Anmeldung Film- und Fotoaufnahmen für Medienschaffende.
Falls Sie an Bahnhöfen oder in Zügen Film- oder Fotoaufnahmen machen möchten, bitten wir Sie, dies über das untenstehende Formular anzumelden. So können wir Sie bestmöglich unterstützen.
Die Anträge werden zu Bürozeiten bearbeitet. Ausserhalb der Bürozeiten besteht in dringenden Fällen die Möglichkeit, Bewilligungen über die Pikett-Nummer der Medienstelle einzuholen.
Für Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken gibt es hier ein separates Formular
Modalitäten/Konditionen für Medienschaffende.
- Diese Bewilligung gilt ausschliesslich für den öffentlich zugänglichen Bereich.
- Fahrgäste, Passanten und Personal dürfen durch die Arbeiten in keiner Weise gestört und nur mit deren Einverständnis gefilmt oder fotografiert werden.
- Umfragen im Zug werden nicht bewilligt.
- Betriebsabläufe und der Zugverkehr dürfen nicht gestört werden.
- Auf Verlangen ist die Bewilligung allen Mitarbeitenden der SBB vorzuweisen.
- Die Anweisungen des Bahn- und Sicherheitspersonals sind zu befolgen.
- Für Unfälle, Schäden oder Diebstahl übernimmt die SBB keine Haftung.
- Diese Bewilligung ist kein Zugbillett.