Das Projektteam hat viele Rückmeldungen erhalten, wertvolle Gespräche geführt und stand stets in Kontakt mit den betroffenen Organisationseinheiten. Die gewünschten Anpassungen konnten umgesetzt werden. Somit endet die Übergangsphase für papierene Parkkarten: Ab 16. Dezember 2024 sind nur noch die digitalen Bewilligungen gültig.
Der Prozess für die Miete der Parkplätze durch die Organisationseinheiten ist von diesem Vorhaben nicht betroffen und läuft wie bis anhin.
Folgende Anpassungen wurden per Ende November 2024 umgesetzt:
- Die fehlenden, gemeldeten Standorte wurden erfasst.
- Mobility, Mietfahrzeuge und Ersatzfahrzeuge: Da bei diesen Kategorien die Kontrollschilder vorgängig nicht bekannt sind, wurden im ICT Bestellportal die Kategorien «Mobility-Mietfahrzeug» und «Ersatzfahrzeug» hinterlegt.
- Die Kategorie «Ersatzfahrzeug» wird automatisch genehmigt, ist jedoch auf zehn Tage limitiert und kann aber bei Bedarf verlängert werden.
- Der Genehmigungsprozess für Mitarbeitende mit verschiedenen Arbeitsverträgen wurde angepasst: Ein Arbeitseinsatz erfolgt nicht immer im Auftrag der administrativ zuständigen Organisationseinheit. Oft ist es eine andere Organisationseinheit, die die Arbeitseinsätze beauftragt und deshalb eine Parkbewilligung genehmigen soll. Mit der Neuerung wählen die bestellenden Personen die zuständige Organisationseinheit aus, so dass die Genehmigung korrekt platziert und vereinfacht wird.
- Das Erinnerungsmail enthält einen Link, mit dem die ablaufende Bestellung von Parkbewilligungen neu bestellt werden kann. Die ablaufende Bestellung wird im ICT Portal angezeigt analog einer Neubestellung. Falls notwendig können Änderungen vorgenommen werden. Wie bei jeder Bestellung ist auch hier eine Genehmigung erforderlich.
- Das Projektteam steht auch weiterhin in engem Kontakt mit den einzelnen Organisationseinheiten.
Anregungen und Inputs oder Infos zu neuen oder fehlenden Standorten nimmt das Projektteam weiterhin entgegen unter:
Alle Details zum Thema «Parkbewilligungen» findest du auf der




