Unser CEO hat es vorgemacht: Andreas Meyer hat diesen Sommer eine mehrwöchige Auszeit, ein Sabbatical, genommen. Die nach seiner Rückkehr ausgelöste Diskussion zeigte, dass die attraktiven Möglichkeiten der SBB für Auszeiten wenig bekannt sind. Grundsätzlich haben alle Mitarbeitenden die Möglichkeit, ein «Time-Out» zu nehmen.
Dafür steht unter anderem das Arbeitsmodell Flexa zur Verfügung. Mit Flexa können die Mitarbeitenden Zeit und / oder Geld ansparen und diese Gutschriften später in Form von bezahltem Urlaub oder einer Arbeitszeitreduktion beziehen. Konkret ermöglicht Flexa, einen Urlaub von mindestens vier und höchstens zwölf Wochen zu machen. Möglich ist mit Flexa auch eine Arbeitszeitreduktion von mindestens drei Monaten. Flexa geht weit über die Ansprüche einer herkömmlichen Auszeit-Regelung hinaus.
Neben Flexa gibt es auch eine explizite Auszeit- bzw. Sabbatical-Regelung. Ein Sabbatical beziehen kann, wer ununterbrochen während sieben bzw. zehn Jahren auf die Zeitaufschreibung verzichtet, über CHF 120 000.- verdient, über Zeitautonomie verfügt und unter 60 Jahre alt ist. Bei einer Auszeit von 25 Tagen beteiligt sich die SBB mit 20 Tagen an dieser Auszeit, bei einer solchen von 40 Tagen übernimmt sie 30 Tage. Für Mitarbeitende, die auf die Zeitaufschreibung verzichten, gelten die Brückentage zudem als erarbeitet.
Mitarbeitenden, welche die beiden Möglichkeiten nicht nutzen können oder wollen, stehen Auszeiten bei besonderen Ereignissen (z.B. Elternurlaub, Vaterschaftsurlaub) oder Kompensationsregelungen bei Mehrarbeit zur Verfügung. Auch das Dienstaltersgeschenk (Treueprämie) kann ganz oder teilweise als Freizeit bezogen werden.
Auszeiten sind aber nicht nur mit längeren Abwesenheiten verbunden. Eine ausgewogene Balance von Arbeit und Freizeit ist wichtig. Generell müssen wir in der Freizeit deshalb auch nicht erreichbar sein. Dies haben wir in den Verhaltensgrundsätzen zur elektronischen Kommunikation festgehalten.