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Schwarzfahren – die SBB kennt kein Pardon. Stimmt das wirklich?
Kundenservice
Schwarzfahren – die SBB kennt kein Pardon. Stimmt das wirklich?

In der Hektik die falsche Zone gelöst – und schon ist das Billett nicht gültig. Es wird ein Zuschlag verrechnet. Dass sich Reisende darüber ärgern, ist verständlich. Gleichzeitig gibt es bewusstes Schwarzfahren. Darum braucht es Regeln. Die SBB will dabei individuelle Umstände berücksichtigen und gleichzeitig alle Reisenden gleichbehandeln. Fragen und Antworten zum Thema liefert der Beitrag.

Frank Schwarzbach (Fotos)

Eigentlich ist es klar: Kundinnen und Kunden müssen vor der tatsächlichen Abfahrt des Verkehrsmittels einen gültigen Fahrausweis haben. Und es ist erfreulich, dass die grosse Mehrheit der Kundinnen und Kunden tatsächlich mit einem gültigen Billett unterwegs ist. Doch es gibt auch Reisende ohne oder mit einem falschen Billett.

Dem öffentlichen Verkehr entgehen dadurch jährlich mehr als 200 Millionen Franken. Die Rechnung bezahlen am Ende die ehrlichen Reisenden und Steuerzahlenden. Darum braucht es Kontrollen.

Immer wieder werden Fälle publik, in denen die SBB sehr strikt und angeblich ohne Augenmass vorgeht. Weshalb tut sie das?

Das Schweizer öV‑System basiert auf der Billettpflicht ohne Zutrittsschranken. Damit das System fair bleibt, braucht es deshalb schweizweit einheitliche, einfache und nachvollziehbare Regeln, die im Alltag auch anwendbar sind (wie zum Beispiel «gültig bei tatsächlicher Abfahrt»). Ohne klare Grundregeln wäre dieses System kaum umsetzbar. Die SBB versteht, dass einzelne Fälle in der Öffentlichkeit als hart empfunden werden – gerade, wenn die kontrollierte Person scheinbar nicht vorsätzlich kein oder ein falsches Billett gelöst hat.

Wieso kann das Kontrollpersonal nicht einfach ein Auge zudrücken?

Kulanz gehört zur Praxis der SBB – auch bei der Kontrolle von Fahrausweisen. Allerdings: Das Kontrollpersonal kann vor Ort oft keine detaillierten Abklärungen der konkreten Umstände vornehmen. Dafür fehlen Zeit und technische Möglichkeiten. So kann beispielsweise nicht geprüft werden, ob es beim Kaufprozess technische Probleme gab.

Darum können Kundinnen und Kunden, die sich ungerecht behandelt fühlen, im Nachgang eine Klärung des Vorfalls verlangen. Hinter den Kulissen wird jeder Einzelfall individuell überprüft. Dabei wird abgeklärt, ob ein Zuschlag, den das Kontrollpersonal erhoben hat, gerechtfertigt ist oder nicht. Solche Kulanzentscheide werden jedes Jahr in Tausenden Fällen nachträglich getroffen – insbesondere bei offensichtlichen Irrtümern oder sensiblen persönlichen Situationen.

Bei den Abklärungen ist zentral, dass sowohl die individuelle Situation berücksichtigt als auch die Gleichbehandlung aller Reisenden gewährleistet wird.

Wer mit dem abschliessenden Entscheid des Transportunternehmens nicht einverstanden ist, kann sich weiter an die zuständige, unabhängige Ombudsstelle wenden.

Weitere Informationen und Hilfe zur Reise ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis.

Wie läuft eine Kontrolle genau ab?

Kann eine Person bei einer Kontrolle keinen oder einen nur teilweise gültigen Fahrausweis vorweisen, erfasst das Kontrollpersonal die Personendaten und hält den Sachverhalt fest. Ausserdem erhebt es einen Zuschlag.

In der öffentlichen Diskussion wird häufig der Begriff «Schwarzfahrerregister» verwendet. Dabei handelt es sich nicht um ein Straf- oder Deliktregister, sondern um ein zentrales Informationssystem. Dieses ermöglicht der gesamten öV-Branche, Personen zu ermitteln, die wiederholt keinen oder einen nur teilgültigen Fahrausweis vorweisen konnten. Passiert dies einer Person zum ersten Mal, so hat ein Eintrag keine weitergehenden Konsequenzen und wird nach zwei Jahren automatisch gelöscht.

Die Kontrollen haben eine präventive Funktion und sind eine Massnahme, um einen Teil der Einnahmen der Transportunternehmen zu sichern und gleichzeitig das Vertrauen der zahlenden Fahrgäste zu stärken.

Hilfe zu Reise ohne gültigem oder mit teilgültigem Fahrausweis.
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