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SBB und Sozialpartner verlängern GAV bis Ende 2028
SBB und Sozialpartner verlängern GAV bis Ende 2028

Die bestehenden Gesamtarbeitsverträge (GAV) von SBB und SBB Cargo laufen per Ende April 2025 aus. Die SBB und ihre Sozialpartner SEV, transfair, VSLF und KVöV haben die Verhandlungen zur Verlängerung der GAV erfolgreich abgeschlossen. Die bestehenden GAV werden bis Ende 2028 verlängert.

SBB/CFF/FFS (Text)SBB/CFF/FFS (Fotos)

Update vom 1. November 2024

Die SBB und die Sozialpartner haben die GAV-Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und haben sich wie folgt geeinigt:

  • Die Laufzeiten der bestehenden GAV werden bis Ende 2028 verlängert. Damit bietet die SBB ihren Mitarbeitenden weiterhin attraktive und marktfähige Anstellungsbedingungen.
  • Die SBB steht jedoch vor vielfältigen Herausforderungen wie etwa einer anspruchsvollen Arbeitsmarktsituation und grossem wirtschaftlichem Druck. Deshalb haben wir uns mit den Sozialpartnern geeinigt, die bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen (BAR) schrittweise weiterzuentwickeln. Die 16 BAR liegen in der Verantwortung der jeweiligen Divisionen. Sie regeln für bestimmte Berufsgruppen besondere Verhältnisse im Bereich der Arbeitszeit.
  • Die SBB und die Sozialpartner haben daher vereinbart, Anfang 2025 Verhandlungen für die Weiterentwicklung von sechs BAR zu führen. Bei Produktion Personenverkehr: Zugführung, Rangier, Kundenbegleitung und Cleaning sowie die BAR von SBB Cargo.
  • Ziel der SBB ist es, die Regelungen weiterzuentwickeln, um besser auf die veränderten Bedürfnisse der Mitarbeitenden und der SBB eingehen zu können. Notwendig ist eine grössere Flexibilität in der Arbeitsgestaltung und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Die Verhandlungen zur Verlängerung des GAV waren aufgrund unterschiedlicher Standpunkte sehr anspruchsvoll. Die SBB freut sich, dass sie gemeinsam mit den Sozialpartnern im Sinne einer gelebten Sozialpartnerschaft eine gute Lösung gefunden hat.

Die BAR sind für die SBB wie die Mitarbeitenden wichtige Regelwerke. Deshalb werden Weiterentwicklungen sorgfältig angegangen. Die SBB verlässt sich nun darauf, dass die Sozialpartner zu ihrem Wort stehen und nächstes Jahr im Rahmen der Verhandlungen Hand bieten, um die BAR entsprechend der Bedürfnisse der SBB und der Mitarbeitenden weiterzuentwickeln.

Update vom 19. September 2024

Diverse Medien haben angesichts der anstehenden Verlängerung des GAV die Frage gestellt, ob bei der SBB ein Streik droht. Die SBB ist erstaunt und befremdet, dass in der Medienberichterstattung zu den aktuellen Verhandlungen um die Verlängerung des Gesamtarbeitsvertrag (GAV) von Streik geredet wird. Umso mehr, als die SBB signalisiert hat, dass sie den laufenden GAV verlängern will. Auch wenn wir unterschiedliche Auffassungen haben, werden wir die Gespräche mit den Sozialpartnern weiterführen und sind zuversichtlich, eine gute Lösung zu finden. Der GAV und eine gut funktionierende Sozialpartnerschaft sind der SBB wichtig. Der GAV gilt und beinhaltet eine absolute Friedenspflicht.

Mitteilung vom 13. September 2024

Die SBB hat den GAV unter Berücksichtigung der aktuellen SBB Strategie, den unternehmerischen Herausforderungen und der Arbeitsmarktsituation analysiert: Mit dem bestehenden GAV SBB und GAV SBB Cargo bietet die SBB konkurrenz- und marktfähige Anstellungsbedingungen.

Flexibilisierung bei bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen nötig

Während der GAV ein Vertragswerk für das gesamte Unternehmen ist, bestehen für einzelne Berufsgruppen und Geschäftsbereiche bereichsspezifische Arbeitszeitregelungen (BAR). Laufzeit und Kündbarkeit der BAR richten sich aktuell nach dem GAV. Aufgrund des grossen wirtschaftlichen Drucks und der herausfordernden Arbeitsmarktsituation ist das Unternehmen darauf angewiesen, dass die bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen (BAR) flexibler ausgestaltet werden können und somit auch die Produktivität erhöht werden kann. Die SBB will die bestehenden BAR in den nächsten Jahren schrittweise den sich wandelnden Bedürfnissen der Mitarbeitenden anpassen. Dafür braucht es individuelle, vom GAV unabhängige Laufzeiten je BAR.

Verhandlungen unterbrochen: SBB bleibt gesprächsbereit

Die Verhandlungsdelegation, bestehend aus SEV, transfair, VSLF und KVöV, und die SBB haben bezüglich der Entkoppelung der BAR vom GAV unterschiedliche Auffassungen, weshalb die im Juli gestarteten Verhandlungen unterbrochen wurden. Der Gesamtarbeitsvertrag und eine gut funktionierende Sozialpartnerschaft bleiben der SBB wichtig. Weitere Informationen folgen im Oktober 2024.

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