Bundesstrafgericht spricht ehemalige SBB Angestellte schuldig

Drei ehemalige SBB-Mitarbeitende wurden heute am Bundesstrafgericht unter anderem wegen Betrugs verurteilt. Die Straftaten liegen schon über 10 Jahre zurück und wurden im Zeitraum von 2008 bis 2012 begangen. Urs Baumeler, Chief Compliance Officer, erläutert das Urteil des Bundesstrafgerichts.

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Wie lautet das Urteil?

Die Beschuldigten wurden wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher ungetreuer Amtsführung zu Freiheitsstrafen zwischen 15 und 18 Monaten und Geldstrafe verurteilt. Es handelt sich um bedingte Freiheitsstrafen, das heisst die Beschuldigten müssen nicht ins Gefängnis, wenn sie während einer Probezeit von zwei Jahren nicht mehr straffällig werden. Das ist bei Ersttätern eine übliche Praxis. Zudem wurden sie zur Zahlung von Schadenersatz an die SBB von insgesamt 800'000 Franken verurteilt.

Urs Baumeler, Chief Compliance Officer

Wieso wurde das sogenannte «abgekürzte Verfahren» angewendet?

Auf Antrag der Beschuldigten kann die Strafuntersuchungsbehörde ein solches abgekürztes Verfahren bewilligen. Dafür mussten die Beschuldigten ein Geständnis ablegen und sich mit der Bundesanwaltschaft auf die vorgeworfenen Straftaten und das Strafmass einigen. Auch die SBB als Geschädigte musste zustimmen und mit den Beschuldigten eine Einigung zur Schadenhöhe treffen. Der Nachweis der persönlichen Bereicherung gestaltete sich bei verschiedenen Beschuldigten als schwierig. Insbesondere konnte die Bundesanwaltschaft die ermittelten Deliktsbeträge nicht in dieser Höhe nachweisen. Das Verfahren dauerte deshalb sehr lange. Auf Ersuchen der Bundesanwaltschaft hat die SBB wegen der schlechten Beweislage und nach einer sorgfältigen Risikoabwägung den reduzierten klar nachweisbaren Schadensbeträgen zugestimmt. Damit konnte das langjährige Verfahren abgeschlossen und ein Verjährungseintritt verhindert werden. Für die SBB ist klar: Für Betrug haben wir null Toleranz und sanktionieren jeden Verstoss.

Wie gross ist denn der Deliktsbetrag?

Der Schaden zu Lasten der SBB wurde von der Bundesanwaltschaft auf mutmasslich drei Millionen Franken beziffert. Es war jedoch nicht möglich, den Schaden in diesem Umfang effektiv zu beweisen.

In der Presse ist die Rede von Pool und Porsches. Und dass die Verurteilten den grössten Teil der ertrogenen Güter behalten können. Stimmt das?

Nein. Die Güter stehen den Beschuldigten nicht mehr zur Verfügung: Personenwagen und Motorräder wurden eingezogen und verwertet. Die Liegenschaft mit dem Pool wurde mit einer Grundbuchsperre belegt. Diese wird aufgehoben, wenn der Beschuldigte die festgelegten Kosten bezahlt.

Welche Lehren hat die SBB aus diesem Fall gezogen?

Die SBB hat den Sachverhalt aufgearbeitet und bereits vor Jahren alle nötigen personellen und organisatorischen Massnahmen getroffen. Sie hat unmittelbar im Nachgang zu diesem Fall im Jahr 2013 ein Präventionsprojekt lanciert und die Risiken in den Bereichen Korruption, Vermögensdelikte und Interessenbindungen im ganzen Unternehmen identifiziert sowie Massnahmen zur Minderung definiert. Zum Beispiel wurde das Compliance Management grundlegend erneuert und eine Compliance-Meldestelle eingeführt, bei welcher vermutete Verstösse auch anonym gemeldet werden können. Die SBB toleriert keinerlei Verstösse gegen gesetzliche Bestimmungen, untersucht jeden Fall und sanktioniert Verstösse konsequent.

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