SBB sistiert geplante Erhöhung bei den Lohnabzügen

Die SBB verfolgt die angekündigten personalrelevanten Sparmassnahmen derzeit nicht weiter. Grund für diesen Entscheid ist die vom Parlament angenommene Motion mit dem Auftrag an den Bundesrat, die SBB aufgrund der Corona-Verluste zusätzlich finanziell zu unterstützen.

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Update 22. Dezember 2022 – Anpassungen Anspruch auf Leistungen bei Berufsinvalididät

SBB Mitarbeitende sind weiterhin via Pensionskasse SBB (PK SBB) gegen Berufsinvalidität versichert, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Volle Berufsinvalidität:

  • GAV-Anstellung im Anforderungsniveau A bis J

  • Vollendetes 55. Altersjahr

  • Mindestens 15 Beitragsjahre in der PK SBB

Teilweise Berufsinvalidität:

  • GAV-Anstellung im Anforderungsniveau A bis J

  • Mindestens 15 Beitragsjahre in der PK SBB 

Diese Regelungen treten per 1. April 2023 in Kraft. Das heisst: Für Mitarbeitende in Reintegration, deren Lohnfortzahlung bis zum 31. März 2023 eröffnet wurde, gelten die bestehenden Anspruchsvoraussetzungen. Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Vorsorgereglement der PK SBB beschrieben.

Am Dienstag, 30. August 2022, haben sich die Verhandlungsdelegationen der SBB und der Sozialpartner getroffen, um das weitere Vorgehen bei den personalrelevanten Sparmassnahmen zu besprechen. An diesem Treffen hat die SBB die Sozialpartner informiert, dass sie die Umsetzung dieser Sparmassnahmen sistiert hat. Ausschlaggebend hierfür ist die vom Parlament angenommene Motion für weitere finanzielle Unterstützung aufgrund der Corona-Verluste.

Die Annahme dieser Motion sorgt für Klärungsbedarf zwischen der SBB und der Bundesverwaltung bezüglich des Stabilisierungspakets vom 17. Dezember 2021. In diesem hatten Bund und SBB vereinbart, die Finanzierung der SBB bis 2030 gemeinsam nachhaltig zu sichern. Die SBB wird bis 2030 aus eigener Kraft rund sechs Milliarden Franken einsparen.

Die SBB ist nun im Gespräch mit dem Bund, um das Stabilisierungspaket aufgrund der veränderten Ausgangslage zu überarbeiten. Dabei wird auch diskutiert, ob und wie die vom Bund erwarteten zusätzlichen Sparmassnahmen in Höhe von jährlich 80 Millionen Franken ab 2024 umzusetzen sind. Die im April 2022 angekündigten Sparmassnahmen bei den Lohnabzügen wären Teil davon gewesen. Diese sistiert die SBB nun.

Eine Ausnahme bildet die Aufhebung der zusätzlichen Leistungen bei der Berufsinvalidität. Kaum ein anderes Unternehmen verfügt über derartige Leistungen. Der Bund und viele bundesnahe Betriebe haben die Berufsinvalidenrente komplett abgeschafft. Hier überprüft die SBB nun die berechtigten Anspruchsgruppen.

Der Entscheid des Bundesrats zur Umsetzung der Motion fällt voraussichtlich im Herbst, das Geschäft geht danach ins Parlament.