Der Bundesrat hat entschieden, die letzten noch geltenden Corona-Massnahmen aufzuheben. Für den öffentlichen Verkehr (öV) bedeutet dies, dass die Maskenpflicht nach 21 Monaten per 1. April 2022 aufgehoben wird. Selbstverständlich ist es den Reisenden freigestellt, im öffentlichen Verkehr weiterhin eine Maske zu tragen.
Mit der Aufhebung der Maskenpflicht müssen die öV-Betriebe verschiedene Kommunikationsmittel anpassen beziehungsweise entfernen. Dies betrifft beispielsweise Zugdurchsagen, Fahrzeugbeschriftungen oder Bildschirminformationen. Aus technischen Gründen und aufgrund des Wartungsrhythmus der Wagen wird es voraussichtlich bis zu drei Wochen dauern, bis die Hinweise auf die Maskenpflicht entfernt sind. Auch in diesen noch markierten Wagen muss keine Maske mehr getragen werden.




