Die vom BAV verfügte Aufteilung der Fernverkehrskonzession stellt einen Systemwechsel dar und hat weitreichende Folgen für das bewährte ÖV-System der Schweiz. Die SBB stellt sich nicht gegen Wettbewerb. Mit einer aufgeteilten Fernverkehrskonzession entsteht jedoch kein echter Wettbewerb. Denn einheitliche nationale Tarife, bestehende Fahrplankonzepte und vergleichbares Rollmaterial lassen kaum Spielraum für eine echte Differenzierung unter den nationalen Bahnbetreibern.
Das bisherige System basiert auf einer Einheitskonzession für den Fernverkehr. Die Politik hat sich in der Vergangenheit dahingehend geäussert, dass eine Mehrbahnenlösung im abgeltungsberechtigten Regionalverkehr anzustreben ist, nicht aber im Fernverkehr. Die Vergabe von Teilstrecken im Fernverkehr muss somit vom Gesetzgeber zuerst entschieden werden.
Gleichzeitig mit der Verfügung erhöht das BAV die Deckungsbeiträge zur Finanzierung der Infrastruktur und begrenzt den Fernverkehrsgewinn. Das BAV hat die geplante Erhöhung der Deckungsbeiträge nach der Anhörung nach unten korrigiert. Trotzdem stellen diese Anpassungen eine Ungleichbehandlung der Betreiber und einen grossen Eingriff ins aktuelle ÖV-System dar. Zudem wird die unternehmerische Freiheit der SBB eingeschränkt.
Wenn das SBB Netz zukünftig nicht nur für inländische Anbieter, sondern auch für ausländische Bahnen geöffnet wird, besteht das Risiko, dass bei einer nächsten Konzessionsvergabe Gewinne ins Ausland abfliessen. In einem solchen Wettbewerb haben die im Vergleich kleinen Schweizer Bahnen aufgrund ihrer beschränkten Gewinnmöglichkeiten und Risikofähigkeit nicht gleich lange Spiesse wie die grossen europäischen Bahnunternehmen. Gewinne von rentablen nationalen Linien können so ins Ausland abfliessen. Heute fliesst der Fernverkehrsgewinn vollumfänglich ins Schweizer Bahnsystem zurück.
Ein Systemwechsel im heute erfolgreichen Schweizer Fernverkehr ist gut zu reflektieren. Ein neues Wettbewerbssystem muss für Kunden, Besteller und Bund mehr Qualität, Nutzen, und Effizienz bringen. Die SBB erachtet einen politischen Dialog und rechtliche Klärung für notwendig und bereitet deshalb eine Beschwerde vor. So können die offenen Fragen und Auswirkungen geklärt werden. Die SBB setzt sich weiterhin für eine Mehrbahnenlösung innerhalb einer ungeteilten Konzession ein und bleibt gesprächsbereit.

