Per Fahrplanwechsel im Dezember 2020 wird der Ceneri in Betrieb genommen. Damit ist die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) vollendet. Das ist ein wichtiger Schritt nach langer Bauzeit, um den Güterverkehr auf der Schiene in der Schweiz, aber auch in ganz Europa zu stärken. Dieser Schritt hat auch Auswirkungen auf den Güterverkehr in der Schweiz, vor allem auf die Art und Weise, wie er produziert wird. Die Lokführerwechsel werden neu an den Grenzpunkten in Basel und Chiasso vorgenommen – die Halte in der Zentralschweiz sind betrieblich nicht mehr möglich. Bis Ende 2022 konnte SBB Cargo jedoch Halte in der Zentralschweiz sicherstellen. Aufgrund von Corona und der stagnierenden Wirtschaft haben zudem die internationalen Verkehre am Standort Arth-Goldau sowie in Brig abgenommen. Das heisst, das Lokpersonal von SBB Cargo kann an diesen Standorten bereits ab Fahrplanwechsel 20/21 nicht mehr ausgelastet werden.
Vertreter der SBB haben in den vergangenen Wochen eine Arbeitsgruppe gebildet und das Thema Lokführermangel aus Sicht der gesamten SBB besprochen. Bei SBB Personenverkehr herrscht an verschiedenen Standorten ein Mangel an Lokführenden. Die Arbeitsgruppe hat für die SBB Cargo-Lokführer von Arth-Goldau intern und extern 35 mögliche Stellen beim Personenverkehr, bei SBB Cargo International, in anderen Cargo-Depots sowie bei der SOB definiert. Weitere werden folgen, können derzeit aber noch nicht im Detail genannt werden. Der Wechsel kann in mehreren Schritten bereits ab Januar 2021 erfolgen und wird spätestens per Fahrplanwechsel 2022/23 abgeschlossen sein. Am Standort Brig können die Cargo-Lokführer zum Personenverkehr wechseln. Der Standort Arth-Goldau wird Ende 2022 aufgehoben.
Isabelle Betschart, Leiterin Produktion SBB Cargo, hat gemeinsam mit dem für die Standorte Arth-Goldau und Brig verantwortlichen Urs Reber sowie mit Tina Baumann (HR) den Lokführern die Alternativen vorgestellt und Fragen beantwortet. Aktuell sind die Verantwortlichen von SBB Cargo und von SBB Personenverkehr daran, mit den betroffenen Lokführern weitere Abklärungen vorzunehmen, Übertritte zu regeln und nötige Schulungen zu veranlassen. Die betroffenen Kantone, Gemeinden und die Sozialpartner wurden informiert. Mit den Sozialpartnern wird eine Begleitgruppe gebildet, die den Prozess begleiten wird.




