SBB ist unzufrieden mit Zuverlässigkeit der FV-Dosto von Bombardier

Im ersten Monat des fahrplanmässigen Betriebs kam es beim neuen Doppelstockzug für den Fernverkehr (FV-Dosto) immer wieder zu Zugsaufällen und Verspätungen. Die SBB entschuldigt sich bei ihren Kunden für die Unannehmlichkeiten und fordert vom Hersteller Bombardier Verbesserungen.

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Für die Kundinnen und Kunden und das Personal der SBB ist die Zuverlässigkeit der FV-Dosto im ersten Betriebsmonat nicht akzeptabel. Die Züge verkehren seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 auf der Interregio-Strecke Basel–Zürich–St. Gallen–Chur (IR13/37). Bombardier und SBB sind mit Hochdruck daran, die Betriebsstabilität der FV-Dosto zu verbessern. Aufgrund des Fahrplans kann im St. Galler Rheintal nicht auf den Einsatz der neuen, spurtstarken Züge verzichtet werden.

Hersteller Bombardier ist gefordert

Die SBB erwartet vom Hersteller Bombardier, dass die noch bestehenden Mängel, insbesondere die Türstörungen sowie die Störungen bei der Leittechnik (Software) und der Traktion umgehend behoben werden. Diese machen aktuell zwei Drittel aller Störungen aus. Bombardier muss zusätzliche Massnahmen zur Erhöhung der Zuverlässigkeit und zur Verbesserung der Laufruhe in tieferen Geschwindigkeitsbereichen ergreifen. Bereits umgesetzt wurde eine Begleitung aller Züge durch Techniker von Bombardier und eine zusätzliche Begleitung durch erfahrenes SBB Lok- und Zugpersonal, eine neue Softwareversion zur Verbesserung der Türstörungen und eine präventive Erstwartung aller Türen durch Bombardier.

Einsatz auf IC1-Linie erst bei stabilem Betrieb

Geplant ist ein Einsatz der neuen Züge auf der Strecke St. Gallen–Genf Flughafen (IC1). Die SBB wird das aktuelle Einsatzgebiet aber erst dann erweitern, wenn die bestehenden zwölf Fahrzeuge im täglichen Betrieb als IR13/37 über mehrere Wochen verlässlich eingesetzt werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt verkehren IC2000- und EW IV-Fahrzeuge.

SBB setzt Behindertengleichstellungsgesetz beim FV-Dosto um

Die neuen Züge sind hindernisfrei und halten sämtliche Vorschriften ein, einschliesslich das Behindertengleichstellungsgesetz. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem sorgfältig begründeten Urteil vom 20. November 2018 der SBB Recht gegeben und die Beschwerde von Inclusion Handicap fast vollständig abgewiesen. Die SBB hat heute die Eingangsanzeige des Bundesgerichts erhalten, dass Inclusion Handicap das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angefochten hat. Die Beschwerde ist uns noch nicht zugestellt worden, weshalb sich die SBB dazu nicht äussern kann. Die SBB hat eine Betriebsbewilligung vom Bundesamt für Verkehr für die aktuell eingesetzten Züge. Deshalb hat der Weiterzug keinen Einfluss auf die aktuelle Betriebssituation der eingesetzten Bombardier-Züge.

Medienmitteilung 21.11.2018: Entscheid Bundesverwaltungsgericht: Neuer Doppelstockzug erfüllt die Normen.

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