Update vom 1. November 2024
Die SBB und die Sozialpartner haben die GAV-Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und haben sich wie folgt geeinigt:
- Die Laufzeiten der bestehenden GAV werden bis Ende 2028 verlängert. Damit bietet die SBB ihren Mitarbeitenden weiterhin attraktive und marktfähige Anstellungsbedingungen.
- Die SBB steht jedoch vor vielfältigen Herausforderungen wie etwa einer anspruchsvollen Arbeitsmarktsituation und grossem wirtschaftlichem Druck. Deshalb haben wir uns mit den Sozialpartnern geeinigt, die bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen (BAR) schrittweise weiterzuentwickeln. Die 16 BAR liegen in der Verantwortung der jeweiligen Divisionen. Sie regeln für bestimmte Berufsgruppen besondere Verhältnisse im Bereich der Arbeitszeit.
- Die SBB und die Sozialpartner haben daher vereinbart, Anfang 2025 Verhandlungen für die Weiterentwicklung von sechs BAR zu führen. Bei Produktion Personenverkehr: Zugführung, Rangier, Kundenbegleitung und Cleaning sowie die BAR von SBB Cargo.
- Ziel der SBB ist es, die Regelungen weiterzuentwickeln, um besser auf die veränderten Bedürfnisse der Mitarbeitenden und der SBB eingehen zu können. Notwendig ist eine grössere Flexibilität in der Arbeitsgestaltung und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Die Verhandlungen zur Verlängerung des GAV waren aufgrund unterschiedlicher Standpunkte sehr anspruchsvoll. Die SBB freut sich, dass sie gemeinsam mit den Sozialpartnern im Sinne einer gelebten Sozialpartnerschaft eine gute Lösung gefunden hat.
Die BAR sind für die SBB wie die Mitarbeitenden wichtige Regelwerke. Deshalb werden Weiterentwicklungen sorgfältig angegangen. Die SBB verlässt sich nun darauf, dass die Sozialpartner zu ihrem Wort stehen und nächstes Jahr im Rahmen der Verhandlungen Hand bieten, um die BAR entsprechend der Bedürfnisse der SBB und der Mitarbeitenden weiterzuentwickeln.