Die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen in den Regionen muss gewährleistet sein – dazu gehören auch sichere und den Normen entsprechende Gehwege für den Aufenthalt oder das Arbeiten im Gleisbereich. Insbesondere müssen die Sicherheits-Zwischenräume gemäss Schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV) beim Rangieren und bei der Zugvorbereitung beachtet werden. Das Bundesamt für Verkehr hat mit den Bahnen notwendige Anpassungen der FDV und AB-EBV (Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung) vorgenommen. Nun werden diese durch die Eisenbahnverkehrsunternehmungen umgesetzt.
Vertreter der Abteilung Sicherheit, Qualität und Umwelt von SBB Cargo und SBB Infrastruktur haben 52 Standorte mit den betroffenen Teamleitenden der Produktion besucht. Neben zu geringen Abständen zwischen den Gleisen wurden auch Stolperfallen beanstandet. Während den Begehungen haben sie gemeinsam Massnahmen definiert, die bis Ende 2021 unter der Führung von Infrastruktur umgesetzt werden. Das Projektteam Infrastruktur-SBB Cargo dankt allen Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive Zusammenarbeit während der Begehung.