In der Nacht vom 10. auf den 11. Mai 2026 hat die SBB an rund zehn Stellen vor dem Gotthard-Basistunnel streckenseitige Entgleisungsdetektoren in Betrieb genommen. Sie wurden an einem besonders sensiblen Abschnitt eingebaut, und zwar vor den Portalspurwechseln auf den Zufahrtsstrecken zum Gotthard-Basistunnel. Denn auf dieser Strecke verkehren sowohl Personen- als auch Güterverkehrszüge mit hoher Geschwindigkeit. Gleichzeitig sind Spurwechsel über sogenannte Schnellfahrweichen möglich.
Entgleisungsdetektoren sind die einzige erprobte Technologie, um infrastrukturseitig eine Entgleisung zu erkennen. Sie haben das Ziel, im unwahrscheinlichen Fall eines erneuten Ereignisses die Kollision zweier Züge zu verhindern. Entgleisungsdetektoren können aber keine Entgleisungen verhindern, dafür braucht es eine bessere Instandhaltung von Güterwagen und ein angepasstes Haftungsrecht im Schienengüterverkehr.
Nach der Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel hielt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) fest, dass die Ursache der Radbruch eines Güterwagens gewesen war. Um solche Ereignisse künftig zu verhindern, müssen Risse in Rädern frühzeitig erkannt werden.
Die SBB unterstützt die Schlussfolgerungen des Abschlussberichts der SUST zur Entgleisung. Sie ist überzeugt, dass die daraus abgeleiteten Massnahmen die Sicherheit im internationalen Schienengüterverkehr weiter erhöhen.
Die wichtigste Massnahme: Die Instandhaltung von Güterwagen muss deutlich verbessert werden. Heute gilt: Wenn ein Unfall durch einen Mangel am Wagen passiert, haftet das transportierende Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), nicht der Wagenhalter. Die Wagenhalter haben deshalb wenig Anreiz, mehr als das absolute Minimum in die Sicherheit der Wagen zu investieren. Deshalb muss das Haftungsrecht angepasst werden. Die SBB unterstützt die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erlassenen Vorgaben und setzt sich für eine gerechte Risikoverteilung im Schienengüterverkehr ein, der grundsätzlich zu den sichersten Transportsystemen gehört.
Mit der Inbetriebnahme der Entgleisungsdetektoren wird die temporäre Geschwindigkeitseinschränkung von 160 km/h im Bereich der beiden Portal-Spurwechsel vor dem Gotthard-Basistunnel aufgehoben. Diese galt seit der Wiederinbetriebnahme des Tunnels im September 2024 bis zur nun erfolgten Inbetriebnahme der Entgleisungsdetektoren. Die Geschwindigkeitsreduktion hatte keine Auswirkungen auf die Reisenden oder die Anschlüsse im Tessin und in der Deutschschweiz. Sie verringerte jedoch die Fahrzeitreserven, etwa um Verspätungen aufzufangen.

