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Behindertengleichstellungsgesetz: Stand der Umsetzung bei der SBB
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Behindertengleichstellungsgesetz: Stand der Umsetzung bei der SBB

Die SBB hat bereits viel in die Barrierefreiheit investiert und wird dies auch weiterhin tun. Wo barrierefreies Reisen noch nicht möglich ist, bietet sie Unterstützung an.


Update vom 9. Juli 2025

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 9. Juli 2025 hat den Standbericht zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) mit Stand Ende 2024 publiziert. Daraus geht hervor, dass heute rund 80 Prozent aller Fahrgäste im Bahnverkehr barrierefrei reisen können.

Die SBB hat bereits über eine Milliarde Franken investiert, um ihre Bahnhöfe und Züge, die Kundeninformation sowie ihre Dienstleistungen hindernisfrei zu machen. Und doch ist sie nicht am Ziel: 484 von 764 Bahnhöfen waren barrierefrei umgebaut – das sind 20 mehr als Ende 2023.

Ein barrierefreier ÖV kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern auch älteren Personen oder Reisenden mit Gepäck, Kinderwagen oder Velos.

Fortschritte bei der Barrierefreiheit führen zu sinkender Nachfrage nach Unterstützungsleistungen

An Bahnhöfen, wo barrierefreies Reisen noch nicht möglich ist, bietet die SBB Ersatzmassnahmen wie Hilfe durch Personal oder Shuttlefahrdienste an.

Die Nachfrage nach den Shuttlefahrdiensten war bisher geringer als erwartet: Die SBB hat 2024 für den gesamten ÖV in der Schweiz rund 1600 Shuttlefahrten organisiert – davon rund 40 Prozent für SBB Bahnhöfe.

Zudem hat sie 67 000 Hilfestellungen durch Personal angeboten, 6,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Die sinkende Nachfrage nach Personalhilfe erklärt sich durch den vermehrten Einsatz niederfluriger und somit autonom nutzbarer Züge und den laufenden Umbau der Bahnhöfe.

Die SBB setzt weitere Massnahmen um

In den kommenden Jahren wird die SBB rund 250 verbleibende Bahnhöfe barrierefrei umbauen. Sie ist dafür auf ausreichende Mittel in den Leistungsvereinbarungen zwischen SBB und Bund angewiesen.

Zusätzliche Unterstützung vorerst bis Ende 2025

Wo möglich verbessert die SBB ihre Dienstleistungen: Seit Januar 2025 können Reisende mit Behinderung an SBB Bahnhöfen auch dann eine Hilfestellung anfragen, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies zum Beispiel für Hilfe beim Umsteigen, Unterstützung beim Überwinden einer Rampe oder Hilfe bei der Orientierung am Bahnhof. Das zusätzliche Angebot «SBB Assist» gilt nur bei verfügbarem Personal und ist vorerst befristet bis Ende 2025.

«Sunflower Lanyard» für Menschen mit unsichtbaren Behinderungen

Für Menschen mit unsichtbaren Behinderungen hat die SBB in der Region Zürich, in Rapperswil und in Zug sowie im Genferseegebiet Mitte Juni das aus anderen Ländern bereits bekannte «Sunflower Lanyard» – ein Schlüsselbandanhänger mit Sonnenblumenmotiv – eingeführt. Die Lanyards werden kostenlos und ohne Nachweis einer Behinderung am Infopoint (Zürich HB, Genève Cornavin) und in den SBB Reisezentren (Zürich Oerlikon, Zürich Stadelhofen, Zürich Enge, Zürich Altstetten, Winterthur, Bülach, Uster, Wetzikon, Rapperswil, Zug, Genève Eaux-Vives, Nyon, Morges, Lausanne) abgegeben.

Das Erkennungszeichen signalisiert dem SBB Personal, dass diese Personen gegebenenfalls besondere Unterstützung oder etwas mehr Zeit benötigen, beispielsweise, um ihr Billett zu finden. Das Tragen des Lanyards ist freiwillig.

Unterstützt wird das Projekt von 15 Behindertenorganisationen in der Schweiz, die die Interessen von Personen mit unsichtbaren Behinderungen vertreten. Die Initiative «Hidden Disability Sunflower» soll zu mehr Verständnis und Hilfsbereitschaft im öffentlichen Verkehr führen und einen weiteren Schritt in Richtung Inklusion und Barrierefreiheit darstellen.

Weitere Information zum Projekt «Hidden Disabilities Sunflower» in der SBB News «Was sind unsichtbare Behinderungen und wie unterstützt die SBB Betroffene?»

Mitteilung vom 21. Juni 2024

Am 21. Juni 2024 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) den Standbericht zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) mit Stand Ende 2023 publiziert. Daraus geht hervor, dass heute rund 80 Prozent aller Fahrgäste im Bahnverkehr barrierefrei reisen können.

Die SBB bietet seit Anfang 2024 an allen Bahnhöfen, an denen stufenloses Reisen nicht möglich ist, Überbrückungs- und Ersatzmassnahmen an. Dies in erster Linie in Form von Hilfe durch das Personal. Wo dies nicht möglich ist, weil der Zugang nur über Treppen erfolgen kann, gibt es neu Shuttle-Fahrdienste, welche die Reisenden zum nächsten barrierefrei zugänglichen Bahnhof befördern.

Das Contact Center Handicap der SBB ist die Anlaufstelle für alle Kundinnen und Kunden mit einer Behinderung im gesamten öV Schweiz. Es koordiniert Hilfestellungen durch das Personal und organisiert Shuttle-Fahrten für die gesamte Branche.

Nachfrage liegt bisher unter den Erwartungen

Bis Mitte Juni hat die SBB für den gesamten öffentlichen Verkehr rund 480 Shuttle-Fahrten organisiert, je rund die Hälfte für Haltestellen der Strasse und der Schiene. Zudem hat sie rund 28 000 Hilfestellungen durch Personal angeboten. Dies entspricht den Zahlen des Vorjahres – als die Hilfestelllungen noch nicht an allen Haltestellen und Bahnhöfen, sondern nur an Fernverkehrsbahnhöfen angeboten wurden.

Die Nachfrage nach den neuen Dienstleistungen liegt damit bisher unter den Erwartungen. Da erfahrungsgemäss jeweils mit der wärmeren Jahreszeit mehr Reisende mit Rollstuhl in ihrer Freizeit mit dem ÖV unterwegs sind, wird die SBB erst nach Ablauf des Jahres die Entwicklung der Nachfrage nach Hilfe durch das Personal und Shuttle-Fahrdiensten analysieren können.

Rückmeldungen für SBB wichtig

Das Contact Center Handicap nutzt die Erfahrungen der ersten Monate und geht den erhaltenen Kundenrückmeldungen nach, um den Reisenden einen guten und zuverlässigen Service zur Verfügung zu stellen. Auch zum Reisen im Rollstuhl mit dem umgebauten IC2000 hat die SBB in den vergangenen Monaten Rückmeldungen erhalten: Einzelne Fahrgäste konnten an gewissen Halten nicht mit dem Rollstuhl ein- und aussteigen. Die SBB hat die Bahnhöfe identifiziert und bietet auf Wunsch Hilfe an (siehe SBB News «Reisen im Rollstuhl mit dem umgebauten IC2000»).

Barrierefreiheit bleibt das Ziel

Die SBB bleibt weiter dran: Sie setzt das BehiG so bald wie möglich vollständig um. So wird sie noch rund 270 Bahnhöfe barrierefrei umbauen. Dafür ist sie auf ausreichende finanzielle Mittel aus den Leistungsvereinbarungen zwischen der SBB und dem Bund angewiesen.

Das Bundesgesetz zur Behindertengleichstellung BehiG | SBBReisen mit eingeschränkter Mobilität | SBBBarrierefreie Bahnhöfe für 82 Prozent aller Reisenden | Bundesamt für VerkehrBehiG - Menschen mit Behinderung im öffentlichen Verkehr | Verband öffentlicher Verkehr
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