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Bauprojekte
Stand der PFAS-Sanierung im Weyermannshaus Ost

Die SBB hat die Varaintenstduie für die komplexe Altlastensanierung des Bauareal des künftigen BFH-Campus in Bern abgeschlossen und den zuständigen kantonalen Behörden zur Prüfung eingereicht.

Claudia Link (Fotos)

Bauleiter:innen in einer Besprechung
Update vom 8. September 2026

Die Variantenstudie ist ein wichtiger Zwischenschritt im gesetzlich geregelten Altlastenverfahren. Sie schafft die fachliche Grundlage, um die für den Standort geeignete Sanierungsvariante sorgfältig zu bestimmen.

In der Studie werden dafür verschiedene Sanierungsansätze fachlich verglichen und bewertet. Dazu können beispielsweise die Behandlung von belastetem Material direkt am Standort, die Stabilisierung von Schadstoffen im Untergrund, ein gezielter Aushub sowie technische Sicherungs-, Reinigungs- oder Behandlungsverfahren zählen.

Die SBB hat die Variantenstudie bei den zuständigen kantonalen Behörden eingereicht. Im nächsten Schritt nehmen die Behörden Stellung dazu. Auf dieser Grundlage konkretisiert die SBB das weitere Vorgehen und arbeitet das Sanierungsprojekt aus. Dieses reicht sie anschliessend bei den zuständigen Behörden zur Genehmigung ein.

Der Umgang mit PFAS-Altlasten ist technisch und rechtlich anspruchsvoll. Deshalb plant die SBB auch die weiteren Schritte in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen von Kanton und Bund. Ziel ist eine umweltgerechte, rechtlich tragfähige und mit Blick auf die eingesetzten öffentlichen Mittel verantwortbare Lösung.

Belastbare Aussagen zur konkreten Umsetzung, zu den Kosten und zum weiteren Zeitplan sind erst nach den nächsten behördlichen Entscheiden möglich.

Kurzmitteilung vom 9. April 2026

Die SBB verfügt über langjährige Erfahrung in der Sanierung herkömmlicher Altlasten. Da es für den Umgang mit den speziellen, langlebigen Chemikalien (PFAS) im Boden des Weyermannshaus Ost jedoch noch keine etablierten Standardverfahren gibt, betritt das Projekt genehmigungsrechtliches und technisches Neuland.

Um eine sichere und umweltgerechte Lösung zu garantieren, investiert die SBB die nötige Zeit in umfassende Abklärungen. Ziel ist es, den zuständigen Behörden auf Kantons- und Bundesebene ein Sanierungskonzept vorzulegen, das rechtlich belastbar und technisch umsetzbar ist, sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit den finanziellen Mitteln sicherstellt.

Das gesetzlich vorgeschriebene Variantenstudium nach Altlastenverordnung wird voraussichtlich im Sommer 2026 vorliegen. Anschliessend reicht die SBB die Unterlagen bei den Behörden ein. Diese prüfen die Dokumente und legen danach die Sanierungsvariante samt allfälligen Auflagen verbindlich fest.

Auswirkungen auf den Bau des Campus Bern

Die weiteren Arbeiten für den Bau des Campus Bern der Berner Fachhochschule hängen von der finalen Sanierungsvariante ab und können erst weiterentwickelt werden, wenn das Sanierungskonzept vorliegt. Sämtliche Projektarbeiten werden nun in enger Abstimmung mit den Beteiligten neu terminiert. Erst wenn der definitive Sanierungsentscheid vorliegt, können belastbare Aussagen zur weiteren Planung gemacht werden.

Dies ist eine gemeinsame Kurzmitteilung der Bau- und Verkehrsdirektion und der SBB.

Kurzmitteilung vom 13. Oktober 2025

Die sorgfältige Planung soll sicherstellen, dass die Arbeiten für die Sanierung sowie für den Bau des neuen Campus Bern der Berner Fachhochschule bestmöglich aufeinander abgestimmt werden. Die Projekt- und Planungsarbeiten für den Bau des Campus laufen in der Zwischenzeit unvermindert weiter.

Die Sanierung ist aufgrund der hohen Belastung des Untergrunds mit PFAS-Schadstoffen nötig. In den nächsten Wochen finden auf dem Areal weitere Untersuchungen des Baugrunds und des Grundwassers statt. Die Finanzierung der Sanierung erfolgt unabhängig von der Realisierung des Campus Bern. Voraussichtlich werden 40 Prozent der Sanierungskosten vom Bund getragen. Der Rest verteilt sich auf die Grundeigentümerin SBB und den Kanton (Abfallfonds).

Dies ist eine gemeinsame Kurzmitteilung der Bau- und Verkehrsdirektion und der SBB.

Kurzmitteilungen der Kantonsverwaltung vom 13.10.2025Kurzmitteilungen der Kantonsverwaltung vom 09.04.2026
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