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Das BAV erteilt neue Betriebsbewilligung für den FV-Dosto
Das BAV erteilt neue Betriebsbewilligung für den FV-Dosto

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat für den neuen Fernverkehrs-Doppelstockzug der SBB eine befristete Betriebsbewilligung erteilt. Somit können die Züge per Fahrplanwechsel wie geplant eingesetzt werden.

Jeannine Egi (Text)SBB/CFF/FFS (Fotos)

FV-Dosto fährt durch Herbstlandschaft bei Flawil.

Am 30. November 2017 hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) für den neuen Fernverkehrs-Doppelstockzug von Bombardier eine einjährige befristete Betriebsbewilligung für das Schweizer Netz erteilt. Am 14. November 2018 hat das BAV die Betriebsbewilligung erneuert. Aktuell verfügen die Züge noch nicht über eine Zulassung für Deutschland und Österreich. Zudem ist beim Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von Inclusion Handicap noch hängig. Vor diesem Hintergrund hat das BAV die neue Betriebsbewilligung auf zwei Jahre befristet. Diese wird bis Dezember 2020 gültig sein.

Ab Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018 wird der FV-Dosto auf der IC1 Linie zwischen St. Gallen und Genf verkehren. Zudem wird der Zug auch auf der Interregio-Linie IR37/IR13 zwischen Basel, Zürich, St. Gallen und Chur im Einsatz stehen.

Medienmitteilung BAV
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