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Hinweis für Medien: SBB passt Kundeninformation bei Personenunfällen an
Bahnhöfe
Hinweis für Medien: SBB passt Kundeninformation bei Personenunfällen an

Per 4. Juni 2025 wird die Kundeninformation bei einem Personenunfall angepasst. Als Störungsgrund wird auf allen Kanälen der Begriff «Personenunfall» verwendet. Hauptziel ist, die Reisenden transparent über Betriebsstörungen zu informieren.

Milena Steiner (Fotos)

Reisende informieren sich über Einschränkungen im Bahnverkehr

Personenunfälle führen zu grossem menschlichen Leid bei Betroffenen, Angehörigen, Reisenden und Mitarbeitenden. Zudem haben sie grosse Auswirkungen auf den Bahnverkehr. Bei Personenunfällen handelt es sich nicht immer, aber oft um Suizide. Deshalb engagiert sich die SBB seit Jahren aktiv in der Suizidprävention – zum Beispiel mit Schulungen für die Mitarbeitenden oder auch mit baulichen Massnahmen. Daneben steht die SBB in engem Austausch mit Behörden, Fachstellen und Organisationen, um gemeinsam zu sensibilisieren und sich gegenseitig zu unterstützen.

In den vergangenen rund zehn Jahren bis Sommer 2024 informierte die SBB lediglich in den direkt betroffenen Zügen und Bahnhöfen über den Grund «Personenunfall». Im Online-Fahrplan und weiteren Informationskanälen wurde kein Grund angegeben. Dies führte zunehmend zu Fragen und negativen Rückmeldungen.

Sammelbegriff «Fremdereignis» bewährte sich nicht

Im Sommer 2024 wurde der Ereignisgrund «Fremdereignis» eingeführt. In direkt betroffenen Zügen und Bahnhöfen wurde weiterhin der Begriff «Personenunfall» verwendet, nicht jedoch auf allen anderen Kanälen der Kundeninformation. Mit «Fremdereignis» werden Ereignisse kommuniziert, bei denen keine technischen Störungen oder Naturereignisse der Grund sind. Dazu gehören neben Personenunfällen auch Situationen wie Personen oder Tiere in Gleisnähe, Kollisionen mit Tieren oder Polizeieinsätze. Ziel war eine bessere Information der Reisenden über Betriebsstörungen. Der Begriff «Fremdereignis» wurde jedoch von Reisenden nicht verstanden, wie zahlreiche Reaktionen zeigten. Mitarbeitende der SBB waren oft mit Unverständnis und vermehrt auch mit Aggressionen konfrontiert.

Nun hat sich die SBB entschieden, einheitlich und transparent über Personenunfälle zu informieren. Auf allen Kanälen der Kundeninformation wird ab dem 4. Juni 2025 der Begriff «Personenunfall» verwendet. Durch die klare Kommunikation können Reisende Unterbrüche besser einordnen, die Folgen eher abschätzen und sich über Reisealternativen informieren. Für die Umsetzung dieser Änderung wird die ÖV-Branche miteinbezogen.

Empfehlungen für mediale Berichterstattung

Zum Engagement der SBB in der Suizidprävention: Dazu gehört auch der Austausch mit Medien. Medienschaffende in der Schweiz halten sich weitgehend an die Empfehlungen auf der Webseite des «Schweizer Presserates». Dessen Richtlinien (7.9) sehen eine äusserst zurückhaltende Berichterstattung im Zusammenhang mit Suiziden vor. Auch ungeschickte Visualisierungen oder Abbildungen von Unfallorten widersprechen klar den Empfehlungen von Experten. Medienschaffende sind gebeten, nach Möglichkeit ganz auf Publikationen zu Personenunfällen zu verzichten oder sofern zwingend notwendig, ein Symbolbild zu verwenden.

Für Medienschaffende wurden zudem Empfehlungen arbeitet, wie über das Thema idealerweise berichtet werden sollte. Tipps dazu auf der Webseite «Reden kann retten».

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