Stadler Rail hat heute kommuniziert, dass das Unternehmen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Vergabe der 116 neuen Doppelstockzüge für die Zürcher S-Bahn und die Westschweiz eingereicht hat. Die SBB nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis. Sie versteht die Enttäuschung der unterlegenen Anbieter.
Die SBB hat während des gesamten Verfahrens grössten Wert auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben gelegt. Rollmaterialbestellungen fallen unter das öffentliche Beschaffungsrecht (BöB/VöB) und daran hat sich die SBB gehalten: Die Vergabe des Grossauftrages verlief nach einem klar definierten Prozess. Die Kriterien und Anforderungen an die Ausschreibung waren allen Anbietern transparent dargelegt und kommuniziert worden. Dagegen ging keine Einsprache ein. Alle Anbieter haben die Kriterien und Anforderungen akzeptiert (weitere Informationen:
Die Siemens Mobility AG mit Sitz in der Schweiz hat das gemäss BöB/VöB «vorteilhafteste» Angebot eingereicht und deshalb die Ausschreibung gewonnen. Massgebend für den Entscheid war die sachliche und unabhängige Bewertung der einzelnen Kriterien durch rund 100 Fachspezialisten und Fachspezialistinnen der SBB. Die Auftragsvergabe war kein Kopf-an-Kopf-Rennen: Der Vorsprung von Siemens Mobility fiel klar aus.
Die von Stadler Rail genannte preisliche Differenz bezieht sich nur auf die Investitionskosten. Das Angebot von Siemens Mobility hat jedoch auch beim Betriebsaufwand (Kosten für Energie, Trassen und Instandhaltung) am besten abgeschnitten. Der Preisunterschied der Angebote ist signifikant: Er summiert sich über die ganze Lebensdauer von 25 Jahren auf einen dreistelligen Millionenbetrag, was die Steuerzahlenden im bestellten Regionalverkehr weniger Geld kostet.
Zu den Zügen der drei Anbieter: Alle Hersteller haben die technischen Anforderungen gemäss Pflichtenheft erfüllt. Und alle haben weiterentwickelte Standardfahrzeuge mit bewährten Komponenten angeboten.
Transparenz ist der SBB sehr wichtig, und als Vergabestelle ist sie gleichzeitig an die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen gebunden. Die Vergabestelle hat die Vertraulichkeit im Ausschreibungsverfahren einzuhalten.
Wie lange die Beschaffung der 116 Doppelstockzüge durch die Beschwerde verzögert wird, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Die SBB bedauert die entstehende Verzögerung. Der Lieferplan sieht den Einsatz der neuen Züge ab 2031 vor.



