Im Frühling 2023 haben die SBB und das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine neue Planung für die Arbeiten im Bahnhof Lausanne vorgestellt (siehe unten). Das BAV hat die SBB beauftragt, die Kosten für diesen neuen Zeitplan und die Projektoptimierung zu berechnen. Die Mehrkosten belaufen sich insgesamt auf 250 Millionen Franken:
- 190 Millionen, d.h. 10 Prozent, betreffen die Studien und Pläne für die Projektoptimierungen – breitere Perrons, nachhaltiger ausgelegtes Projekt usw.
- 60 Millionen, d.h. 3,5 Prozent, für operative Massnahmen (zum Beispiel Umplanung Bauunternehmen, räumliche Anpassungen auf der Baustelle, Eigenleistungen) in Zusammenhang mit der Verschiebung der Hauptbauarbeiten.
Gemäss den geltenden finanziellen Vereinbarungen entfallen die Mehrkosten auf die verschiedenen Projektpartner: Bund, SBB Immobilien, Kanton Waadt und Stadt Lausanne.
Das BAV übernimmt jedoch ausnahmsweise die Anteile des Kantons Waadt und der Stadt Lausanne, in Höhe von 15,4 Millionen Franken. Somit tragen der Bund und SBB Immobilien die gesamten Mehrkosten von 250 Millionen Franken. Der Anteil des Bunds kann über das Programm ZEB finanziert werden.
Die Gesamtinvestitionen für die Modernisierung des Bahnhofs Lausanne belaufen sich zurzeit auf 1,7 Milliarden Franken, inklusive Teuerung.
Verschiedene Arbeiten und die Vorbereitung für die Wiederaufnahme der Hauptbauarbeiten laufen weiter. Der Bau des Epinettes-Gebäudes, in dem sich unter anderem das neue Parkhaus befinden wird, hat im Frühling 2023 begonnen. Umfassende Arbeiten an den Gleisen Richtung Wallis folgen Anfang 2024, mit Auswirkungen für die Kund:innen am Wochenende vom 16. bis 18. März 2024. Ausserdem wird im Sommer 2024 das ganze Perron 1 angepasst.
Zwei von vier neuen Wasserrückhaltebecken sind fertig gebaut. Auch die Arbeiten zur Verbreiterung der Eisenbahnbrücke über die Avenue d’Ouchy sind abgeschlossen.
Die SBB ist natürlich offen für einen Dialog mit den Lausanner Parteien. Mit ihnen hat bereits ein Treffen zum Thema Bahnhof Lausanne stattgefunden. Die SBB wird die Forderungen der Lausanner Parteien zur Kenntnis nehmen und in Absprache mit dem BAV direkt darauf reagieren.



