- Die SBB muss die bisherige Bahnfunk-Technologie GSM-R (basierend auf 2G) bis Mitte der 2030er Jahre mit dem europäischen Standard FRMCS (basierend auf 5G) ersetzen.
- Dazu muss die SBB einen Teil der bestehenden Antennen-Standorte entlang des Bahnkorridors umbauen. Zudem wird es mehr Antennen-Standorte geben.
- Erprobungen mit der neuen Bahnfunk-Technologie werden im Rahmen des Pilotprojekts zwischen Bern und Thun ab ca. 2026 durchgeführt.
- Im Rahmen des Pilotprojekts testet die SBB zudem eine Zusammenarbeit mit Mobilfunkanbietern. Diese dürfen die SBB Standorte für ihre eigenen Antennen mitbenutzen und werden zusätzliche Antennenstandorte für eine durchgängige Fahrgastversorgung erstellen. Die Reisenden profitieren so von einer besseren Mobilfunkqualität im Zug.
Der Bahnfunk dient dem sicheren und zuverlässigen Bahnbetrieb. Die Technologie des heutigen Bahnfunks muss bis Mitte der 2030er Jahre ersetzt werden. Im Zuge dieses Ersatzes und um den Kund:innen eine bessere Internetverbindung im Zug zu bieten, testet die SBB eine Zusammenarbeit mit öffentlichen Mobilfunkanbietern. Teilprojektleiter Fabian Rohrbach erklärt Hintergründe und Details.

Der Bahnfunk dient einzig bahnbetrieblichen Zwecken. Er bringt den Reisenden keinen direkten Mehrwert. Die SBB hat jedoch, wie auch die Mobilfunkanbieter, ein Interesse an guten Internetverbindungen im Zug, damit die Kunden ihre Reisezeit produktiv nutzen können. Darum testet die SBB diese Kooperation mit allen drei öffentlichen Mobilfunkanbietern.
Für die neue Bahnfunk-Technologie muss die SBB bestehende Funkmasten umbauen und zusätzliche bauen. Die Mobilfunkanbieter haben die Möglichkeit, diese Masten mitzunutzen und daran ihre eigenen Antennen anzubringen. Darüber hinaus werden die Anbieter entlang der Bahnstrecke zwischen Bern und Thun zusätzliche Masten für eine durchgängige Internetverbindung im Zug bauen.
Das sogenannte Kooperationsmodell ist für die SBB kostenneutral. Die SBB finanziert den Bahnfunk. Die Kosten für den öffentlichen Mobilfunk übernehmen die Mobilfunkbetreiber. Die Kooperation ist volkswirtschaftlich sinnvoll, da bei einer gemeinsamen Planung weniger Funkmasten benötigt werden, als wenn jeder Betreiber sein eigenes Netz plant.
- GSM-R steht für Global System of Mobile Communication-Rail
- FRMCS steht für Future Railway Mobile Communication System
Die regulatorischen Vorgaben verpflichten die SBB, die heutige Bahnfunktechnologie GSM-R mit FRMCS zu ersetzen. Bei der Wahl der künftigen Bahnfunk-Technologie ist die SBB also nicht frei. Sie muss den europäischen Standard FRMCS übernehmen, welcher auf 5G basiert.
Die neuen Bahnfunk-Antennen dienen ausschliesslich der Kommunikation zwischen den Zügen und den Betriebszentralen. Die Verordnung zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) gilt auch für die SBB und es werden nur Funkanlagen geplant, welche die Vorschriften auch einhalten. Bezüglich Strahlung: Der grösste Teil der Strahlung stammt nicht von Antennen, sondern vom eigenen Smartphone. Das ist im Zug, aber auch andernorts so. Entsprechend gilt: Je schlechter der Empfang, desto höher die Belastung, da Handys bei schwachem Signal mit maximaler Leistung senden. Auch aus diesem Grund macht eine möglichst gute Mobilfunkabdeckung Sinn.
Tatsächlich werden im Vergleich zu heute aus technologischen Gründen zusätzliche Antennenstandorte nötig sein. Sowohl die Antennenstandorte für den Bahnfunk als auch die sogenannten Kooperationsstandorte versorgen jedoch gezielt den Bahnkorridor und nicht wie bei herkömmlichen Mobilfunkantennen die gesamte Umgebung .
Am 15. April 2024 werden die Pläne für den Streckenabschnitt Rubigen – Thun in den betroffenen Gemeinden öffentlich aufgelegt. Erst nach Abschluss der 30-tägigen Auflagefrist wissen wir, wie viele Einsprachen eingegangen sind und inwieweit sich das Verfahren allenfalls verzögert. Wenn uns das BAV im Sommer/Herbst 2025 mit einer rechtsgültigen Verfügung grünes Licht für den Bau der Pilotstrecke geben kann, wäre das für alle Seiten ein grosser Erfolg.
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