«Wir schaffen mehr Transparenz und Selbstbestimmung für die Kunden.»

Das neue Datenschutzrecht der EU, die Europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO, trat per 25. Mai 2018 in Kraft. Für die SBB bedeutet das Anpassungen bei der Datenschutzerklärung und im Bereich Marketing. Claudius Ettlinger, Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Konzern, erläutert die Details.

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1. Warum wird die Europäische Datenschutzverordnung eingeführt? Waren die Kundendaten bis anhin nicht ausreichend geschützt?


Doch. Aber die neue Datenschutzverordnung geht noch weiter als das bisherige Recht: Sie bietet den von einer Datenbearbeitung betroffenen Personen noch mehr Transparenz, was mit ihren personenbezogenen Daten geschieht. Ausserdem werden ihre Rechte gestärkt, beispielsweise betreffend auf Auskunft oder Löschung. Die SBB legt viel Wert auf Datenschutz und unser Standard ist bereits heute sehr hoch. Unsere Kunden gehen davon aus, dass wir vertrauensvoll mit ihren Daten umgehen. Das tun wir bereits heute und werden es selbstverständlich auch in Zukunft tun. Deshalb war für uns klar, dass wir, obschon wir ein schweizerisches Unternehmen sind, die europäische Verordnung dort, wo die Kunden von Datenbearbeitungen besonders betroffen sind, übernehmen. Zudem leisten wir damit viel Vorarbeit für die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes, welche für 2019/2020 ansteht und sich voraussichtlich stark an den Normen der EU-Gesetze orientieren wird.

2. Was ändert sich für die Kunden der SBB?


Für die Kunden am Spürbarsten sind zwei Dinge: Zum einen erhöhen wir die Transparenz deutlich. In unserer neuen Datenschutzerklärung, welche kürzlich aufgeschaltet wurde, geben wir den Kunden detaillierte Informationen darüber, wie wir ihre Daten bearbeiten. Zum anderen werden bei bestehenden Kunden verschiedene, innerhalb der SBB geführte Marketing Permissions – also die Erlaubnis der Kunden, personenbezogene Daten für Marketingzwecke zu verwenden – zu einer einzigen Marketing Permission pro Kunde zusammengeführt. Die Kunden profitieren somit von erhöhter Transparenz und sie können in Zukunft mit einem Klick der SBB die Verwendung ihrer Daten entziehen. Bei Neukunden wird die Marketing Permission im Kaufprozess eingeholt. Dies geschieht nach dem „Soft Opt-In“ Verfahren. Dieses beinhaltet eine transparente Information des Kunden beim Erstkauf, dass er zukünftig Angebote und Informationen von der SBB erhalten wird und wie er sich davon abmelden kann. Diese Information muss unabhängig vom Kaufkanal erfolgen.

3. Werden jetzt alle Kunden angeschrieben und auf was müssen die Kunden zukünftig achten?


Alle Kunden, welche ein SwissPass Login besitzen und sich mindestens einmal auf sbb.ch damit eingeloggt haben, erhalten ein E-Mail, in welchem sie auf die neue Datenschutzerklärung sowie die Anpassung der Marketing Permission aufmerksam gemacht werden. Uns ist es wichtig, dieKunden transparent zu informieren. Auch darüber, dass die Information der Kunden über Gutscheine und Vergünstigungen nicht mehr möglich ist, wenn sämtliche Newsletter und Werbeschreiben der SBB gestoppt werden.