Mit der jüngsten Verbandsbeschwerde wurde nun ein Beschwerdeverfahren angestossen, welches die Betriebseinführung der neuen FV-Dosto Züge nach Ansicht der SBB verzögern kann. Die SBB nimmt zudem zu den jüngsten Vorwürfen Stellung, wonach gemäss Medienberichten die Züge wegen Problemen mit der Software nicht eingesetzt werden können.
Der FV-Dosto verfügt seit Ende November 2017 über eine befristete Betriebsbewilligung des BAV. Im Rahmen der Bewilligungserteilung hat das BAV geprüft und bestätigt, dass das Behindertengleichstellungsgesetz erfüllt ist. Der Zug erfüllt die einschlägigen Bahnnormen wie z.B. die TSI PRM (Technische Spezifikationen für die Interoperabilität für Personen mit reduzierter Mobilität). Die befristete Betriebsbewilligung wurde nun durch einen Dachverband im Rahmen des Verbandsbeschwerderechts angefochten. Aktuell läuft das sogenannte Massnahmeverfahren.
Die SBB wird im Februar beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerdeantwort einreichen und darin die Abweisung der Beschwerde beantragen.
Update vom 16.2.2018: Die SBB hat, wie oben erwähnt, Anfang Februar beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, den Einsatz der FV-Dosto mit Kunden zu erlauben und der Verbandsbeschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Dem Antrag wurde vorerst für sechs Fahrzeuge stattgegeben. Die SBB begrüsst den Entscheid und wird Ende Februar den neuen Fernverkehrsdoppelstockzug für Fahrten mit Kundinnen und Kunden einsetzen, wie sie in einer
Das Fahrzeugkonzept sieht für mobilitätseingeschränkte Personen u.a. Niederflureinstiege über den ganzen Zug, mindestens drei Rollstuhlplätze mit Zugang zum rollstuhlgängigen Universal-WC und weitere Unterbringungsmöglichkeiten in den Multifunktionszonen, sowie einen Catering-Service am Platz vor.
Seit Beginn des Projekts fand und findet eine aktive Abstimmung mit den Behindertenverbänden statt. Die Verbände wurden in die Fahrzeug-Konzeption einbezogen. So wurden die Behindertenorganisationen bereits im ersten Halbjahr 2011 eingeladen, das 1:1 Holzmodell (Maquette) des Zuges zu besichtigen, bzw. zu befahren und zu kommentieren. Bei diesem Modell war die Rampensituation korrekt und gemäss heutigem Stand, bzw. geltenden Normen gebaut. Damals erfolgte keine Beschwerde durch die Behindertenorganisationen zur Rampensituation.
Zuletzt fand am 22. Dezember 2017 eine Besichtigung des Zuges mit den Behindertenverbänden statt, anlässlich welcher die Umsetzung der eingebrachten Inputs diskutiert wurden. Besprochen wurden die Hilfen für Sehbehinderte, die Durchsagequalität für Hörbehinderte und auch die Rollstuhlgängigkeit. Eine Besichtigung zu einem früheren Zeitpunkt hätte nicht auf einem Fahrzeug, welches alle Sonderzonen wie Familienwagen und Speisewagen umfasst, stattfinden können.
Die SBB nimmt das Thema Behindertengleichstellung sehr ernst. Sie unternimmt grosse Anstrengungen und engagiert sich auch über die geltende Norm, bzw. die Standards aller umgebenden Länder hinaus. So ist die SBB gewissen Forderungen der Behindertenverbände aus freien Stücken entgegengekommen.
Bereits im Jahr 2011 wurde eine Verbandsbeschwerde eingereicht. Es erfolgte damals keine Beschwerde zur Rampensituation. Einzelne Behindertenverbände forderten damals jedoch ein zusätzliches Behindertenabteil samt rollstuhlgängiger Toilette und einen Lift in den Speisewagen. Das Bundesgericht gab der SBB nach Weiterzug des Urteils recht.
Die Typenskizze und das Pflichtenheft des Fahrzeuges wurden somit letztinstanzlich als gesetzeskonform und nichtdiskriminierend beurteilt. Die SBB bedauert, dass es zu einem erneuten Gerichtsverfahren kommt.
Bei der Revision von Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen von öV-Erlassen durch das BAV werden Behindertenorganisationen bereits in das Vernehmlassungsverfahren einbezogen und können dabei entsprechende Rückmeldungen und Stellungnahmen geben.
Da die Beschwerdeantwort auf die jüngste Verbandsbeschwerde noch nicht eingereicht ist, verzichtet die SBB derzeit auf weitere Ausführungen, da die juristischen Fragen durch die gerichtlichen Instanzen vorgängig geklärt werden müssen.

