Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr wird aufgehoben

Der Bundesrat hat am 30. März 2022 die Aufhebung der letzten Corona-Massnahmen per 1. April 2022 definitiv bestätigt. Damit entfällt ab diesem Datum auch die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.

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Mitte Februar 2022 hatte der Bundesrat entschieden, die letzten noch geltenden Corona-Massnahmen per Anfang April aufzuheben. Diesen Entscheid hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. März 2022 bestätigt. Für den öffentlichen Verkehr bedeutet dies, dass die Maskenpflicht nach 21 Monaten per 1. April 2022 aufgehoben wird.

Die Reisenden haben die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr während dieser Zeit grösstenteils konsequent eingehalten. Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs bedanken sich bei ihren Kundinnen und Kunden für diese Disziplin. Selbstverständlich ist es den Fahrgästen freigestellt, im öffentlichen Verkehr weiterhin eine Maske zu tragen. Ein Dank gebührt auch den Mitarbeitenden der Transportunternehmen, welche seit Beginn der Pandemie ohne Unterbruch im Einsatz stehen und den öffentlichen Verkehr aufrechterhalten.

Mit der Aufhebung der Maskenpflicht müssen die ÖV-Betriebe verschiedene Kommunikationsmittel anpassen beziehungsweise entfernen. Dies betrifft beispielsweise Zugdurchsagen, Fahrzeugbeschriftungen oder Bildschirminformationen. Aus technischen Gründen und aufgrund des Wartungsrhythmus der Wagen wird es voraussichtlich bis zu drei Wochen dauern, bis die Hinweise auf die Maskenpflicht entfernt sind. Auch in diesen, noch markierten Wagen, muss keine Maske mehr getragen werden.

Reisen ins Ausland.

Für Reisen in benachbarte Staaten gelten je nach Land unterschiedliche Ein- und Ausreisebestimmungen. Die aktuellen Regelungen finden Sie auf der Seite «Zugreisen nach Europa» ¦ SBB.