Bestimmungen.

Regeln und Bestimmungen für Film- & Fotoaufnahmen auf SBB-Gebiet.

Im Falle einer Bewilligung gelten folgende Bestimmungen.

  • Der Gleisbereich darf aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung von sicherheits-geschultem SBB-Personal und mit Schutzausrüstung nach SBB-Vorschriften betreten werden.
  • Personen oder Gegenstände dürfen sich aus Sicherheitsgründen maximal 3.5 Meter an Fahrleitungen annähern.
  • Anordnungen der Begleitpersonen sind in jedem Fall Folge zu leisten.
  • Fahrgäste, Passanten und Personal dürfen durch die Arbeiten in keiner Weise gestört und nur mit deren Einverständnis gefilmt oder fotografiert werden. Betriebsabläufe und der pünktliche Zugverkehr dürfen nicht beeinträchtigt werden.
  • In Ladengeschäften und Restaurants dürfen Aufnahmen nur mit Bewilligung der jeweiligen Pächter bzw. Mieter der Lokalitäten gemacht werden.
  • Bei Terminkollisionen oder besonderen Vorkommnissen können Aufnahmen trotz vorheriger Terminabsprache kurzfristig abgesagt werden.
  • Bei Rücktritt eines Antragsstellers nach einer Rekognoszierung wird der bereits geleistete Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Die SBB übernimmt mit der Erteilung der Bewilligung keine Haftpflicht für Unfälle, Schäden oder Diebstahl, die der Gesuchsteller verursacht oder erleidet.