Mit Urteil vom 20. November 2018 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, dass der FV-Dosto die Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts erfüllt. Gegen diesen Entscheid erhob Inclusion Handicap im Januar 2019 Beschwerde beim Bundesgericht. Der Verband beanstandete insgesamt neun Punkte. Acht davon, wie die Anpassung der Handläufe, Umgestaltung der Türöffnungstasten, Einbau von akustischen Türöffnungssignalen, zusätzliche Haltegriffe und weitere hat das Bundesgericht abgewiesen.
Einzig bei der Rampenneigung hat das Bundesgericht im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht festgehalten, dass nicht nur eine Rampe pro Wagen, sondern sämtliche Rampen eine maximale Neigung von 15 Prozent aufweisen müssen. Der FV-Dosto erfüllt diese Vorgabe bereits heute vollumfänglich. Dies hat die SBB im Nachgang an den Bundesverwaltungsgerichtsentscheid in einer unabhängigen Untersuchung bestätigen lassen. Wo nötig, hatte sie die Rampen angepasst. Zudem hat sie sichergestellt, dass auch bei allen neu ausgelieferten FV-Dosto die geforderte Rampenneigung konsequent eingehalten wird. Die FV-Dosto können weiterhin fahrplanmässig eingesetzt werden.
Das Bundesgericht hat nebst der Behandlung der 9 Punkte die Frage aufgeworfen, ob die autonome Benutzung des Eingangsbereichs für Menschen mit einer eingeschränkten Mobilität insgesamt möglich ist (und nicht nur die einzelnen Gestaltungselemente die Normen einhalten). Gemäss Bundesgericht muss das BAV dies nun unter Einbezug unabhängiger Stellen validieren. Die SBB wird das BAV bei der Klärung der offenen Punkte vollumfänglich unterstützen.
Die SBB legt weiterhin Wert auf eine aktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Interessensgruppen im Bereich des barrierefreien Zugangs im öffentlichen Verkehr.
Vincent Ducrot, CEO der SBB, betont: «Ich bin froh, dass wir vorausschauend über die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Minimalnorm hinausgegangen sind und bereits heute alle Rampen nachweislich eine maximale Neigung von 15 Prozent aufweisen.» Und er unterstreicht weiter: «Die enge Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden ist mir ein wichtiges Anliegen. Wir haben diese in den vergangenen Jahren verstärkt und werden sie fortführen. Für uns ist klar: Wir wollen eine Bahn für alle sein.»
Seit dem 26. Februar 2018 sind die FV-Dosto im kommerziellen Betrieb. Bis Ende Dezember 2021 hat die SBB 57 von insgesamt 62 bestellten FV-Dosto von Alstom übernommen, noch in diesem Jahr folgen die restlichen Fahrzeuge. Bis heute wurden über 130’000 Fahrten durchgeführt. Aktuell verkehren die Züge auf dem IC1, IC3 sowie auf dem IR13/IR70. Die Züge fahren täglich über 200 Verbindungen und legen damit rund 42’000 Kilometer zurück. Die Zuverlässigkeit der Fahrzeuge hat sich in den vergangenen Monaten stark verbessert und ist vergleichbar mit der restlichen Flotte des SBB Personenverkehrs.
