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Rollmaterial-Beschaffung Nord-Süd-Verkehr: BVG erteilt der Beschwerde von Talgo keine aufschiebende Wirkung.
Rollmaterial-Beschaffung Nord-Süd-Verkehr: BVG erteilt der Beschwerde von Talgo keine aufschiebende Wirkung.

Das Bundesverwaltungsgericht BVG hat einen für die SBB erfreulichen Entscheid gefällt: Der Beschwerde von Talgo gegen den im Mai 2014 an Stadler Rail erfolgten Zuschlag zum Bau von 29 neuen Zügen wird keine aufschiebende Wirkung erteilt. Damit kann die SBB trotz Gerichtsverfahren die Vertragsunterzeichnung mit Stadler Rail vorbereiten.


Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Beschwerde des nicht berücksichtigten Anbieters Talgo gegen den im Mai 2014 an Stadler Rail erfolgten Zuschlag zum Bau von 29 neuen Zügen keine aufschiebende Wirkung erteilt wird. Damit kann die SBB trotz Gerichtsverfahren die Vertragsunterzeichnung mit Stadler Rail vorbereiten. Dieser Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist von grosser Bedeutung für das künftige Angebot im Nord-Süd Verkehr und bestätigt die SBB in ihrer Position, dass während des gesamten Ausschreibungsverfahrens grössten Wert auf die Einhaltung der beschaffungsrechtlichen Vorgaben sowie auf die Gleichbehandlung der Anbieter gelegt wurde.

Die Beschwerde von Talgo ist die letzte verbleibende. Durch das Gerichtsverfahren hat sich das Projekt um einige Monate verzögert. Die möglichen Auswirkungen auf den ab 2019 geplanten Einsatz der Züge werden mit Stadler Rail abgeklärt.

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