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Neues Rollmaterial: Was erlaubt das Beschaffungsrecht? Was nicht?
Neues Rollmaterial: Was erlaubt das Beschaffungsrecht? Was nicht?

Die Vergabe neuer Doppelstockzüge an Siemens Mobility und damit einen ausländischen Hersteller hat Fragen und Kritik ausgelöst. Warum hat die SBB nicht einen inländischen Hersteller berücksichtigt? Die Antwort ist einfach: Die SBB muss den Auftrag zwingend an das Unternehmen mit dem vorteilhaftesten Angebot erteilen. «Swissness» ist gemäss Beschaffungsgesetz weder vorgesehen noch erlaubt.


1. Warum eine öffentliche Ausschreibung?

Die SBB als Unternehmen im Bundesbesitz und als Vergabestelle muss unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung möglichst kostengünstige und gute Produkte beschaffen. Das öffentliche Beschaffungsrecht (BöB / VöB) gilt für die Beschaffung von Zügen im Regionalverkehr, Fernverkehr und im internationalen Personenverkehr. Die öffentliche Ausschreibung stellt sicher, dass die Angebote transparent, fair und im Wettbewerb vergeben werden. Es wird also verhindert, dass Steuergelder verschwendet werden. Kundinnen und Kunden profitieren vom besten Angebot.

2. Wie erfolgte die Ausschreibung?

Die Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung für die neuen Doppelstückzüge ist in mehreren Schritten erfolgt. Zunächst hatte die SBB den Bedarf identifiziert und die Anforderungen an die neuen Züge festgelegt. Anschliessend sind die detaillierten Ausschreibungsunterlagen erarbeitet worden, welche die konkreten Anforderungen und Kriterien für die Vergabe enthalten.

Für die Beschaffung der neuen Doppelstockzüge erfolgte eine Ausschreibung im offenen Verfahren gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht (BöB / VöB). Das heisst, jeder Rollmaterialhersteller konnte für den Auftrag eine Offerte einreichen.

3. Konnten sich die Teilnehmenden zu den Kriterien äussern

Ja, die Kriterien und Anforderungen an die Ausschreibung waren allen Anbietern transparent dargelegt und kommuniziert worden. Dagegen ging keine Einsprache ein. Alle Anbieter haben die Kriterien und Anforderungen akzeptiert.

Für die Beschaffung der neuen Züge gab es folgende Kategorien von Kriterien: Investitionskosten, Betriebsaufwand, Erfüllung der Lastenhefte, Qualität und Serviceverträge. Es ist vergaberechtlich nicht zulässig, Kriterien während der laufenden Ausschreibung neu zu gewichten oder abzuändern

Nach Eingang der Offerten ist eine umfassende und sorgfältige Prüfung und Bewertung der Angebote vorgenommen worden; die Angebote sind auch mit den Anbietern bereinigt worden. Der Zuschlag ist anschliessend gemäss den veröffentlichten Eignungs- und Zuschlagskriterien an das „vorteilhafteste Angebot“ erfolgt.

4. Wie genau läuft die Bewertung der Offerten ab?

Die Kriterien der Ausschreibung werden von internen Fachexpert:innen sachlich und unabhängig bewertet. Die jeweiligen internen Fachexpert:innen bewerten die spezifischen Anforderungskriterien und sehen die Bewertungen der anderen Fachexpertenteams nicht – um subjektive Einschätzungen und Einflussnahmen zu verhindern. Eine Beeinflussung der Gesamtoffertbewertung ist daher nicht möglich.

Die interne Revision der SBB hat bestätigt, dass die Kriterien korrekt angewendet worden sind.

5. Was hat die SBB bewogen, den Auftrag an Siemens Mobility zu vergeben?

Die SBB hat auf ihre Ausschreibung mehrere konkurrenzfähige Angebote erhalten. Siemens Mobility hat das gemäss BöB / VöB «vorteilhafteste» Angebot eingereicht, d.h. das wirtschaftlich und qualitativ beste Angebot. Der Anbieter Siemens Mobility hat über alle Kriterien insgesamt am meisten Punkte erreicht. Den Unterschied haben die besseren Bewertungen insbesondere in den Bereichen Investitionskosten, Betriebsaufwand (Energiekosten/Trassenpreis und Instandhaltungskosten) und Nachhaltigkeit gemacht. Entsprechend hat die SBB Siemens Mobility den Zuschlag für den Auftrag erteilt.

6. Warum hat die SBB «Swissness» nicht höher bewertet?

Die SBB wissen um die hohe Bedeutung der Schweizer Industrie und vergeben eine klare Mehrheit ihrer Aufträge in die Schweiz. Investitionen in Rollmaterial des Regionalverkehrs muss die SBB wie unter Punkt 1 erläutert gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht BöB/VöB ausschreiben. Dieses schreibt klar eine Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieterinnen und Anbieter vor. Nicht zulässig sind die Bevorzugung inländischer Unternehmen oder die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für inländische Unternehmen – auch wenn nun teilweise das Gegenteil behauptet wird. Die SBB darf das Kriterium der Nationalität gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht nicht zusätzlich positiv bewerten. Sie muss die Prinzipien gemäss dem öffentlichen Beschaffungsrecht einhalten.

7. Kauft die SBB ihre Züge immer im Ausland?

Nein. In den vergangenen 25 Jahren hat die SBB 14 Mia. Franken in neues Rollmaterial investiert. Dabei gingen 72 Prozent an Stadler Rail, 21 Prozent an Bombardier / Alstom und 7 Prozent an Siemens. Alle Ausschreibungen unterlagen dem öffentlichen Beschaffungsrecht und wurden mit dem gleichen strengen Massstab bewertet, wie die aktuelle Ausschreibung.

8. Handelt es sich beim Siemens-Zug um einen ganz neuen Zug?

Es handelt sich beim bestellten Zug um eine Weiterentwicklung des bewährten Zugs Desiro HC (High Capacity) von Siemens. Siemens hat die Anforderungen der SBB gemäss Pflichtenheft erfüllt. Alle drei Angebote beinhalteten Anpassungen der bestehenden Plattform-Fahrzeuge der jeweiligen Anbietern.
Die SBB beschafft ihre neuen Züge gemäss folgender Strategie: Bei den neuen Fahrzeugen soll eine grosse Anzahl erprobter und standardisierter Komponenten zum Einsatz kommen. Anders gesagt: Der neue Zug wird ein weiterentwickeltes Standardprodukt mit vielen bewährten Komponenten sein.

9. Warum hat die SBB trotz offenbar geringer Unterschiede beim Preis an Siemens Mobility vergeben?

Es war – im Unterschied zu früheren öffentlichen Ausschreibungen – kein Kopf-an-Kopf-Rennen: Der beste Anbieter hat in Summe klar am meisten Punkte erzielt bei den Kriterien, mit denen alle einverstanden waren (siehe Punkt 3).

10. Geht nun die gesamte Auftragssumme ins Ausland?

Nein, auch bei diesem Projekt erfolgt ein Teil der Wertschöpfung in der Schweiz – etwa in Form von Projektabwicklungsaufgaben, Test-, Zulassungs- und Inbetriebsetzungsaktivitäten oder Instandhaltungsarbeiten während der Gewährleistungsfrist. Zudem arbeiten zahlreiche Schweizer Zulieferfirmen an diesen Projekten mit.
Siemens hat in der Schweiz rund 6000 Mitarbeitende, einen Umsatz von rund 3 Mia. Euro und ist damit einer der grössten Industriearbeitgeber in der Schweiz.

Die Instandhaltung der neuen Fahrzeuge wird wie gewohnt durch die SBB selber in den Serviceanlagen im Raum Zürich und in der Romandie erfolgen.

11. Wie geht es nun weiter?

Die Unternehmen, die an der Ausschreibung teilgenommen haben, haben die Möglichkeit, innerhalb von 20 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde gegen den Vergabeentscheid einzureichen.

12. Ab wann kommen die neuen Züge zum Einsatz?

Die neuen Züge sollen ab den 2030er-Jahren auf dem Netz der Zürcher S-Bahn zum Einsatz kommen und in der Romandie auf dem Netz des RER Vaud und auf der Linie RE33 Martigny–Annemasse verkehren. Damit stärkt die SBB die Attraktivität des Bahnverkehrs und trägt zu einer modernen, leistungsfähigen, kosteneffizienten und nachhaltigen Mobilität bei.

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