Es ist ein grosses Anliegen der SBB, dass ihre Züge barrierefreies Reisen ermöglichen. Deshalb wurden die Behindertenorganisationen auch bei diesem Projekt im Jahr 2008 aktiv in die Planung und Realisierung der Fahrzeuge einbezogen. Bereits im ersten Halbjahr 2011 konnten sie das 1:1 Holzmodell (Maquette) des Zuges begehen und mit dem Rollstuhl befahren. Der neue Zug bringt für mobilitätseingeschränkte Reisende zahlreiche Verbesserungen. Im Januar 2018 hat Inclusion Handicap eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, wobei die Einstiegsrampe als nicht gesetzeskonform bemängelt und weitere vierzehn Anpassungen der Fahrzeuge beantragt wurden. Anfang November 2018 haben sich die SBB und Inclusion Handicap auf vier Massnahmen geeinigt, die ausserhalb des laufenden Beschwerdeverfahrens realisiert werden.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit seinem Entscheid, dass der neue Zug die massgebenden Normen und die Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts erfüllt. Nach dem nun ergangenen Urteil muss die SBB einzig den Nachweis erbringen, dass pro Fahrzeug ein Ein- und Ausstieg bei Wagen mit Rollstuhlabteil sowie in die Verpflegungszone beim Speisewagen eine Neigung von maximal 15 Prozent aufweist. Die SBB wird dem nachkommen. Der Zug wurde so konstruiert, dass an allen Zugängen das autonome Ein- und Aussteigen gemäss den Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts möglich ist. Damit geht die SBB über das gesetzlich geforderte Minimum hinaus. Die weiteren zehn Rechtsbegehren von Inclusion Handicap hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Die SBB begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die SBB legt auch weiterhin Wert auf eine aktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Interessensgruppen im Bereich des barrierefreien Zugangs im öffentlichen Verkehr.
Seit dem 26. Februar 2018 setzt die SBB die Züge im Rahmen der Einführungsphase ein. Bis heute wurden über 1000 Fahrten mit rund 200’000 Kundinnen und Kunden durchgeführt. Im Rahmen dieser Betriebseinführung werden auch Überprüfungen und Optimierungen des Fahrkomforts (Laufruhe, Klima, Akustik) vorgenommen. Der neue Zug hat bezüglich Laufruhe, insbesondere in tieferen Geschwindigkeitsbereichen, aktuell noch Verbesserungsbedarf. Bisher wurden umfangreiche Datenerhebungen und Messfahrten durchgeführt. Nun ist Bombardier daran, die nächsten Massnahmen zu definieren.
Die Züge werden ab dem 9. Dezember 2018 auf der IC1 Linie zwischen St. Gallen und Genf sowie als Interregio zwischen Chur, St. Gallen, Zürich und Basel (IR13/IR37) fahren. Die Züge verkehren als bis zu 400m lange Kompositionen und bieten rund 1300 Sitzplätze. Sie verfügen über eine helle und grosszügige Innenausstattung, Steckdosen an jedem Sitzplatz in der 1. und 2. Klasse, rollstuhlgängige Abteile und Toiletten, WCs mit Wickeltischen sowie Kinderwagen- und Veloplätze über den Zug verteilt. Die Intercity-Ausführung verfügt zudem über einen Familien- und Speisewagen.




