Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 9. Juli 2025 hat den Standbericht zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) mit Stand Ende 2024 publiziert. Daraus geht hervor, dass heute rund 80 Prozent aller Fahrgäste im Bahnverkehr barrierefrei reisen können.
Die SBB hat bereits über eine Milliarde Franken investiert, um ihre Bahnhöfe und Züge, die Kundeninformation sowie ihre Dienstleistungen hindernisfrei zu machen. Und doch ist sie nicht am Ziel: 484 von 764 Bahnhöfen waren barrierefrei umgebaut – das sind 20 mehr als Ende 2023.
Ein barrierefreier ÖV kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern auch älteren Personen oder Reisenden mit Gepäck, Kinderwagen oder Velos.
An Bahnhöfen, wo barrierefreies Reisen noch nicht möglich ist, bietet die SBB Ersatzmassnahmen wie Hilfe durch Personal oder Shuttlefahrdienste an.
Die Nachfrage nach den Shuttlefahrdiensten war bisher geringer als erwartet: Die SBB hat 2024 für den gesamten ÖV in der Schweiz rund 1600 Shuttlefahrten organisiert – davon rund 40 Prozent für SBB Bahnhöfe.
Zudem hat sie 67 000 Hilfestellungen durch Personal angeboten, 6,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Die sinkende Nachfrage nach Personalhilfe erklärt sich durch den vermehrten Einsatz niederfluriger und somit autonom nutzbarer Züge und den laufenden Umbau der Bahnhöfe.
In den kommenden Jahren wird die SBB rund 250 verbleibende Bahnhöfe barrierefrei umbauen. Sie ist dafür auf ausreichende Mittel in den Leistungsvereinbarungen zwischen SBB und Bund angewiesen.
Wo möglich verbessert die SBB ihre Dienstleistungen: Seit Januar 2025 können Reisende mit Behinderung an SBB Bahnhöfen auch dann eine Hilfestellung anfragen, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies zum Beispiel für Hilfe beim Umsteigen, Unterstützung beim Überwinden einer Rampe oder Hilfe bei der Orientierung am Bahnhof. Das zusätzliche Angebot «SBB Assist» gilt nur bei verfügbarem Personal und ist vorerst befristet bis Ende 2025.
Für Menschen mit unsichtbaren Behinderungen hat die SBB in der Region Zürich, in Rapperswil und in Zug sowie im Genferseegebiet Mitte Juni das aus anderen Ländern bereits bekannte «Sunflower Lanyard» – ein Schlüsselbandanhänger mit Sonnenblumenmotiv – eingeführt. Die Lanyards werden kostenlos und ohne Nachweis einer Behinderung am Infopoint (Zürich HB, Genève Cornavin) und in den SBB Reisezentren (Zürich Oerlikon, Zürich Stadelhofen, Zürich Enge, Zürich Altstetten, Winterthur, Bülach, Uster, Wetzikon, Rapperswil, Zug, Genève Eaux-Vives, Nyon, Morges, Lausanne) abgegeben.
Das Erkennungszeichen signalisiert dem SBB Personal, dass diese Personen gegebenenfalls besondere Unterstützung oder etwas mehr Zeit benötigen, beispielsweise, um ihr Billett zu finden. Das Tragen des Lanyards ist freiwillig.
Unterstützt wird das Projekt von 15 Behindertenorganisationen in der Schweiz, die die Interessen von Personen mit unsichtbaren Behinderungen vertreten. Die Initiative «Hidden Disability Sunflower» soll zu mehr Verständnis und Hilfsbereitschaft im öffentlichen Verkehr führen und einen weiteren Schritt in Richtung Inklusion und Barrierefreiheit darstellen.
Weitere Information zum Projekt «Hidden Disabilities Sunflower» in der



