2040 fahren fast zwei Millionen Menschen pro Tag mit der SBB – 50 Prozent mehr als heute. Das Schweizer Bahnnetz soll auch in Zukunft die Bedürfnisse der Kunden decken. Der Bund und die SBB wollen deswegen das Angebot und die Infrastruktur mit dem STEP Ausbauschritt (AS) 2030/35 ausbauen. Der STEP AS 2030/35 ist eine Weichenstellung für den Schweizer ÖV und die Bahnkunden, aber auch von zentraler Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der SBB und der weiteren Bahnen.
Im Rahmen der Vernehmlassung hat die SBB heute ihre Stellungnahme zum Vorschlag des Bundesrats eingereicht. Die SBB begrüsst, dass der Bundesrat die Variante mit einem Finanzrahmen in Höhe von CHF 11,5 Mrd. und einem Umsetzungshorizont bis 2035 empfiehlt. Die SBB hat die Variante des Bundes im Rahmen eines Planungsauftrages aktiv mitgestaltet. Die SBB spricht sich für folgende Grossprojekte aus, die auch in der Vernehmlassungsvorlage des Bundes enthalten sind:
- Brüttenertunnel Zürich–Winterthur
- Kapazitätssteigerung Genf–Lausanne–Aigle
- Ausbau Bahnhof Zürich Stadelhofen
- Zimmerberg-Basistunnel II Thalwil–Zug
- Güterexpressnetz (kleinere Projekte schweizweit)
Die Vernehmlassungsvorlage des Bundes enthält noch kein schweizweites Angebotskonzept, sondern eine Zusammenstellung regionaler Module. Ein schweizweites Konzept ist insbesondere für die anstehende politische Debatte erforderlich. Denn nur mit einem gut austarierten Angebot kann sichergestellt werden, dass einerseits die Nachfrage und die Bedürfnisse der Kunden gedeckt werden und anderseits die Kosten für Kunden und Besteller soweit wie möglich stabil bleiben. Das Angebotskonzept der SBB zeigt entsprechende Lösungsansätze auf.
Halbstundentakt für alle, Viertelstundentakt für viele Kunden.
Die SBB will am Erfolgsmodell Taktfahrplan festhalten und das Angebot entlang der erwarteten Nachfrage ausbauen. 2035 verkehren im Fernverkehr alle Züge bis auf wenige Ausnahmen im Halbstundentakt. Die Anschlüsse und Reiseketten sind alle 30 Minuten gleich und deshalb besser merkbar – auch dank der per Fahrplan 2018 eingeführten Liniennummerierung im Fernverkehr.
Auf Strecken mit hoher Nachfrage führt die SBB den Viertelstundentakt ein. Der Viertelstundentakt im Fernverkehr ist der nächste Quantensprung im Schweizer öV und erhöht dessen Attraktivität erheblich. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage sieht die SBB zusätzliche Viertelstundentakte vor – zum Beispiel auf den Strecken Luzern–Zug–Zürich und Aarau–Zürich.
Der Güterverkehr soll künftig auf der Ost-West-Achse im Halbstundentakt und dank des Expressnetzes schweizweit deutlich schneller unterwegs sein. Die Einschränkungen des Güterverkehrs zu den Hauptverkehrszeiten werden behoben.
Um das Angebot auszubauen, lastet die SBB zuerst die bestehende Infrastruktur besser aus, bevor sie sie ausbaut. Wegen der Viertelstundentakte und weiteren Angebotsverbesserungen ändern sich viele Abfahrtszeiten in der ganzen Schweiz. Dies erlaubt der SBB, den Fahrplan bis 2035 komplett neu zu planen und so die Kapazitäten gewisser Strecken, die heute ausgelastet sind, um bis zu 40 Prozent zu steigern.
Trotz der besseren Auslastung der Infrastruktur bleiben Engpässe bestehen, für die es trotz Digitalisierung und neuer Technologien Ausbauten braucht. Dank des Angebotskonzepts der SBB haben die genannten Grossprojekte eine netzweite Wirkung. Deswegen profitieren alle Regionen der Schweiz, nicht nur diejenigen, in denen ein Grossprojekt vorgesehen ist – so zum Beispiel auch Basel, Luzern und das Tessin.
Die SBB setzt sich für stabile Preise ein.
Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, regt die SBB an, dass mittels rollender Planung flexibel auf gesellschaftliche und technologische Veränderungen reagiert wird – und zwar bis zum Zeitpunkt, wenn die Bagger auffahren. Zudem schlägt die SBB vor, über den STEP AS 2030/35 auch technologische Entwicklungen zu finanzieren, welche die Kapazität, Pünktlichkeit und Sicherheit des Bahnverkehrs erhöhen.
Infrastrukturausbauten sollen erst dann vorgesehen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind – auch wegen der Folgekosten. Denn Investitionen von CHF 100 Mio. kosten anschliessend rund CHF 4 Mio. pro Jahr im Unterhalt.
SBB und Bund sind sich einig, dass die Wirtschaftlichkeit des STEP AS 2030/35 bis zur Botschaft an das Parlament mittels nochmaliger Prüfung und Effizienzsteigerungen verbessert werden muss, damit der ÖV für die Kunden im Personen- und Güterverkehr sowie die Besteller Bund und Kantone bezahlbar bleibt. Preiserhöhungen für die Kunden im Zusammenhang mit dem Ausbauschritt möchte die SBB vermeiden.
Auf www.sbb.ch/step2030 sind die vollständige Stellungnahme der SBB zur Vernehmlassung und eine interaktive Darstellung ihres Angebotskonzepts verfügbar.
FABI und STEP.
Mit der Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur» (FABI) haben sich die Planungsabläufe und Zuständigkeiten in der Planung der Ausbauschritte geändert. Der Planungslead liegt beim Bundesamt für Verkehr (BAV). Das BAV hat die SBB beauftragt, zwei Gesamtkonzepte zu erstellen: eines in Höhe von 7 Milliarden Franken und einem Umsetzungshorizont bis 2030, das zweite in Höhe von 12 Milliarden Franken bis 2035. Parallel hat die SBB eigene Vorschläge für ein nachfrageorientiertes und gleichzeitig bezahlbares Verkehrsangebot für die ganze Schweiz entwickelt. Damit bringt die SBB ihre Kompetenz und Mitverantwortung für das Gesamtsystem des Schweizer ÖV sowie eine betriebswirtschaftliche Bewertung in den Prozess des STEP AS 2030/35 ein.