischen Verkehrs wie beispielsweise Bergbahnen und Schiffe, die momentan nicht verkehren, den Betrieb wieder auf. Damit kehrt der Schweizer ÖV weitgehend zur Normalität zurück. Es verbleiben noch einzelne Fahrplanreduktionen bei Zusatzkursen zu den Hauptverkehrszeiten und Nachtverbindungen.
Aufgrund der bisherigen Planung, die von einem Lockerungsschritt am 8. Juni ausging, ist es nicht allen Transportunternehmen möglich, weitere Öffnungsschritte bereits auf den 6. Juni umzusetzen. Sie folgen mit den Anpassungen am 8. Juni. Es empfiehlt sich, vor einer Fahrt die Angaben der einzelnen Transportunternehmen und Bergbahnen zu konsultieren.
Das seit 11. Mai gültige Schutzkonzept für den ÖV gilt weiterhin und wurde mit den notwendigen Spezifizierungen ergänzt (siehe Box). Auf touristischen Linien gilt das Schutzkonzept des öffentlichen Verkehrs mit der folgenden Ergänzung: Die Betreiber touristischer Linien berücksichtigen wenn möglich die Abstandsvorgaben bereits beim Buchen beziehungsweise beim Billettverkauf.
Dank des dritten Schritts zurück zum Regelfahrplan sind die ÖV-Betreiber bereit für den erwarteten Anstieg der Reisendenzahlen. Der ÖV steht den Personen, die nun wieder zur Arbeit pendeln oder erste Ausflüge unternehmen, weitgehend im gewohnten Takt zur Verfügung und heisst sie willkommen. Detaillierte Angaben zum Angebot auf einzelnen Linien des öffentlichen und touristischen Verkehrs folgen von den jeweiligen Betreibern. Aktuelle Reiseinformationen finden sich im Online-Fahrplan.
Ab dem 6. oder 8. Juni nehmen die Schweizer ÖV-Unternehmen Services, die während des Übergangsfahrplans nicht angeboten werden konnten, wieder auf.
So können Gruppen für Fahrten ab diesem Zeitpunkt wieder Reservationen vornehmen. Die Betreiber der gewünschten Verbindung nehmen Rücksicht auf deren Auslastung und weisen Gruppen wenn nötig auf alternative Verbindungen hin. Die Einhaltung aller Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ist Sache der Reisegruppen.
Des Weiteren nehmen die Transportunternehmen ihre Gastronomie an Bord – wie Speisewagen oder Schiff-Restaurants – und in Stationen per dann wieder auf. Dabei gilt das Schutzkonzept des Gastgewerbes sinngemäss. Betreiber sperren einzelne Plätze oder Tische, damit Gäste stets ausreichend Abstand zueinander haben. Wo nötig und sinnvoll installieren die Betreiber Plexiglasscheiben und Abstandsmarkierungen. Mitarbeitende tragen Schutzmasken und freiwillig Einweghandschuhe. Sie desinfizieren Gegenstände wie Tische, Plastiktischtücher und Speisekarten nach jedem Gebrauch. Die Betreiber bitten Kundinnen und Kunden, wenn möglich bargeld- und kontaktlos zu bezahlen. Ebenfalls per 6. oder 8. Juni transportieren die Betreiber zudem Gepäck wieder uneingeschränkt.

