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SBB weist Vorwurf in «Rundschau» zurück: Betriebsführung hat richtig gehandelt
SBB weist Vorwurf in «Rundschau» zurück: Betriebsführung hat richtig gehandelt

Ein Gutachten, das die «Rundschau» zitiert, unterstellt der SBB, bei der Entgleisung eines Güterzuges im Gotthard-Basistunnel im Jahr 2023 Warnsignale ignoriert zu haben. Das ist falsch und eine isolierte Einschätzung, die weder von der SUST noch vom BAV geteilt wird. Die Betriebsführung hat korrekt gehandelt, die Systeme haben richtig funktioniert – Ursache ist der Radbruch eines Güterwagens.

SBB/CFF/FFS (Text)KEYSTONE/URS FLUEELER (Fotos)

Die «Rundschau» von SRF zitiert ein Gutachten, das der Staatanwaltschaft Tessin vorliegt – im Rahmen eines noch laufenden Verfahrens nach der Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel im August 2023. Darin wird der Vorwurf erhoben, die SBB habe «unübersehbare Warnsignale» ignoriert und damit verhindert, das Schadensausmass zu reduzieren. Diese Darstellung ist falsch und verzerrt den fachlichen Kontext des Ereignisses. Sie wird von keiner weiteren Stelle geteilt: weder von der zuständigen unabhängigen Untersuchungsstelle, der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST), noch vom Bundesamt für Verkehr (BAV), noch von einem unabhängigen Bahnexperten, der im Beitrag ebenfalls zu Wort kommt.

Die SBB weist die Schlussfolgerung des Gutachtens sehr klar zurück. Die Betriebsführung hat jederzeit korrekt gehandelt, alle Systeme haben einwandfrei funktioniert. Im Rahmen des Verfahrens hat die SBB der Staatsanwaltschaft ihre detaillierte Stellungnahme dazu zukommen lassen.

Überwachung der Infrastruktur, nicht der Züge

Die Systeme in der Betriebszentrale sind für die Sicherheit zentral und deshalb sehr klar geregelt und das europaweit: Sie überwachen die Infrastruktur, nicht den technischen Zustand der Züge. Daher können sie keine Entgleisung erkennen, sondern verhindern Fahrten für Züge, wenn die Infrastruktur nicht störungsfrei ist. Genau das ist bei der Entgleisung im Gotthard-Basistunnel passiert: Weil die Infrastruktur beschädigt war, konnten keine weiteren Züge in den Tunnel einfahren.

Die SUST hat dies in ihrem Abschlussbericht bestätigt. Sie hat als Unfallursache den Bruch der Radscheibe eines Güterwagens festgestellt, kein Versagen der SBB Systeme oder der Betriebsführung.

Massnahmen bei Güterwagen nötig

Um das Risiko von Entgleisungen künftig zu mindern, muss bei der Instandhaltung von bestimmten Güterwagen angesetzt werden, die internationalen Wagenhaltern gehören.

Die SBB unterstützt die Sicherheitsempfehlungen der SUST und fordert rasche behördliche Massnahmen zur Verbesserung des Unterhalts dieser Wagenflotte, so wie sie das BAV für die Schweiz umsetzen will (vgl. SBB News «Mehr Sicherheit im Güterverkehr: SBB begrüsst Massnahmen des BAV» vom 11. September 2025). Auf europäischer Ebene ist die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) dafür zuständig.

Die SBB hat ihre Konsequenzen gezogen und geht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus: Sie kontrolliert Güterwagen intensiver, hat Entgleisungsdetektoren an neuralgischen Stellen vor dem Gotthard-Basistunnel eingebaut und erfolgreich in Betrieb genommen (vgl. SBB News «Entgleisungsdetektoren vor dem Gotthard-Basistunnel sind in Betrieb» vom 12. Mai 2026) und konnte im Gegenzug die temporäre Geschwindigkeitsreduktion im Portalbereich wieder aufheben.

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