Die SBB in Szene
Sie interessieren sich für Film- oder Fotoaufnahmen auf SBB-Gebiet?
Wichtige Hinweise.
Film- und Fotoaufnahmen sind aus Planungsgründen mindestens fünf Arbeitstage im Voraus zu beantragen. Medienschaffende wenden sich bitte direkt an die Medienstelle der SBB.
Nachfolgend ein paar wichtige Punkte.
- Eine Foto- und Filmbewilligung (bzw. eine Bewilligung zur kommerziellen Nutzung) benötigt, wer Aufnahmen oder Filmmaterial zu kommerziellen Zwecken verwenden will.
Foto- und Filmaufnahmen sind überdies bewilligungspflichtig wenn
- Sperrige Hilfsmittel (wie z.B. Kamerakrane) zum Einsatz kommen;
- Grössere Gruppen fotografieren oder filmen (Schulprojekte, Fotoklassen, etc.);
- Absperrungen notwendig sind;
- Ausserhalb des öffentlich zugänglichen Bereichs gefilmt oder fotografiert wird.
- Foto- und Filmaufnahmen, die ausschliesslich privaten Zwecken oder der journalistisch-redaktionellen, nicht-kommerziellen Tätigkeiten dienen, sind zulässig, sofern sie nicht bewilligungspflichtig sind.
- Die SBB können bewilligungspflichtige Aufnahmen einschränken oder untersagen, sofern sie Passantenströme behindern, die Sicherheit oder die Privatsphäre von Passanten, Zugsreisenden oder Bahnangestellten gefährden oder die Betriebsabläufe von Bahn oder Gewerbe stören würden.
Konditionen & Bestimmungen.
Bitte beachten Sie die Konditionen und Bestimmungen, die im Falle einer Bewilligung gelten.