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Neuerung im Bereich Arbeitszeit per 1. Januar 2020
Neuerung im Bereich Arbeitszeit per 1. Januar 2020

Die SBB hat gemeinsam mit den Sozialpartnern die Arbeitszeit-Bestimmungen überprüft und angepasst. Neuerungen gibt es vor allem für das operative Personal, beim Verwaltungspersonal ändern lediglich die Grenzwerte der Jahresarbeitszeit.

Manola Ryter (Text)SBB/CFF/FFS (Fotos)

Neuerung im Bereich Arbeitszeit

Je nach Funktion gilt für die SBB Mitarbeitenden das Arbeitszeitgesetz (AZG) oder das Arbeitsgesetz (ArG). Grob gesagt, untersteht das Verwaltungspersonal dem Arbeitsgesetz und das operative Personal dem Arbeitszeitgesetz. Im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind in zwei Anhängen weitergehende Arbeitszeitregelungen festgehalten:

  • Anhang 4 für Mitarbeitende, die dem AZG unterstellt sind

  • Anhang 5 für Mitarbeitende, die dem ArG unterstellt sind

Diese wurden aufgrund der Arbeitsgesetzt-Revision sowie Rückmeldungen des BAV überprüft und im GAV angepasst.

Generelle Anpassung für alle Mitarbeitenden mit Zeiterfassung

Die Guthaben der Jahresarbeitszeit (Gleitzeit) sind monatlich zu überprüfen, nicht mehr halbjährlich. Zeichnet sich eine Über- bzw. Unterschreitung der Grenzwerte ab, müssen Massnahmen für die Einhaltung dieser Grenzwerte vereinbart werden.

Anhang 4 Pausenzeitzuschläge
  • Die Pausenzeitzuschläge ändern wie bereits kommuniziert bereits per Fahrplanwechsel. Die neuen Zuschläge gelten somit ab dem 15. Dezember 2019.

Jahresendüberträge von Zeitguthaben für Mitarbeitende in Touren
  • Das Zeitguthaben am Ende des Kalenderjahres sollte sich zwischen 0 und neu +41 Stunden bewegen. Entsprechend werden die Zeitsaldi innerhalb dieses Grenzwertes auf das Folgejahr übertragen.

  • Zeitsaldi über 41 Stunden werden in ein separtes Ausleichskonto verbucht. Damit können zusätzliche Ausgleichstage bezogen werden (CTS).

  • Wird die tägliche Arbeitszeit um bis und mit 15 Minuten überschritten, gilt dies als Arbeitszeit; bei mehr als 15 Minuten gilt die gesamte Mehrarbeitszeit als Überzeit.

Weitere Informationen zu den Änderungen sowie Beispiele findet ihr im Merkblatt «Neue Arbeitszeitbestimmungen».

Anhang 5

Das Zeitguthaben von Mitarbeitenden des Verwaltungspersonals muss per Ende Jahr zwischen –25 und neu +41 Stunden liegen.

Flexa: neues Formular für Ansparwünsche online

Das Lebensarbeitszeitmodell «Flexa» ermöglicht den Mitarbeitenden, selbstverantwortlich Teile ihres Lohnes und/oder Arbeitszeit anzusparen und später als Zeit wieder zu beziehen. SBB Mitarbeitende haben die Möglichkeit sich für das Modell Flexa zu entscheiden. Bis zum 31. Dezember 2019 läuft die Frist, um im ERP-Portal (HR > ESS > Zukunftsmodelle > Flexa) oder über die App SAP Fiori (Flexa ansparen) die Ansparwünsche für den Übertrag von Zeitguthaben bzw. der übergesetzlichen Ferientage für 2020 zu erfassen. Geldelemente können ab 1.1.2020 jederzeit angemeldet werden.

Weitere Informationen findet ihr auf der Intranetseite «Flexa».

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