Mehr Kundenfreundlichkeit bei den SBB: SBB führt Perronbillett ein.

Die SBB hat entschieden, weitere Verbesserungen für die Kundinnen und Kunden zu realisieren. Kurzfristig führt die SBB das Perronbillett ein. Neu können Reisende bereits ab 1. Juli 2013 in den begleiteten Zügen des Fernverkehrs der SBB noch kurz vor der Abfahrt ein sogenanntes Perronbillett lösen. Dieses erhalten sie gegen einen Aufpreis von 10 Franken beim Zugpersonal, wenn sie kurz vor Abfahrt auf dem Perron aktiv auf dieses zugehen. Die weiteren bereits im Mai 2013 beschlossenen Sofortmassnahmen der SBB wirken sich positiv aus.

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Die SBB realisiert weitere Massnahmen, um die Kundenfreundlichkeit im öffentlichen Verkehr zu verbessern. Der intensive Austausch mit Kundinnen und Kunden, deren Verbandsvertretern und dem Zugpersonal haben den Handlungsbedarf deutlich gemacht. Tarife und Angebote im öffentlichen Verkehr wurden über die Jahrzehnte laufend ausgebaut. Das ist grundsätzlich im Sinne der Kundinnen und Kunden. Allerdings wurde damit die Einfachheit des schweizerischen öV beeinträchtigt. Deshalb hat die SBB bereits im Mai 2013 Sofortmassnahmen im Sinne der Kundinnen und Kunden ergriffen. Diese Massnahmen wurden grösstenteils bereits umgesetzt und zeigen positive Wirkung. So ist die Zahl jener Kundinnen und Kunden, die aufgrund teilgültiger Billette einen erhöhten Zuschlag bezahlen mussten, spürbar zurückgegangen. Den eingeschlagenen Weg zu mehr Kundenorientierung im öffentlichen Verkehr geht die SBB weiter und setzt zusätzliche Verbesserungen um. Andreas Meyer, CEO der SBB: «Die Kundinnen und Kunden erwarten von uns ein einfaches und verständliches System, das kalkulierbar ist und keine Überraschungen birgt. Diesen berechtigten Anspruch haben wir in der Vergangenheit nicht immer erfüllt. Wir setzen alles daran, die Verbesserungen im Sinne der Kunden rasch, unbürokratisch und konsequent umzusetzen.»

Perronbillett im Fernverkehr der SBB

Im Fernverkehr der SBB gilt seit Ende 2011 die Billettpflicht. Diese hat sich bewährt und stösst bei den Reisenden grundsätzlich auf Akzeptanz. Wer kurzfristig keine Gelegenheit hat, am Schalter, am Automat, online oder mobile ein Billett zu lösen, hat in den begleiteten Zügen des Fernverkehrs der SBB ab 1. Juli 2013 die Möglichkeit, dies kurz vor Abfahrt des Zuges nachzuholen. Die betreffenden Reisenden müssen sich vor Abfahrt beim Zugbegleiter melden. Dieser verkauft den Kundinnen und Kunden daraufhin ein Billett. Die Gebühr für diese Dienstleistung beträgt pro Billett 10 Franken. Die Umsetzung erfolgt bereits per 1. Juli 2013. Diese Regelung gilt nicht für den Regionalverkehr. Die Kundinnen und Kunden des Regionalverkehrs müssen auf Verlangen weiterhin einen gültigen Fahrausweis vorweisen können.

Neben den bereits beschlossenen Massnahmen arbeitet die Branche des öffentlichen Verkehrs derzeit an zusätzlichen Verbesserungen, welche die Kundenfreundlichkeit weiter stärken werden.

Die Änderungen auf einen Blick

Neu ab 1. Juli 2013:

  • Perronbillett für Kundinnen und Kunden in begleiteten Zügen des Fernverkehr. Reisende, die vor Abfahrt kein Billett lösen konnten, müssen aktiv auf den Zugbegleiter zugehen und erhalten gegen einen Aufpreis von 10 Franken einen gültigen Fahrausweis.

Bereits seit 7. Mai 2013 gilt:

  • Das Online- und Mobile-Billett muss erst bei der effektiven Abfahrt des Zuges gelöst sein und nicht wie bisher vor der fahrplanmässigen Abfahrt des Zuges.
  • Reisende, die ein Online- oder Mobile-Ticket gelöst haben, dieses aber nicht vorzeigen können (z.B. Akku leer, Online-Ticket vergessen, etc.), können dies nachträglich erledigen. Die Reisenden erhalten dazu vom Inkassocenter eine Rechnung über CHF 30.–.
  • Z-Pass: Die Auswahl der Reisewege im Gebiet des Z-Passes wurde auf die am häufigsten genutzten Varianten reduziert.
  • Z-Pass: Verzicht auf Forderungen, wenn ein Reisender in guter Absicht ein Billett mit falschen Reiseweg gelöst hat.
  • ZVV: An sämtlichen Billettautomaten im Gebiet des ZVV wird die Telefonnummer einer Gratis-Hotline publiziert.

Bisherige tarifarische Regelungen (eingeführt per Dezember 2011)

  • Klassen- oder Streckenwechsel sind im Zug erhältlich.
  • Irrfahrt: Wer mit dem Zug von Zürich nach Bern fährt, aber eigentlich nach Basel wollte, unternimmt eine sogenannte Irrfahrt. Hier wird auch weiterhin kein erhöhter Zuschlag erhoben.