Kantone, Bund und SBB: Einigung über Entwicklung des Bahnangebots zwischen Basel und Biel via Laufental und Jura.

Im Bestreben, im Laufental eine Doppelspur zu bauen, sind die Kantone Basel-Landschaft und Jura gemeinsam mit dem Bundesamt für Verkehr BAV und der SBB einen bedeutenden Schritt weiter gekommen. Heute wurde eine Vereinbarung über das Bahnangebot und die notwendigen Infrastrukturmassnahmen auf der Achse Basel – Laufen – Delémont – Biel im Zeitraum 2016 bis 2025 unterzeichnet. Abschliessende Entscheide dazu werden durch das Parlament im Rahmen der Beratung der Botschaft über den nächsten Bahnausbauschritt gefällt werden.

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Bauarbeiten im Bahnknoten Lausanne führen dazu, dass die heute direkte ICN-Verbindung Basel-Biel-Genf/Lausanne ab Dezember 2015 aufgehoben werden muss. Die Reisenden von Basel, Laufen und Delémont werden in Richtung Genf oder Lausanne in Biel (oder Olten) umsteigen müssen. Diese sogenannte Variante „Navette“ (Shuttlezug Biel-Basel) wurde von den Kantonen für eine Übergangsfrist bis Dezember 2020 akzeptiert. Um für die nachfolgenden Jahre eine Lösung zu finden, wurde eine Behördendelegation mit BAVDirektor
Peter Füglistaler, SBB-CEO Andreas Meyer sowie den Regierungsräten der Kantone Jura, Philippe Receveur, und Baselland, Sabine Pegoraro, ins Leben gerufen. Die Behördendelegation sollte gleichzeitig die Beantwortung des Postulats von Ständerat Claude Hêche ermöglichen, das die Aufrechterhaltung der Qualität auf der Eisenbahnlinie Basel – Lausanne/Genf via Laufen und Delémont fordert.

Nach längeren, offen und konstruktiv geführten Diskussionen haben sich die Verhandlungspartner über die Entwicklungsschritte bis 2025 geeinigt und am 30. November 2015 eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Demnach wird der heutige ICN ab Fahrplanjahr 2021 (beginnend im Dezember 2020) um eine halbe Stunde gedreht, so dass er jeweils zur Minute .30 im Bahnhof Basel SBB ankommt resp. abfährt. Auf den gleichen Zeitpunkt hin soll ein zweiter Schnellzug zwischen Basel und Biel eingeführt werden, der zur vollen Stunde in Basel verkehrt und somit die Anschlüsse in die übrige Schweiz ermöglicht. Zudem wird spätestens ab 2021 wieder eine Direktverbindung von Basel in Richtung Genfersee eingeführt. Eine frühere Wiedereinführung der Direktverbindung ist möglich, sofern genügend Rollmaterial zur Verfügung steht. Sollten sich bei der Realisierung der Infrastrukturmassnahmen Verzögerungen ergeben, gilt für den Fahrplan weiterhin die Variante „Navette“, d.h. die Übergangsfrist würde verlängert.

Damit der zweite Schnellzug zwischen Basel und Biel verkehren kann, muss im Laufental der heute einspurige Abschnitt zwischen Duggingen und Grellingen Chessiloch auf Doppelspur ausgebaut werden. Die Projektierungsarbeiten für den Doppelspurausbau sind bereits im Gang und werden von den beiden Basler Halbkantonen sowie den Kantonen Jura und Solothurn finanziert. Die Finanzierung der Realisierung ist noch offen. Sie soll – so ist es mit FABI vorgesehen – über den  Bahninfrastrukturfonds BIF erfolgen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat signalisiert, dass der Kanton eine Vorfinanzierung übernehmen würde, falls dies nötig wird. Die entsprechende Parlamentsvorlage ist im 2016 vorgesehen. Bedingung für eine BIF-Finanzierung ist allerdings, dass die Massnahme in den nächsten Strategischen Ausbauschritt des Bundes STEP 2030 aufgenommen wird. Über die Aufnahme entscheidet eine entsprechende Bewertung im Rahmen der Planungsarbeiten zum Ausbauschritt STEP 2030, diese ist noch ausstehend. Die Botschaft zum nächsten Ausbauschritt wird der Bundesrat Ende 2018 ans Parlament überweisen. Dieses entscheidet über die definitive Ausgestaltung des Ausbauschrittes. Ebenso noch offen ist die Finanzierung des künftigen Angebotes.

Weitere Auskünfte erteilen:

Bundesamt für Verkehr:

Kanton BL:

Kanton JU:

SBB: