«Keine Gesichtserkennung in den Bahnhöfen»

Mit dem neuen Kundenfrequenzmesssystem will die SBB ihre Bahnhöfe weiter auf die Bedürfnisse der Kund:innen ausrichten, selbstverständlich unter Einhaltung des Datenschutzes. Sie wird keine Gesichtserkennung einsetzen.

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Alexis Leuthold, Leiter Bewirtschaftung bei Immobilien

Die SBB sucht mit einer öffentlichen Ausschreibung Anbieter für ein neues Kundenfrequenzmesssystem in den Bahnhöfen. Die Medien haben das Thema aufgegriffen, es kursieren Falschaussagen. Nachfolgend beantwortet Alexis Leuthold, Leiter Bewirtschaftung bei Immobilien, die wichtigsten Fragen.

Warum will die SBB die Wege ihrer Kund:innen im Bahnhof kennen?

Die SBB will ihren Kund:innen sichere und saubere Bahnhöfe und einen bestmöglichen Service bieten. Dafür arbeiten die SBB Mitarbeitenden jeden Tag, mit Herzblut. Wenn wir die Personenströme besser kennen, hilft uns das bei der Umsetzung unseres Auftrags, die Kund:innen sicher und bequem durch den Bahnhof zu führen.

Die SBB misst die Personenbewegungen im Bahnhof ja heute schon. Warum will sie mehr wissen und ein neues System beschaffen?

Heute messen wir mit Sensoren beim Ein- und Ausgang des Bahnhof die Anzahl der Bahnhofnutzer:innen. Nun evaluieren wir, welche Systeme es gibt, die uns und unseren Mietern zeigen, wie sich einzelne Kundengruppen verhalten, also wo die Personen genau durchlaufen, wo sie anhalten, wo es Ansammlungen gibt. Dies auch, weil der Vertrag mit dem heutigen Anbieter ausläuft. Dabei suchen wir natürlich nach einer Lösung, die auf dem neusten Stand der Technik ist. Und diese Technik hat sich in den letzten Jahren rasch weiterentwickelt.

Wie hilft das für einen besseren Service?

Mit den Erkenntnissen können wir die Service- und Aufenthaltsqualität weiter verbessern: mit Sicherheitsvorkehrungen bei kritischen Personendichten, bedarfsgerechter Signaletik entlang der Laufwege, mit der situativ geeigneten Reinigungsintensität, bei Bedarf mit Bauprojekten für die richtige Dimensierung der Anlagen oder eben auch mit einem auf die Personenflüsse ausgerichteten Serviceangebot. Wenn wir zum Beispiel wissen, dass 100 Kunden vom Gleis 5 zum Gleis 2 laufen und 10 Minuten Zeit haben, dann können wir dort den regionalen Kaffeeanbieter mit Gipfeli ideal platzieren. Wenn wir wissen, dass auf einem bestimmten Verkehrsweg viele Kinderwagen unterwegs sind, können wir am richtigen Ort einen Lift installieren. Gruppenbildungen erkennen wir sofort, der Sicherheitsdienst kann eingreifen.

Brauchen wir für diese zusätzlichen Informationen eine Gesichtserkennung, wie die Medien schreiben?

Nein, eben nicht. Denn wir wollen die einzelnen Personen nicht identifizieren. Darum brauchen wir auch keine Gesichtserkennung (mehr zur Gesichtserkennung, siehe Kasten). Wir wollen wissen, wie sich die Untergruppen unserer Kund:innen im Bahnhof verhalten, also zum Beispiel Personen mit Kinderwagen, Reisende mit Skis oder Velos. Dafür müssen wir nicht wissen, wer die einzelnen Personen sind oder wie sie heissen. Das geht uns nichts an und ist schlicht irrelevant.

Medien und Expert:innen stellen die Frage, ob damit nicht Grundrechte verletzt werden?

Die Diskussion zeigt, dass es sich um ein sensitives Thema handelt, ich verstehe die Bedenken gut. Selbstverständlich halten wir uns strikte an die Datenschutzbestimmungen. Wie gesagt: Es geht nicht um die Identifikation von Einzelpersonen. In den Ausschreibungsunterlagen verlangen wir ausdrücklich, dass die Anbieter zu gewährleisten haben, dass sie das Datenschutzgesetz einhalten und beschreiben müssen, wie sie das tun. Und darum stehen wir mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) schon lange im Kontakt und werden selbstverständlich sämtlichen Forderungen vor der Einführung des neuen Systems nachkommen (wie sich der EDÖB aktuell zum Vorhaben der SBB äussert, siehe Kasten).

Und was ist mit der Speicherung der Daten?

Auch hier gilt: Der Datenschutz muss auf jeden Fall gewährleistet sein. Da wir keine persönlichen Daten erfassen, speichern wir auch keine persönlichen Daten. Die Daten werden in einer Cloud abgespeichert. Die genutzte Cloud-Infrastruktur muss in der Schweiz oder der EU beheimatet sein, so steht es in der Ausschreibung. Welche Cloud-Infrastruktur zum Einsatz kommt, wird sich erst nach der Auftragsvergabe zeigen.

Was versprechen wir uns am Schluss davon, Mehreinnahmen?

Die SBB mit all ihren Mitarbeitenden hat dann gute Arbeit geleistet, wenn sich die Reisenden, alle Besucher:innen im Bahnhof sicher und wohl fühlen und mit unseren Services zufrieden oder von diesem im besten Fall sogar begeistert sind. Wenn unser Angebot an den Bahnhöfen dem Kundenbedürfnis entspricht, dann stimmen auch die Umsätze.

Was du hier erzählst, tönt ganz anders als das, was die Medien bisher berichteten. Warum?

Das stimmt und macht mir Sorge. Es ist uns nach Veröffentlichung des K-Tipp-Artikels nicht gelungen zu erklären, was wir wirklich wollen. Die Geschichte hat sich medial verselbständigt, es kursieren Falschaussagen. Wir müssen aber auch selbstkritisch sein: Die SIMAP-Ausschreibung war sehr technisch formuliert und stellenweise schlicht missverständlich. Das müssen wir künftig besser machen. Entscheidend ist für mich: Datenschutz ist für uns als SBB schlicht und ergreifend gegeben, etwas woran wir uns halten. Punkt.

Die SBB setzt keine Gesichtserkennung ein

Gesichtserkennung bezeichnet eine Technologie, die biometrische Daten zur genauen Identifikation eines Gesichts bzw. einer Person verwendet. Biometrische Merkmale sind spezielle körpereigene Kennzeichen einer Person, die eindeutig und mit nahezu 100%-iger Sicherheit einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Für das Kundenfrequenzmesssystem, das die SBB einsetzen will, verwendet sie keine Gesichtserkennung. Es geht darum, statistische Informationen zu erfassen, wie das Geschlecht, das Alter oder die Grösse, ohne jedoch Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ermöglichen.

Das sagt der Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) zur Ausschreibung des neuen Messsystems

«Die SBB haben den EDÖB im Oktober 2022 über dieses Projekt informiert. Sie sicherten dem EDÖB zu, dass die Daten nicht personenbezogen verwendet werden, und dass sie eine Datenschutzfolgenabschätzung zum Projekt durchführen werden. Der EDÖB wird das Projekt weiterhin aufsichtsrechtlich begleiten.»

Publiziert am 15. Februar 2023 auf EDÖB Aktuell.

Der Datenschutz ist auch mit dem neuen Kundenfrequenzmesssystem gewährleistet. Mehr Informationen dazu gibt es im Artikel SBB News Datenschutz mit neuem Kundenfrequenzmesssystem gewährleistet.