Wenn Sie als Journalist:in Film- oder Fotoaufnahmen in Bahnhöfen oder an Bord von Zügen planen, bitten wir Sie, uns dies über das nachfolgende Formular mitzuteilen. So können wir Sie bestmöglich unterstützen.
Anfragen werden während der Bürozeiten bearbeitet. In dringenden Fällen ausserhalb der Bürozeiten kann eine Bewilligung über den Pikett-Dienst der Medienstelle eingeholt werden.
- Die Bewilligung gilt nicht als Fahrausweis.
- Die SBB lehnt jede Haftung bei Unfall, Schaden oder Diebstahl ab.
- Anweisungen des Bahnpersonals und der Sicherheitsdienste sind zu befolgen.
- Die Bewilligung ist auf Verlangen den Mitarbeitenden der SBB vorzuweisen.
- Betrieb und Pünktlichkeit des Bahnverkehrs dürfen nicht beeinträchtigt werden.
- Umfragen in den Zügen sind nicht erlaubt.
- Reisende, Passant:innen und Personal dürfen durch die Aufnahmen nicht gestört werden und dürfen nur mit deren Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden.
- Die Bewilligung gilt ausschliesslich für öffentlich zugängliche Bereiche.