Hintergrund der Gespräche war das Dekret der italienischen Regierung, das am 10. Dezember in Kraft tritt und strenge Kontrollen der Passagiere im Öffentlichen Verkehr vorsieht. Da die SBB diese Auflagen nicht erfüllen kann, hatte das Bahnunternehmen gestern bekanntgegeben, den grenzüberschreitenden Verkehr nach Italien einzustellen.
Geplantes Angebot im internationalen Verkehr
Nach Gesprächen zwischen Bundesrätin Simonetta Sommaruga und der italienischen Verkehrsministerin Paola De Micheli sowie zwischen den involvierten Bahnunternehmen wurde beschlossen, ein reduziertes EuroCity-Angebot beizubehalten. Auf der Gotthardachse verkehrt ab dem 10. Dezember 2020 ein EuroCity pro Tag und Richtung, auf der Simplonachse werden zwei Züge pro Tag und Richtung angeboten. Ab dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember verkehren auch auf der Gotthardachse zwei Züge pro Richtung und Tag. Die Züge verkehren wie folgt:
Gotthard:
Via Milano Lambrate:
- EC 307: Zürich / 08h33
- EC 308: Genova / 14h10
Via Milano Centrale:
- EC 321: Zürich / 15h33
- EC 324: Milano / 19h10
Lötschberg nach Basel:
- EC 50: Milano / 7h20
- EC 57: Basel / 12h28
Simplon nach Genf:
- EC 34: Milano / 13h05
- EC 37: Genf / 07h39
Die im Dekret angeordneten Kontrollen der Passagiere werden in den Grenzbahnhöfen in Chiasso und Domodossola durch Personal von Trenitalia durchgeführt.
Alle Informationen sind im Online-Fahrplan der SBB aufgeführt.
Angebot im Regionalverkehr (TILO)
Inhalt der Gespräche war auch die Situation im regionalen Bahnangebot zwischen dem Tessin und der Lombardei (TILO). Die Ausgangslage im Regionalverkehr ist komplexer als im Fernverkehr: Die Fahrzeiten sind kürzer und die Anzahl bedienter Bahnhöfe grösser, was eine Kontrolle der zugestiegenen Passagiere an jedem Bahnhof verunmöglicht. Die Regionalzüge der italienischen Bahn verkehren derzeit bis zum Grenzbahnhof in Chiasso, Grenzgänger*innen steigen dort auf die Schweizer TILO-Züge um. SBB und TILO wünschen eine baldige Wiederaufnahme des Regionalverkehrs. Dazu warten die Bahnunternehmen eine mit den italienischen Partnern besprochene Anpassung des Dekrets ab, welche die regionalen Eisenbahnunternehmen von der Kontrollpflicht an der Grenze entbinden würde.