Update vom 25. November 2024
Die Basler Margarethenbrücke ist seit Mai 2023 für den Schwerverkehr gesperrt. Grund war, dass die Tragsicherheit der sogenannten «Gerbergelenke» auf der Hauptbrücke rechnerisch nach heute geltenden Normen nicht nachgewiesen werden konnte. Um die Einschränkungen zu reduzieren, baute die SBB von September bis Dezember 2023 bei der Hauptbrücke sechs zusätzliche Stützenreihen im Gleisfeld ein und installiert ein Sensoren-basiertes Überwachungssystem. Seit Mitte März 2024 können die Trams die Brücke wieder nutzen, dürfen sich auf der Hauptbrücke aber nicht kreuzen.
Verstärkung der Gerbergelenke nicht machbar
Seit Ende 2023 hat die SBB verschiedene zusätzliche Sanierungsvarianten geprüft, um die Einschränkungen für den Schwerverkehr und Trambetrieb weiter zu reduzieren. Untersucht wurde beispielsweise, die 25 Gerbergelenke einzeln zu verstärken. Es stellte sich jedoch heraus, dass diese Variante technisch schwierig machbar ist und der Aufwand in keinem Verhältnis zum fraglichen und kurzfristigen Nutzen steht. Die lärmintensiven Arbeiten hätten über einen Zeitraum von rund zwei Jahren nachts erfolgen müssen, aus Sicherheitsgründen begleitet von längeren Vollsperrungen der Brücke und des Bahnverkehrs bei Tag und Nacht. Die SBB verzichtet deshalb auf zusätzliche Massnahmen an der bestehenden Brücke. Dies auch vor dem Hintergrund, dass für den Neubau der Margarethenbrücke in den 30er-Jahren so oder so eine Hilfsbrücke erforderlich sein wird. Dem Kanton Basel-Stadt und den Verkehrsbetrieben BVB und BLT hat die SBB diesen Entscheid und die Beweggründe vorgängig dargelegt.
Eine Hilfsbrücke westlich der bestehenden Brücke
Nach dem derzeitigen, sehr frühen Planungsstand wird die Hilfsbrücke knapp 13 Meter breit sein. Das sind rund drei Meter weniger als die bestehende Brücke. Mehr Breite ist wegen der angrenzenden Gebäude nicht möglich. Welches Verkehrsregime sich auf dieser Basis realisieren lässt, bespricht die SBB mit dem Kanton. Er ist diesbezüglich federführend. Klar ist bereits, dass die Brücke zwei durchgehende Tramgleise haben soll. So kann der öffentliche Verkehr während der Bauzeit uneingeschränkt weiterfahren, ohne das heutige Kreuzungsverbot. Die heutige Tramhaltestelle am nördlichen Ende der bestehenden Brücke soll auf der Hilfsbrücke in etwa gleicher Lage erstellt werden. Sie wird neu barrierefrei sein. Das Verkehrsregime für Fuss-, Velo und motorisierten Verkehr wird der Kanton noch festlegen. Für den motorisierten Verkehr ist eine Gewichtslimite von 40 Tonnen vorgesehen. Die Kosten für die Hilfsbrücke belaufen sich auf einen tiefen zweistelligen Millionenbetrag und sind Teil des Projektbudgets für den Neubau der Margarethenbrücke.
Ein Ersatz der Brückenplatte als Rückfallebene
Ziel ist, die Hilfsbrücke Anfang der 30er-Jahre zu bauen, sobald die Gelder für den Neubau der Margarethenbrücke gesprochen sind und eine rechtskräftige Baubewilligung für diese vorliegt. Sie soll bis zur Eröffnung der neuen Margarethenbrücke Ende der 30er Jahre in Betrieb bleiben. Falls die Hilfsbrücke erst später erstellt wird und die bestehende Brücke länger in Betrieb sein müsste, könnte bei dieser die Brückenplatte nötigenfalls provisorisch ersetzt werden. Auch diese Verstärkungsmassnahme wäre sehr aufwändig und hätte beim Bau grosse Einschränkungen für den Strassen-, Tram- und Bahnverkehr zur Folge. Deshalb sind SBB, Kanton und Verkehrsbetriebe übereingekommen, diese Massnahme erst in Betracht zu ziehen, wenn sich abzeichnet, dass der Bau der Hilfsbrücke sich verzögert. Die Kosten für den Ersatz der Brückenplatte dürften sich auf einen hohen einstelligen Millionenbetrag belaufen, die Finanzierung wäre noch zu klären.
Weitere Informationen finden Sie auf der SBB Projektseite «Sofortmassnahmen Margarethenbrücke».
Weitere Informationen zum Neubau der Margarethenbrücke und zum Perronzugang Margarethen finden Sie auf der SBB Projektseite «Basel West».
Mitteilung vom 16. Februar 2024
Ab Montag, 11. März 2024, fahren wieder Trams über die Basler Margarethenbrücke. Die Tramlinien 2, 16 und E11 verkehren an diesem Tag ab Betriebsbeginn wieder gemäss regulärem Fahrplan. Möglich machen dies die zusätzliche Stützenreihen und das Sensoren-basierte Überwachungssystem.
Lastbeschränkung weiterhin nötig
Einige Einschränkungen müssen jedoch aufrechterhalten werden. So dürfen sich die Trams oder allfällige Tramersatzbusse auf dem mittleren Abschnitt – der Hauptbrücke – nicht kreuzen. Für alle anderen Busse und Lastwagen bleibt die Brücke zudem gesperrt. Die Lastbeschränkung für den motorisierten Verkehr liegt weiterhin bei 3,5 Tonnen. Ziel der Lastbeschränkung ist, Schadensfälle und dadurch erneute Einschränkungen zu vermeiden. Denn gemäss den aktuellen Berechnungen und Einschätzungen sind Schäden an der Brücke bei grosser, konzentrierter Belastung weiterhin möglich. Dies, wenn beispielsweise ein Tram und ein Lastwagen die Hauptbrücke gleichzeitig nebeneinander nutzen. Die zusätzlichen Stützenreihen tragen jedoch im Schadensfall die Brücke und verhindern so ein Brückenversagen. Der Kanton kann deshalb die aktuell im Einsatz stehenden Verkehrswachen nach dem 11. März durch fixe Vorrichtungen ersetzen, sobald diese installiert sind. Wann genau ist noch in Prüfung.
Einvernehmliche Lösung für Kosten gefunden
Die Verkehrseinschränkungen auf der Basler Margarethenbrücke verursachen Kosten für Kanton und Trambetriebe. SBB, Kanton, BVB und BLT haben nun eine einvernehmliche Lösung gefunden, wie diese Kosten aufgeteilt werden. Einerseits übernimmt die SBB vom Kanton die Kosten für die Verkehrswachen. Andererseits übernimmt die SBB von BVB und BLT die Kosten für die Umplanung und den Tramersatz. Letzteres beinhaltet auch die Mehrkosten beim Personaleinsatz und für den Busersatzbetrieb.
Insgesamt übernimmt die SBB so gemäss aktueller Prognose Kosten im Umfang von rund 3 Millionen Franken. Der grösste Teil davon ist via Versicherungsleistungen gedeckt. Der Rest wird via dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) des Bundes und den Trassenerträgen der SBB verrechnet. Der Kanton übernimmt die Kosten für die Signalisierung. Bei BVB und BLT verbleiben keine ausserordentlichen Kosten.
Umgesetzte Sofortmassnahmen zur Brückenverstärkung
Die Margarethenbrücke westlich des Bahnhofs Basel SBB ist seit Ende Mai 2023 für den Schwerverkehr gesperrt, seit Ende Juni auch für Trams. Grund sind die Ergebnisse einer vertieften Substanzerhaltungsstudie. Diese ergab, dass die Tragsicherheit der Hauptbrücke zwischen Perron Gleis 14/15 und Gleis 35 des Bahnhofs SNCF rechnerisch nach heute geltenden Normen nicht nachgewiesen werden kann.
Um die Einschränkungen zu reduzieren, baute die SBB von September bis Dezember 2023 bei der Hauptbrücke sechs zusätzliche Stützenreihen im Gleisfeld ein. Zudem installiert sie ein Sensoren-basiertes Überwachungssystem. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um die Einschränkungen zu reduzieren.
Mittelfristige Sanierungsmassnahmen in Prüfung
Um die Einschränkungen weiter zu reduzieren, prüft die SBB aktuell im Rahmen eines Vorprojekts zusätzliche, mittelfristig wirksame Sanierungsvarianten. Geprüft werden beispielsweise eine Verstärkung der Gerbergelenke und ein vorzeitiger Bau einer temporären Hilfsbrücke. Letztere wird für den Neubau der Margarethenbrücke so oder so nötig sein. Im Sommer 2024 liegen die ersten Resultate vor. Auf dieser Grundlage wird die SBB dann entscheiden, welche Massnahmen weiterverfolgt werden. Zusammen mit BVB und Kanton folgt danach die detaillierte Planung. Die Umsetzungstermine sind noch offen. SBB und Kanton planen zudem für nach 2030 einen Neubau der Margarethenbrücke, zusammen und in enger Abstimmung mit dem Nachbarprojekt Perronzugang Margarethen.
Die SBB entschuldigt sich bei BVB, BLT und Basel-Stadt, den betroffenen Fahrgästen und den Anwohnerinnen und Anwohnern im Gundeldinger Quartier für den Ärger und die Umstände, welche die Einschränkungen verursachen. Sie setzt alles dran, die Situation für sie weiter zu verbessern.