Drittverkaufsstellen: «Wir setzen die Vorgaben des UVEK um.»

Die Motion «Moratorium für den Serviceabbau bei den SBB-Drittverkaufsstellen» verpflichtet die SBB, den Billettverkauf bei den SBB-Drittverkaufsstellen bis 2020 sicherzustellen. Das UVEK hat der SBB nun Vorgaben für die Umsetzung der Motion gemacht.

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Alberto Bottini, wie lauten die Umsetzungsvorgaben seitens UVEK?

Das UVEK erwartet, dass die SBB für die Übergangszeit bis Ende 2020 mit den noch vom Moratorium betroffenen 50 Drittverkaufsstellen neue Verträge abschliesst. Diese regeln die weitere Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern Post, Migrolino, Valora und den privaten Stationshaltern ab Januar 2018 bis Ende 2020.

Wie setzt die SBB diese Vorgaben um?

Basierend auf den Vorgaben des UVEK unterbreiten wir unseren Partnern der Drittverkaufsstellen, also Post, Migrolino, Valora und den privaten Stationshaltern, neue, bis Ende 2020 befristete Zusammenarbeitsverträge inklusive Billettverkauf. Dazu werden wir mit diesen Partnern in den nächsten Tagen persönliche Gespräche führen.

Wie geht es nach dem Ablauf des Moratoriums weiter?

Wir haben den Auftrag erhalten, den Billettverkauf während der Übergangszeit des Moratoriums sicherzustellen. Dies werden wir tun. Wie bereits heute, unterstützen wir auch zukünftig mögliche Folgelösungen, die über den Zeitraum des Moratoriums hinaus gehen, bereits während dem Moratorium.