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Begrenzte Mittel im Jahr 2020 führen zu Verschiebung von Projekten
Bauprojekte
Begrenzte Mittel im Jahr 2020 führen zu Verschiebung von Projekten

Anders als in der Planung angenommen, stehen der SBB weniger Mittel aus der Leistungsvereinbarung des Bundes zur Verfügung. Sie muss deshalb Investitionsprojekte verschieben, darunter mehrere Bauprojekte. Auf Angebot und Fahrplanwechsel 2021 haben die Verschiebungen keine relevanten Auswirkungen.

Martina Rettenmund (Text)Keystone (Fotos)

Mitarbeitende beim Einzug des Fahrdrahts im Bözbergtunnel.

Für das Jahr 2020 hatte sich die SBB einiges vorgenommen. Um die steigenden Anforderungen im Substanzerhalt (Sicherheit, Belastung, Pünktlichkeit) zu erfüllen, hat sie viele Projekte eingeplant und beim Bund mehr Mittel aus der Leistungsvereinbarung (LV) für das laufende Jahr beantragt. Doch nun hat sich gezeigt, dass dies nicht möglich ist.

Zu ambitioniert geplant

Der Grund dafür: Mit den Leistungsvereinbarungen (LV) finanziert der Bund jeweils für vier Jahre den Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur. Basis dafür ist der Bahninfrastrukturfonds BIF. Für die LV-Periode 2017-2020 bekommt die SBB insgesamt 7,6 Milliarden Franken, aufgeteilt in Jahrestranchen.

Bei ihrer Planung ging die SBB davon aus, dass die in den ersten beiden Jahren nicht verwendeten Mittel der LV in den Jahren 2019 und 2020 kompensiert werden können. Das hat im laufenden Jahr zu einer internen Überbeauftragung im Vergleich zu den tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln geführt. Die ursprünglich budgetierten Jahrestranchen der LV sind jedoch verbindlich.

Verschiebung von Projekten

Mit anderen Worten: Der SBB stehen für ihre Projekte 2020 weniger finanzielle Mittel zur Verfügung als geplant. Sie muss deshalb ihre Planung um 300 Mio. Franken anpassen und Projekte repriorisieren. Dies führt – auch wegen Verzögerungen durch das Coronavirus – zur Verschiebung von Bauprojekten in die Folgejahre.

Auf Angebot und Fahrplanwechsel 2021 haben die Verschiebungen kaum Einfluss. Bei angebotsrelevanten Baumassnahmen (u.a. Zugersee Ost) wurden Beschleunigungsmassnahmen ausgelöst, damit die Inbetriebnahmen wie geplant erfolgen können. Verschoben werden zudem mehrere Projekte für den hindernisfreien Zugang zur Bahn (Bundesgleichstellungsgesetz BehiG). Die gesetzliche Vorgabe, dass bis Ende 2023 der barrierefreie Zugang gewährleistet ist, kann aber nach wie vor eingehalten werden.

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