Der Güterverkehr auf der Schiene gehört grundsätzlich zu den sichersten Transportsystemen.
Beim Unfall im Gotthard-Basistunnel (GBT) im Jahr 2023 hat ein unentdeckter Riss zum Bruch einer Radscheibe geführt. Das zeigte der Abschlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST).
Durch den Unfall wurde ein systematisches Problem festgestellt, für das in den letzten Monaten seitens zuständiger Behörden in der Schweiz und in Europa eine Lösung gesucht wurde.
Die SBB hat sich im Dialog mit der Güterverkehrs-Branche und gemeinsam mit den beteiligten Partnern beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eingebracht.
Das BAV hat nun neue Vorschriften erlassen, um das Risiko für einen erneuten Unfall zu senken. Die SBB begrüsst die Massnahmen.
Diese vom BAV erlassenen Vorgaben setzt die SBB um. So können weiterhin alle Güterwagen befördert werden, unabhängig von den verbauten Bremssohlen.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute als Reaktion auf den Unfall im Gotthard-Basistunnel von 2023 Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Güterverkehr erlassen. Die SBB begrüsst die Massnahmen. Damit kann das Unfallrisiko im Güterverkehr nachhaltig gesenkt werden und die SBB kann weiterhin alle Güterwagen befördern.
Der Unfall im Gotthard-Basistunnel vom 10. August 2023 war für die Schweiz und die SBB ein einschneidendes Ereignis. Der Bahnverkehr war lange eingeschränkt, die Schäden waren mit 150 Millionen Franken hoch. Der Abschlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hat gezeigt, dass ein nicht entdeckter Riss zum Bruch einer Radscheibe geführt hat. Ein solcher Bruch kann sich wieder ereignen. Verschiedene Beinahe-Unfälle in Europa haben die Risikofaktoren für Risse und mögliche Brüche aufgezeigt: zu geringe Durchmesser der Räder, Überhitzung der Räder durch Verbundstoff-Bremssohlen, zu lange Intervalle zwischen Kontrollen.
Der Güterverkehr auf der Schiene gehört grundsätzlich zu den sichersten Transportsystemen. Durch den Unfall wurde jedoch ein systematisches Problem festgestellt. Systematische Probleme können nur durch entsprechende Vorgaben der zuständigen Behörden in der Schweiz und in Europa behoben werden. In den letzten Monaten hat sich die SBB im Dialog mit der Güterverkehrs-Branche und gemeinsam mit den beteiligten Partnern beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eingebracht.
Die SBB begrüsst die Vorgaben des BAV. Sie senken das Risiko für einen erneuten Unfall. Die Vorgaben müssen nicht nur von den Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU), sondern auch von den Instandhaltungsfirmen der Güterwagen eingehalten werden.
Sicherheit steht für die SBB an erster Stelle. Deshalb hatte die SBB Anfang Juni 2025 angekündigt, aus dem Transport von Güterwagen mit LL-Bremssohlen auszusteigen (siehe
Die nun vom BAV erlassenen Vorgaben setzt die SBB um. Sie ermöglichen der SBB weiterhin alle Güterwagen zu befördern, unabhängig von den verbauten Bremssohlen. Die Massnahmen erhöhen die Sicherheit im Güterverkehr nachhaltig. Trotzdem setzt die SBB zusätzlich auf verstärkte Kontrollen.
Radsatzkontrolle: Alle Radsätze müssen bei Überhitzung sofort gewartet werden. Dies gilt für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in der Schweiz.
Mindestradsatzdurchmesser: Die SBB wird den neu vorgeschriebenen Mindestradsatzdurchmesser von 864 Millimetern künftig prüfen.
Instandhaltungsintervalle: Die SBB wird die neuen Untersuchungsintervalle bei eigenen Wagen sofort umsetzen und bei fremden Wagen kontrollieren.
Wagentechnische Untersuchung: Die SBB wird die eigenen Güterwagen verstärkt kontrollieren. Zudem wird sie nach Ablauf der Übergangsphase von voraussichtlich drei Monaten nur noch Güterwagen transportieren, welche die Untersuchungsintervalle einhalten.
Nachweis für Wagen: Die SBB wird prüfen, ob für jeden Wagen vor dem Befahren des Schweizer Bahnnetzes ein Nachweis vorliegt.
Klangprobe: Um defekte Räder zu eruieren, hat sich eine Arbeitsgruppe der SBB dieser Thematik bereits angenommen. Zudem läuft im Tessin ein Pilotprojekt dazu.
Diese jetzt verfügten Vorgaben des BAV gelten für alle EVU und ihre transportierten Güterwagen, welche auf dem Schweizer Schienennetz verkehren. Ausserhalb der Landesgrenzen zeigen die Massnahmen wenig Wirkung. Die SBB ermutigt deshalb die europäischen Behörden, die schweizerischen Massnahmen zu übernehmen.
Darüber hinaus sieht die SBB mittel- bis langfristig eine Notwendigkeit, das Haftungsrecht im Schienengüterverkehr anzupassen, insbesondere wenn es zu Schäden wie Radbrüchen kommt. Eine angemessene Haftungsbeteiligung der Wagenhalter würde die Sicherheit im Bahnsystem weiter erhöhen: Sie hätten ein Interesse, mehr als nur das Notwendige in Überwachung, Instandhaltung und Modernisierung der Wagen zu investieren.
Im Güterverkehr kommen verschiedene Bremssohlen zum Einsatz. Graugussbremssohlen (GG-Bremssohlen) sind auf dem Schweizer Schienennetz aus Lärmschutzgründen seit 2020 untersagt. Heute werden entweder Low-noise-low-friction-Bremssohlen (LL-Bremssohlen) oder Kompositbremssohlen (K-Bremssohlen) eingesetzt. Die LL-Bremssohlen sind in Europa am weitesten verbreitet. Allerdings sind zahlreiche Vorfälle bekannt, bei denen LL-Bremssohlen zu Überhitzungen der Radscheiben sowie Eisbildung geführt haben, was die Radscheiben beschädigen kann.
Die SBB hat im Güterverkehr keine Wagen mit LL-Bremssohlen im Eigentum. Sie setzt seit Langem auf K-Bremssohlen.
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